Donald Trump vor Gericht: Trump trifft auf skeptische Richter
Donald Trump fordert Immunität für seine Versuche der Wahlverfälschung. Er behauptet, sein Handeln habe zu seinen Pflichten als Präsident gehört.
Was darf ein Präsident? Und fällt das, was Trump nach seiner Wahlniederlage 2020 getan hat, unter besagte Immunität?
Die drei vorsitzenden Richter zeigten sich skeptisch, dass Trump, wie von seinen Anwälten argumentiert, wirklich Immunität hat vor einer Strafverfolgung bezüglich des Komplotts, den Wahlausgang 2020 anzufechten und rückgängig zu machen. Sein Anwaltsteam argumentierte, dass Trumps Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Wahl unter seine Pflichten als Präsident falle. Genau dieses Argument wurde bereits im vergangenen Monat von einem Bezirksgericht zurückgewiesen. Und auch die Richter des Berufungsgerichts schienen nicht überzeugt.
„Ich denke es ist paradox zu behaupten, dass die in der Verfassung verankerte Pflicht, die Gesetze ordnungsgemäß auszuführen, ihm das Recht gibt, das Strafgesetz zu missachten“, sagte Richterin Karen LeCraft Henderson. Sie ist die einzige der drei Richter*innen, die von einem republikanischen Präsidenten, George H.W. Bush, ins Amt berufen wurde.
Auch die Frage, ob das Gericht aktuell überhaupt dazu berechtigt sei, über diesen Berufungsantrag zu urteilen, sorgte für Diskussion. Normalerweise werden solche Anträge erst nach dem Abschluss eines Gerichtsverfahrens verhandelt. Dieses soll allerdings erst am 4. März beginnen.
Immunitätsfrage vor möglicher Verhandlung klären
Trumps Anwalt John Sauer erklärte, dass die Frage der Immunität vor einer möglichen Verhandlung geregelt werden muss. Er fügte hinzu, dass die Missachtung der Immunität eines Präsidenten zu ungeahnten Konsequenzen führen könnten.
„Wenn ein Präsident ständig über seine Schulter schauen muss, wenn er eine umstrittene Entscheidung trifft und sich fragen muss, ob er nach seiner Amtszeit im Gefängnis landen könne, wenn ihr politischer Gegner ins Amt kommt, dann schwächt dies unweigerlich die Handlungsfähigkeit eines Präsidenten“, so der Trump-Anwalt.
Auch die Tatsache, dass Trump für seine Rolle im Nachgang der Wahl, die zum Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 führte, in einem Amtsenthebungsverfahren vom US-Senat freigesprochen wurde, wurde erwähnt.
Sonderermittler Jack Smith, der den Fall zur Anklage gebracht hat, bleibt weiterhin dabei, dass ein Präsident keine absolute Immunität genieße und dass die Dinge, die Trump vorgeworfen werden, außerhalb der Pflichten eines Präsidenten lägen.
Sollten die Richter trotz ihrer Skepsis den Argumenten von Trumps Anwälten zustimmen und ein Präsident für seine Taten nicht zur Rechenschaft gezogen werden, dann bedeute dies eine „außerordentlich beängstigende Zukunft“, sagte James Pearce, der Teil des Sonderermittler-Teams ist.
Trump und die Verfahren: Verzögern und ausnutzen
Auch für die bevorstehende Wahl ist der Ausgang dieser Anhörung sowie Trumps weiteres rechtliches Verfahren von großer Bedeutung. Neben seinen anhaltenden Lügen über die Wahl 2020 und seiner Kritik an Präsident Joe Bidens Politik – vor allem dessen Wirtschafts- und Immigrationspolitik – hat Trump auch dessen angeblichen Versuch, das US-Rechtssystem als Waffe gegen seinen ärgsten politischen Widersacher zu verwandeln, zu einem Wahlkampfthema gemacht. Jeder Auftritt vor Gericht, so das Kalkül, nutzt ihm.
Wie wirkungsvoll diese Strategie ist, wird sich bei den ersten republikanischen Vorwahlen am kommenden Montag in Iowa zeigen.
Trump und seine Anwälte versuchen derweil alles, um dieses und andere sich anbahnende Verfahren auf bis nach der Wahl im November zu verzögern – auch die Forderung nach Immunität dürfte zuallererst diesem Ziel dienen. Selbst wenn das Berufungsgericht rasch zu einer Entscheidung kommen sollte, ist zu erwarten, dass Trumps Anwälte zur nächsten Instanz ziehen. Das wäre dann erneut der Oberste Gerichtshof, wie auch schon in der Frage der Zulassung zu den Vorwahlen in Colorado. In diesem Fall dürfte der für den 4. März geplante Prozessbeginn wegen seines Versuchs der Wahlfälschung nicht zu halten sein.
Sollte Trump erneut zum Präsidenten gewählt werden, dann könnte er nach seinem Amtsantritt das Justizministerium dazu veranlassen, die Verfahren gegen ihn fallen zu lassen oder ihm die Möglichkeit geben, sich selbst begnadigen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kinderbetreuung in der DDR
„Alle haben funktioniert“
Hybride Kriegsführung
Angriff auf die Lebensadern
BSW in Koalitionen
Bald an der Macht – aber mit Risiko
Dieter Bohlen als CDU-Berater
Cheri, Cheri Friedrich
Niederlage für Baschar al-Assad
Zusammenbruch in Aleppo
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag