EU-Flüchtlingspolitik auf dem Mittelmeer: Verstoß gegen EU-Haushaltsrecht
NGOs erheben Beschwerde gegen die EU-Zusammenarbeit mit der Libyschen Küstenwache. Sie verstoße gegen Menschenrechte.
Die von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Windschatten der Coronakrise zuletzt weiter massiv vorangetriebene Grenzabriegelung im Mittelmeer wird immer grotesker. Die jüngst enthüllten Maßnahmen Maltas, um Flüchtende am Erreichen maltesischer Gewässer zu hindern, laufen jedoch offenbar internationalem Seerecht zuwider.
Maltas Regierung hatte private Fischkutter beauftragt, im Mittelmeer in Seenot geratene Boote abzufangen oder zu retten und die Insassen in das vom Krieg zerrissene Libyen zurückzubringen. Das Land gilt jedoch nicht als „sicherer Hafen“ für Geflüchtete oder Schiffbrüchige, drohen ihnen hier doch Misshandlung, Folter und Internierung in informellen Haftanstalten.
Derlei Rückführungen Geflüchteter nach Libyen waren zuletzt oft von der sogenannten libyschen Küstenwache durchgeführt worden, die seit Jahren von der EU hochgerüstet wird. Brüssels Kooperation war bisher meist dafür kritisiert worden, gegen internationales See- und Flüchtlingsrecht zu verstoßen und Rückführungen von Menschen in ein Land Vorschub zu leisten, in dem Menschenrechte systematisch verletzt werden. Eine letzte Woche beim EU-Rechnungshof eingereichte Beschwerde stellt die Zusammenarbeit nun auch aus einem anderen Blickwinkel infrage.
Die vom Global Legal Action Network und den italienischen NGOs Asgi und Arci vorgetragene Beschwerde wirft einem in Libyen durchgeführten Grenzkontrollprojekt vor, EU-Haushaltsrecht zu verletzen. Konkret geht es dabei um ein seit 2017 mit rund 90 Millionen Euro gefördertes Programm zum Ausbau von „Integriertem Grenzmanagement“ in dem Land. Im Rahmen des aus Mitteln des EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) finanzierten Projekts wird die libysche Küstenwache mit Trainings unterstützt und mit Booten beliefert.
Vorwurf: Zweckentfremdung von Steuermitteln
Damit machten sich die EU und ihre Mitgliedsstaaten an „umfassend dokumentierten und systematischen“ Menschenrechtsverstößen libyscher Behörden „mitschuldig“, heißt es in der Beschwerde, die sich auf ein Rechtsgutachten stützt. Das Projekt habe zu ernsthaften Verletzungen von EU-Haushalts- und Verfassungsrecht geführt.
Die Beschwerde wirft der EU Zweckentfremdung von Steuermitteln vor. Für die Armutsreduktion vorgesehene Gelder seien für nicht entwicklungsrelevante Ziele wie Grenzkontrollen eingesetzt worden. Die Umleitung von Mitteln für Zwecke, die nicht vom EU-Parlament genehmigt wurden, sei „nicht einfach eine technische Frage, sondern eine Verletzung des Haushaltsrechts des EU-Parlaments“ und stelle damit „demokratische Prinzipien innerhalb der EU-Verfassungsordnung“ infrage, so das Gutachten.
Der Rechnungshof habe bereits 2018 Bedenken über den Missbrauch des EUTF geäußert, als er feststellte, dass dessen eigentliche Ziele nicht darin bestünden, Ursachen irregulärer Migration anzugehen, sondern die Zahl in Europa ankommender Geflüchteter zu verringern, sagt Giorgia Pintus von Arci der taz.
Die Beschwerde fordert eine Überprüfung des Projekts, das vorerst ausgesetzt werden solle. Die EU müsse die Finanzierung von Maßnahmen zugunsten der Küstenwache davon abhängig machen, ob diese die Menschenrechte achte.
Die Beschwerde stellt dabei nicht nur die EUTF-Finanzierung des IBM-Projektes infrage, sondern könnte sich auch auf EUTF-finanzierte Grenzkontrollprojekte in anderen Ländern auswirken. Der Vorstoß dürfte die EU zwar nicht zu einer grundsätzlichen Abkehr von ihrer Grenzauslagerungspolitik zwingen, hat aber durchaus das Potenzial, ihr Steine in den Weg zu legen.
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