EU-Urheberrechtsreform: YouTube haftet für seine NutzerInnen

Ein Kneipenvideo mit Hintergrundmusik? Das und vieles mehr könnte künftig dem Uploadfilter zum Opfer fallen, befürchten KritikerInnen.

Ein Plakat mit der Aufschrift "Dieser Protest kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden".

Bisher lautete auf Youtube die Devise: Wo kein Kläger, da kein Richter Foto: imago/Noah Wedel

„Ein Desaster“ nennt Philipp Otto die Entscheidung der EU für die Urheberrechtsreform. „Unternehmen müssen Filterpflichten erfüllen, die unmöglich sind.“ Den Bürgern wiederum werden weniger digitale Informationsquellen zur Verfügung stehen, glaubt Otto, Direktor des Thinktanks iRights.Lab. „Die Urheber verlieren einen Großteil ihrer Einnahmen an Großkonzerne.“ Die Richtlinie werde das Gegenteil dessen bewirken, wofür sie gemacht ist.

Vor allem am sogenannten Uploadfilter scheiden sich die Geister. Die Richtlinie vermeidet zwar dieses Wort, doch sie zwingt die Betreiber von Plattformen wie Google und Facebook, jedes Mal sehr genau hinzusehen, wenn ein Nutzer etwas einstellen will. Das betrifft Videos, die Leute auf Facebook teilen ebenso wie Bilder auf Instagram oder Lieder auf Musikplattformen.

Entscheidend dafür ist nicht etwa eine Änderung des Urheberrechts – das bleibt in den Grundzügen, wie es war. Die EU-Richtlinie verlagert nun jedoch die Verantwortung für seine Einhaltung vom Nutzer zu den Plattformen. Google, Facebook und Co. sind künftig haftbar, wenn dort Beiträge mit geschützten Inhalten erscheinen. Der Richtlinie zufolge können sie zwar Lizenzen dafür erwerben. Die Befürchtung lautet jedoch, dass sie stattdessen das Hochladen verweigern werden. Jede Sekunde erscheinen 2.000 neue Fotos auf Facebook – wer soll einzeln über die Verwaltung der Rechte entscheiden?

Ein Beispiel: Ein Reisender schießt ein Foto, auf dem vor allem ein Plakat zu sehen ist. Laut Richtlinie müsste Twitter die Rechte an dem Plakatmotiv erwerben, bevor das Bild in der Timeline des Nutzers erscheinen kann. Ähnlich verhält es sich mit einem Video, bei dem im Hintergrund ein aktueller Song spielt – aufgenommen beispielsweise in einer Kneipe.

Remixes und Filmschnipsel

Bisher hat Facebook solche Inhalte in der Regel akzeptiert und ist nur aktiv geworden, falls die Komponistin konkret ihre Rechte angemeldet hat. Künftig wird die Plattform möglicherweise einen Schnellabgleich durchführen, den Song als geschützten Inhalt identifizieren und den Upload verweigern.

Doch damit fangen die Unsicherheiten an. Die Klagen der jugendlichen Internetnutzer betreffen vor allem die Weiterverarbeitung von Kulturgütern. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung von Schnipseln aus Spielfilmen, die sie zur Betonung oder Kommentierung ihrer Aussagen in Videos schneiden.

Oder Musik-Remixes, die stellenweise Melodien vorhandener Songs aufgreifen. Bisher gab es keinen Ankläger, wenn die Leute diese Inhalte geteilt haben. Nach der Neuregelung müssten YouTube oder Soundcloud sicherstellen, dass keine Rechte anderer betroffen sind, bevor der Beitrag irgendwo erscheint.

Mobilisierung mit Hashtags

YouTube hat bisher schon einen Mechanismus, um das platte Weiterverbreiten raubkopierter Filme und Songs zu verhindern. Wenn der Computer merkt, dass der Nutzer ein Video hochladen will, das nur aus der sauberen Kopie eines professionellen Inhalts besteht, dann verweigert das System schon heute die Veröffentlichung. Klagen der Rechte-Inhaber gehen im Allgemeinen zu deren Gunsten aus. Die EU-Richtlinie lässt jedoch keinen Raum für Zweifel und nimmt YouTube sofort in Haftung.

Der nächste Meilenstein ist nun eine Sitzung des Europäischen Rats am 9. April, bei der sich die Umsetzung der Richtlinie noch aufhalten ließe. Die Netzgemeinde fordert jedenfalls eine Umkehr der deutschen Position. Bisher hatte die Bundesregierung den jetzigen Gesetzestext unterstützt. Doch die rasend schnelle Verbreitung von Hashtags wie #NieWiederCDU und #gehtWählen in Hinblick auf die bevorstehende Europawahl könnte die Parteioberen nachdenklich machen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.