Die Wahl für Er­b:in­nen: Vermögende bleiben verschont

Erbschaft verschärft die Ungleichheit bei Vermögen. Trotzdem traut sich die Politik nicht an eine Reform der Erbschaftssteuer.

Ein Portremonnaie mit geldmünzen und einem alten Portraitfoto

Wer hat, dem wird gegeben: Besserverdiener erben oft auch mehr Foto: Gerhard Leber/imago

BERLIN taz | Über die Einkommensteuer wird im Wahlkampf immerhin diskutiert. Grüne und Linke wollen Spit­zen­ver­die­ne­r*in­nen stärker zur Kasse bitten; die SPD plant, den Höchstsatz früher greifen zu lassen, die FDP später. Nur CDU/CSU wollen, dass alles so bleibt, wie es ist. Wenn es um Ungleichheit geht, ist die Einkommensspreizung hierzulande aber gar nicht das zentrale Problem. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei der Einkommensungleichheit knapp unter dem EU-Durchschnitt. Das viel größere Problem ist hierzulande die Vermögensungleichheit.

Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt rund ein Drittel des Gesamtvermögens, den wohlhabendsten 10 Prozent gehören fast zwei Drittel. Die untere Hälfte hingegen besitzt praktisch nichts. Dennoch sehen die im Bundestag vertretenen Parteien nur wenig Notwendigkeit, diese Ungleichheit wesentlich zu ändern.

Eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer lehnen CDU/CSU, FDP und AfD ab. Ihr Argument: Sie hemme die Wirtschaft. SPD und Grüne haben sich zwar für eine Wiedereinführung ausgesprochen. Die SPD plädiert in ihrem Wahlprogramm für einen einheitlichen Steuersatz von 1 Prozent für „sehr hohe Vermögen“. Gleichzeitig soll es aber hohe Freibeträge geben. Wie hoch – das beantwortet sie nicht. Die Grünen sprechen sich für eine Vermögenssteuer oberhalb von 2 Millionen Euro pro Person aus, die aber lediglich bei 1 Prozent im Jahr liegt. Am weitesten gehen noch die Linken. Mit einem Freibetrag von 1 Million Euro fordern sie einen dann beginnenden Steuersatz von 1 Prozent. „Alle zielen mit ihren Maßnahmen auf das obere Prozent“, kritisiert die Jenaer Soziologin Silke van Dyk. „Eine gerechte Gesellschaft baut man aber nicht, indem man ein paar Superreiche etwas stärker besteuert.“

Bliebe noch die Erbschaftsteuer. An eine Reform Letzterer wagt sich jedoch keine der Parteien wirklich heran. Woran es bei der derzeitigen Regelung hakt, sind die hohen Freibeträge. Jedes Elternteil kann jedem seiner Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei vererben. Hinzu kommen zahlreiche Ausnahmeregelungen. In der Realität fällt für die meisten Erbenden nur wenig Erbschaftsteuer an. Dem Statistischen Bundesamt zufolge zahlten die Bun­des­bür­ge­r*in­nen im vergangenen Jahr auf Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,4 Milliarden Euro rund 8,5 Milliarden Euro Steuern.

Was wollen die eigentlich? In der Serie „Die Wahl für…“ durchforstet die taz die Wahlprogramme der Parteien für die Bundestagswahl und versucht herauszufinden, was deren Ideen für die Menschen in Deutschland bedeuten würden. Alle Texte hier.

Das Problem: Wie viel insgesamt vererbt wurde, wissen die Statistiker gar nicht genau. Denn die meisten Erbschaften lagen unterhalb der hohen Freibeträge, sie tauchen in den Zahlen der Finanzverwaltungen also gar nicht erst auf. Und auch bis zu 85 Prozent der Betriebsvermögen bleiben von der Erbschaftsteuer verschont. Wie hoch die Summe aller Vermögensübergänge ist, kann daher nur grob geschätzt werden: Bis zu 400 Milliarden Euro im Jahr wird vermutet.

Die SPD hält die derzeitige Regelung der Erbschaftsteuer für „ungerecht“, „da sie vermögende Unternehmenserben bevorzugt“. Konkret wird sie aber nicht. Im Grünen-Wahlprogramm taucht die Erbschaftssteuer gar nicht erst auf. Und auch im Programm der Linken heißt es lediglich, sie wolle Erbschaften „stärker besteuern“. Union und FDP lehnen eine Reform ab. Acht Prozent auf alles, fordert Ökonom Clemens Fuest vom ifo Institut im Handelsblatt und zieht eine höhere Erbschaftsteuer auch einer Vermögenssteuer vor. Die Erbschaftsteuer muss einmal ermittelt werden, die Vermögenssteuer jedes Jahr. „Das wäre die einfachste und gerechteste Lösung.“

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