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EU-Parlament stimmt gegen Upload-FilterParlament sagt #NoFilter

Das Europaparlament lehnt die umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ab. Der Gesetzentwurf muss zurück in den Rechtsausschuss.

Tatwerkzeug Laptop: Die Betreiber*innen sollen künftig verantwortlich sein, wenn hochgeladene Inhalte das Urheberrecht verletzen Foto: Michał Kubalczyk/Unsplash

Berlin taz | Das Europaparlament hat den Entwurf zur Reform des Urheberrechts zurückgewiesen – erstmal. In seiner Sitzung am Donnerstag stimmten 278 Abgeordnete für den Vorschlag des Rechtsausschusses, 318 lehnten ihn ab, es gab 31 Enthaltungen. Die Reform hatte zuletzt für viel Ablehnung bei netzpolitischen Verbänden und Organisationen gesorgt. Der Entwurf geht jetzt zurück in den Rechtsausschuss.

Vor der Abstimmung hatte der CDU-Abgeordnete Axel Voss noch nachdrücklich für ein Ja der Angeordneten geworben. „Was spricht denn dagegen, dass große Plattformen mehr Verantwortung übernehmen müssen?“, sagte Voss.

Die Reform war vor allem in zwei Punkten strittig: Artikel 11 sieht ein Leistungsschutzrecht vor, danach sollen etwa Verlage ein Exklusivrecht an Zeitungstexten erhalten, die in Suchergebnissen angezeigt werden. Damit könnten die Verlage etwa von Google Zahlungen für Textausrisse bei Google News erhalten.

Reform sei gegen „Internetkapitalismus“

Artikel 13 betrifft Urheberrechtsverletzungen auf Plattformen wie YouTube, Instagram, oder auch Blogs. Die Betreiber*innen sollen künftig verantwortlich sein, wenn hochgeladene Inhalte das Urheberrecht verletzen. Dieser Artikel ist in den vergangenen Wochen scharf kritisiert worden. Die Gegner*innen befürchten, dass Plattformen sogenannte Upload-Filter nutzen – Softwares, die bei einem Verdacht auf Copyright-Verletzungen hochgeladene Inhalte blockieren. Für die Freiheit im Internet sei das fatal, sagt unter anderem die Wikimedia-Foundation, die ihre Online-Enzyklopädie auf Protest in mehreren Sprachen geschlossen hat.

CDU-Politiker Voss warf in seiner Rede den Kritiker*innen vor, eine Kampagne im Sinne von Google geführt zu haben, die „auf Lügen beruht“. Es seien keinerlei Beeinträchtigungen für den einzelnen User zu befürchten, die Reform richte sich allein an den Interessen der „europäischen kreativen“ aus, die gegen die Netzkonzerne keine Chance hätten. „Mir ist unerklärlich, wie man diesen Internetkapitalismus auch noch fördern kann“, so Voss.

Im September geht's weiter

Die Gegenrede kam von Catherine Stihler von der schottischen Labor Party. Stihler lobte die Vorarbeit des Rechtsauschusses, mahnte aber an, es gebe noch zu viele offene Fragen, um die Reform jetzt zu beschließen. „Auswirkungen die Artikel 13 auf die Meinungsfreiheit hat, sind noch nicht adressiert worden“, sagte Stihler. „Wir brauchen eine Debatte im September, die sich auf Fakten gründet“.

Die Reform wird nun zur nächsten Plenarsitzung am 10. September erneut diskutiert. Bis dahin können die Abgeordneten im Rechtsausschuss Änderungsvorschläge erarbeiten.

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3 Kommentare

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  • Ich denke es wäre schon gut wenn die betroffenen Autoren und Künstler vereinfachte Klage-Möglichkeiten hätten.

    Wenn bei z.B bei Facebook oder Youtube nicht genehmigtes Material veröffentlicht wird müssen die Konzerne nach dem Schadensprinzip behandelt werden.

  • Danke EU-Parlament!

    An Herrn Voss:



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