Eklat bei Israel-Besuch: Netanjahu versetzt Gabriel
Der wichtigste Termin von Außenminister Gabriel in Israel fällt flach. Ministerpräsident Netanjahu will ihn nicht empfangen.
dpa | Eklat beim Antrittsbesuch von Außenminister Sigmar Gabriel in Israel: Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat sein Treffen mit dem SPD-Politiker in Jerusalem am Dienstag kurzfristig platzen lassen. Hintergrund ist eine geplante Diskussionsrunde Gabriels mit Regierungskritikern, die vor allem den israelischen Siedlungsbau in den palästinensischen Gebieten verurteilen.
Netanjahu hatte bereits in den vergangenen Tagen unter der Hand signalisiert, dass er mit diesem Treffen nicht einverstanden ist. Gabriel verteidigte es dagegen vor der Absage als „ganz normal“. „Das tun wir seit vielen Jahren in vielen Ländern“, sagte er im ZDF-Morgenmagazin. Eine Absage wäre aber auch keine „Katastrophe“ für ihn. „Das verändert mein Verhältnis zu Israel nicht.“
Seine Gesprächsrunde mit den Regierungskritikern ist weiterhin für den Nachmittag in Jerusalem geplant. Unter den Teilnehmern sind die Organisationen Breaking the Silence (Das Schweigen brechen) und B'Tselem, die sich kritisch mit der israelischen Siedlungspolitik auseinandersetzen.
Im Februar hatte bereits ein Treffen des belgischen Ministerpräsidenten Charles Michel mit den beiden Organisationen zu einem Eklat geführt. Israel bestellte im Anschluss den belgischen Botschafter ein und übermittelte eine Rüge. Netanjahu sprach von einem schwerwiegenden Affront.
Belastung für deutsch-israelische Beziehungen
Die deutsch-israelischen Beziehungen sind ohnehin schon angespannt. Die Bundesregierung hat das im Februar verabschiedete israelische Gesetz zur rückwirkenden Legalisierung von 4.000 Siedlerwohnungen auf palästinensischem Privatland scharf kritisiert. Kurze Zeit später wurden die für Mai geplanten deutsch-israelischen Regierungskonsultationen verschoben – aus Termingründen, wie es hieß. In israelischen Medien wurde aber gemutmaßt, die Verschiebung sei auf die deutsche Verärgerung über das Siedlergesetz zurückzuführen.
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