Einigung bei Cannabis-Gesetz: Ampel erlaubt 50 Gramm Gras
Die Bundesregierung hat den finalen Gesetzentwurf für die Teillegalisierung von Cannabis vorgestellt. Er ist liberaler geworden.
Das Gesetz sieht vor, den privaten und gemeinschaftlichen Anbau sowie Besitz und Konsum des Rauschmittels für Menschen ab 18 bis zu gewissen Obergrenzen zu erlauben. Begleitet werden soll die Teillegalisierung von einer Aufklärungskampagne, die sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene richtet.
Im Detail gab es nach der ersten Diskussion des Gesetzentwurfs im Bundestag allerdings noch Änderungsbedarf. Im Ergebnis sollen nun künftig zu Hause nicht nur drei Cannabispflanzen angebaut, sondern auch bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden dürfen. Zuvor waren 25 Gramm vorgesehen und damit laut Expert*innen möglicherweise weniger, als eine Ernte der Pflanzen hergibt. Wer zu Hause mit mehr als 50, aber weniger als 60 Gramm erwischt wird, der begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Erst bei höheren Mengen wird es strafbar. Im öffentlichen Raum sollen Obergrenzen von 25 (Ordnungswidrigkeit) und 30 Gramm (Straftat) gelten. Der Konsum von Cannabis ist im Umkreis von 100 Metern um Schulen und andere Kinder- und Jugendeinrichtungen verboten – zuvor waren noch 200 Meter vorgesehen und als kaum kontrollierbar kritisiert worden.
Während Vertreter*innen der CDU/CSU und der Ärzteschaft weiterhin grundsätzliche Kritik am Projekt Cannabis-Legalisierung äußern, geht auch der entschärfte Gesetzentwurf nicht allen weit genug. Der Schwarzmarkt werde damit nicht entscheidend eingedämmt, hieß es vom gesundheitspolitischen Sprecher der Linken, Ates Gürpınar. „Dafür bleiben die Hürden für Cannabis-Clubs zu hoch.“
In den Cannabis Social Clubs soll Cannabis unkommerziell und unter strengen Auflagen angebaut und weitergegeben werden, damit sich Konsument*innen nicht auf dem Schwarzmarkt versorgen müssen. Der ursprüngliche Plan, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt.
Im Dezember soll das Gesetz den Bundestag passieren. Nicht wie zunächst versprochen zum Jahreswechsel, sondern erst zum 1. April sollen dann begrenzter Eigenanbau und Besitz, ab 1. Juli der gemeinsame Anbau in den Cannabis-Clubs möglich werden. (mit dpa)
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