EU-Renaturierungsgesetz: Macht Österreich alles kaputt?
Beim EU-Renaturierungsgesetz stimmte die österreichische Umweltministerin gegen den Willen von Bundeskanzler Nehammer. Ist die Verordnung in Gefahr?
Ist das EU-Renaturierungsgesetz in Gefahr?
Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) will beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Renaturierungs-Verordnung einlegen. Er moniert, dass die Verordnung nur mit Zustimmung der österreichischen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) zustande kam, die dabei aber das österreichische Recht verletzt habe. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
Richtig ist:
Die EU-Renaturierungs-Verordnung verpflichtet die EU-Staaten auf Naturschutz und die Wiederherstellung beschädigter Ökosysteme. Der anspruchsvolle Vorschlag der EU-Kommission wurde in Verhandlungen von EU-Ministerrat und EU-Parlament abgeschwächt. Doch unter dem Eindruck der Bauernproteste galt auch dieser lückenhafte Kompromiss vom November 2023 als ambitioniert. Im März stimmte zuerst das EU-Parlament zu. Der EU-Ministerrat stimmte dann am vorigen Montag zu. Weil in den letzten Monaten viele Regierungen vom Kompromiss abgerückt waren, kam die erforderliche Mehrheit nur zustande, weil Österreich, das sich bisher enthalten hatte, nun mit „ja“ stimmte.
Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.
Nach Ansicht von Kanzler Nehammer hat Ministerin Gewessler bei ihrer Zustimmung zwei Rechtsbrüche begangen. Zum einen habe sie sich über eine ablehnende Stellungnahme der österreichischen Bundesländer hinweggesetzt. Zum anderen habe ihr das Einvernehmen des mitzuständigen österreichischen Landwirtschaftsministers Norbert Totschnig (ÖVP) gefehlt. Umweltministerin Gewessler verwies auf vier von ihr in Auftrag gegebene Gutachten, wonach sie dennoch der EU-Verordnung zustimmen konnte. Wer Recht hat, muss wohl das österreichische Verfassungsgericht entscheiden.
Auf das Inkrafttreten der EU-Renaturierungs-Verordnung hat der inner-österreichische Streit aber keine Auswirkungen. Mit der Nichtigkeitsklage kann nicht gerügt werden, dass die zuständige österreichische Ministerin bei ihrer Stimmabgabe innerstaatliches Recht gebrochen hat. Der EuGH ist nicht befugt, inner-österreichischen Streit zu entscheiden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden
Umweltfolgen des Kriegs in Gaza
Eine Toilettenspülung Wasser pro Tag und Person
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja
BGH-Urteil gegen Querdenken-Richter
Richter hat sein Amt für Maskenverbot missbraucht
Sensationsfund Säbelzahntiger-Baby
Tiefkühlkatze aufgetaut