E-Mobilität auf dem Radweg: Freie Fahrt für elektrische Tretroller
Wer die Fahrzeuge nutzen will, braucht künftig weder Helm noch Führerschein. Laut Verkehrsministerium soll die Verordnung im Frühjahr in Kraft treten.
Konkret geht es dabei um zwei Vorhaben. Eines bezieht sich auf „Geräte mit Lenk- oder Haltestange“, das betrifft zum Beispiel Tretroller mit Elektromotor. Die entsprechende Verordnung soll laut Verkehrsministerium „in den nächsten Tagen finalisiert“ werden und im Frühjahr in Kraft treten.
Wer die Fahrzeuge nutzen will, braucht dann weder Helm noch Führerschein, aber eine Versicherung und darf auf Radwegen oder Radspuren unterwegs sein. Falls diese fehlen, auch auf der Fahrbahn. Das zweite Vorhaben ist eine Ausnahmeverordnung für „Geräte ohne Lenkstange“, also etwa Boards mit Elektromotor. Die soll laut dem Ministerium im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten, an den Details werde noch gearbeitet. Geplant ist eine wissenschaftliche Begleitung, um etwa Unfallzahlen auszuwerten.
In anderen europäischen Städten haben bereits mehrere Anbieter Leihnetzwerke für die neuen Elektrofahrzeuge aufgebaut – ähnlich wie derzeit in Deutschland bei Fahrrädern.
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