Forderung der Verkehrsminister: Tretroller auf Bürgersteig gebremst
Die Verkehrsminister der Länder sind für die Zulassung von E-Scootern. Aber: auf dem Gehweg soll nur im Schritttempo gefahren werden.
Aber alle seien sich einig: „Wir wollen uns nicht hinter Bürokratie verschanzen, sondern wir wollen den Weg frei machen“, sagte Rehlinger. Die „E-Scooter“ seien „ein gutes Mittel der letzten Meile“. Und jetzt gehe es darum, „dass Deutschland auf den Tretroller aufsteigen können soll“.
Klar sei, dass auf dem Gehweg nur im Schritttempo gefahren werden dürfe. Und: Dass örtliche Behörden an engen oder gefährlichen Stellen auch Einschränkungen festlegen dürften.
„Da wird es keine perfekte Lösung geben“, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Er hatte am Mittwoch eine Verordnung zur Zulassung der in anderen Ländern bereits weit verbreiteten Elektroroller durch das Bundeskabinett gebracht. Und war kritisiert worden, weil danach Roller mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 Stundenkilometern auch auf dem Gehweg zugelassen werden.
Scheuer will „vielleicht nachsteuern“
Nun sagte Scheuer: „Natürlich werde wir selbst dazu lernen müssen und vielleicht nachsteuern.“ Aber es gebe eine Versicherungspflicht und klare Regeln. „Wir werden es nicht jedem recht machen“, sagte er.
Final solle im Bundesrat über die Zulassung diskutiert werden, voraussichtlich am 17. Mai, sagte Rehlinger. „Die Fußgänger dürfen nicht unter die Räder kommen.“ Eine jetzige Nachbesserung der Verordnung würde „zu viel Zeit kosten“, sagte Scheuer. Es gebe sehr viele Menschen, die die Roller bereits hätten – und auf die Zulassung warteten.
Die Verkehrsministerkonferenz bekräftigte auch die Forderung nach höheren Bußgeldern für so genannte Autoposer. „Das Sanktionspotenzial und der Ermittlungsdruck müssen nach oben korrigiert werden“, sagte die saarländische Minidsterin Rehlinger. Es müssten nun Vorschläge erarbeitet werden, wie der Bußgeldkatalog „schärfer gestellt“ werden könne.
Autoposing sei vor allem ein städtisches Phänomen, sagte Rehlinger. Dabei gehe es nicht „um das bloße Hin- und Herfahren“, sondern auch um „extremen Lärm und extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen“.
Baden-Württemberg hatte laut einem Medienbericht im Vorfeld gefordert, Autoposing künftig mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro zu belegen. Bisher sind zehn Euro wegen Lärmbelästigung fällig.
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