EU-Verordnung zu Stromfressern: Saugen mit Energiesiegel

Neue Staubsauger dürfen ab September 2014 nur noch 1.600 Watt verbrauchen. Die Hersteller bleiben gelassen – nur die CDU ist alarmiert.

Frisst Staub. Und Strom. Bild: dpa

FREIBURG taz | Staubsauger sollen energieeffizienter werden, und daher mustert die EU stromfressende Geräte ab September nächsten Jahres aus. Im ersten Schritt dürfen dann nur noch Sauger verkauft werden, deren Leistungsaufnahme unter 1.600 Watt liegt. Bislang werden noch viele Geräte angeboten, die 2.000 Watt ziehen. Eine zweiten Stufe der Verordnung tritt im September 2017 in Kraft, und dann sinkt der maximal zulässige Stromverbrauch der Geräte sogar auf 900 Watt. Ausgenommen sind aber zum Beispiel Industriestaubsauger und Nassstaubsauger.

Die neue Verordnung baut auf der europäischen Ökodesign-Richtlinie auf, deren Ziel es ist, sukzessive in unterschiedlichsten Produktklassen den Energieverbrauch spürbar zu senken. Damit sollen die Hersteller motiviert werden, stärker in die Entwicklung effizienterer Technik zu investieren.

Doch nicht nur durch Grenzwerte, auch durch den Druck des Marktes soll der Fortschritt forciert werden: Die Staubsauger müssen künftig mit einem Energielabel ausgestattet werden, wie es sich etwa bei Kühlgeräten und Spülmaschinen sehr bewährt hat. Die vorgeschriebene Kennzeichnung des Stromverbrauchs – selbst in Werbeanzeigen – hat dort in der Vergangenheit zu enormen Effizienzgewinnen geführt.

Auch bei den Staubsaugern werden daher im ersten Schritt Label vorgeschrieben, die vom grünen A für geringen Stromverbrauch bis zum roten G für hohen Verbrauch reichen. Bei Kühlgeräten war der technische Fortschritt übrigens so enorm, dass die Skala inzwischen bis zum Wert A+++ ausgebaut werden musste. Denn Klasse A ist dort längst nicht mehr der Stand der Technik.

Nicht unbedingt teurer

Auf dem Signet für Staubsauger müssen außerdem die Reinigungsqualität und die Lautstärke deklariert werden. Ab 2017 wird es zudem einen Grenzwert für die Staubemissionen geben. Da auch die Haltbarkeit von Geräten deren Ökobilanz erheblich beeinflusst, müssen die Hersteller künftig auch eine Motorlebensdauer von mindestens 500 Stunden nachweisen.

Für die Hersteller ist zumindest der erste Schritt problemlos zu bewältigen. Denn längst gibt es ein großes Angebot an Staubsaugern, die bereits jetzt den Grenzwert von 1.600 Watt unterschreiten – ohne dass die Saugleistung deswegen vermindert wäre. Das Öko-Institut hat unter dem Stichwort Eco-Top-Ten eine lange Liste von Produkten zusammengestellt, die maximal 1.400 Watt Leistung ziehen. Sie sind nicht einmal unbedingt teurer als Geräte, die deutlich mehr Strom verbrauchen.

Nur vereinzelt gibt es kritische Stimmen: „Die Verbotswut der Kommission muss dringend gebremst werden“, sagte der Chef der Unionsabgeordneten im EU-Parlament, Herbert Reul (CDU), der Bild-Zeitung. Doch selbst die Gerätehersteller sehen die neue EU-Verordnung sehr gelassen. Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie erklärte ganz nüchtern, auch bei Kleingeräten spiele die Energieeffezienz eben zunehmend eine Rolle.

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