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Die Unionsfraktion berät die Homo-EheEiliger Verfassungsgehorsam

CDU und CSU wollen ein Gesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften in den Bundestag einbringen – mehr aber auch nicht.

Volker Kauder passt inhaltlich die Meinung der Unionsfraktion an die Realität an – und farblich seine Kleidung an die von Gerda Hasselfeldt Bild: dpa

BERLIN dpa/taz | Nach dem Urteil in Karlsruhe, der untersagt, Homoehen vom Ehegattensplitting fernzuhalten, hat die Regierungspartei ihren Kurs korrigiert und die Umsetzung der Regelung noch im Juni beschlossen. Die schwarz-gelbe Koalition wird einen entsprechenden Gesetzentwurf am 14. Juni in den Bundestag einbringen und am 28. Juni darüber endgültig abstimmen lassen, teilte der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) am Freitag nach einer Sondersitzung der Unions-Abgeordneten im Bundestag mit.

So ist es schon in den vergangenen Tagen innerhalb der Unionsfraktion im Bundestag verabredet worden – mit dem Spruch des Karlsruher Verfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichbehandlung Eingetragener Lebenspartnerschaften (ELp) mit klassischen Ehen („Ehegattensplitting“) ist es auch offiziell spruchreif geworden.

Die Entscheidung darüber fiel nach Fraktionsangaben mit großer Mehrheit bei nur drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Unter den Ablehnenden soll sich nicht der CSU-Abgeordnete Norbert Geis, aber die hessische Rechtsaußen der Fraktion, Vertriebenenverbandsfunktionärin Erika Steinbach befunden haben.

Offiziell hatte sich die Union gegen die steuerliche Gleichstellung von schwulen oder lesbischen standesamtlich getrauten Paaren gesperrt. Doch schon vor dem Verfassungsgerichtsurteil hatten Politiker wie Finanzminister Wolfgang Schäuble angeregt, die Steuergesetzgebung im Sinne der Integration homosexueller Paare zu entideologisieren: Er wollte, wie etwa auch Julia Klöckner, Thomas Strobl oder Familienministerin Kristina Schröder (alle CDU), dass seine Partei nicht stets nur den ihr nicht behagenden Grundgesetzinterpretationen aus Karlsruhe hinterlaufen solle.

Mehr aber wird die Union – in den jüngsten Meinungsumfragen auf 42 Prozent empor geklettert, ein starker Wert wie nie während der Kanzlerschaft Angela Merkels – nicht im Sinne Gleichstellung Homosexueller unternehmen. Einen Antrag der Opposition, wonach der Bundestag sich am besten sofort mit der Gleichstellung von Homosexuellen befassen sollte, lehnte die Union ab.

„Gesetzestechnischer Unsinn“

Finanzminister Schäuble sagte nach Teilnehmerangaben in der Sondersitzung seiner Fraktion, eine Behandlung dieses Antrags wäre „gesetzestechnischer Unsinn“, da er das Urteil aus Karlsruhe noch nicht berücksichtige. Denn danach müssten die Zahlungen an eingetragene Lebenspartnerschaften rückwirkend bis 2001 erwähnt werden. Das sei in dem Antrag nicht enthalten.

Eine völlige Gleichberechtigung schwuler und lesbischer Paare bei der Adoption lehnte Fraktionschef Kauder weiterhin entschieden ab. Hier stelle sich in erster Linie die Frage des Kindeswohls und nicht der Wunsch von Erwachsenen, sagte er. Die Umsetzung des kürzlich ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts, wonach Homosexuelle die von ihren Partnern adoptierten Kinder ebenfalls adoptieren dürfen, wird es Kauder zufolge vor der Bundestagswahl im September nicht mehr geben. Hier seien schwierige rechtliche Änderungen nötig, sagte er.

Er betonte, die Union werde sich weiter für den Schutz von Ehe und Familie, wie er im Grundgesetz stehe, engagieren. Dazu solle in der nächsten Wahlperiode die Rente älterer Mütter und der Kinderfreibetrag samt Kindergeld erhöht werden. Kauder berichtete, er habe in der Sitzung unter großem Beifall der Abgeordneten gesagt: „Für uns gibt es die Homoehe nicht. Es gibt die Ehe und es gibt die gleichgeschlechtliche Partnerschaft.“

CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt zeigte sich verfassungsfügsam. Dennoch: „Es steht jetzt nur das an, was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat – aber keine weiteren Schritte“, kommentierte er in der Augsburger Allgemeinen. „Es gibt überhaupt keinen Grund, über das Karlsruher Urteil noch hinauszugehen und etwa auch Adoptionen für Lebenspartnerschaften freizugeben.“

Leutheusser-Schnarrenberger für völlige Gleichstellung

Anders hingegen der Unionskoalitionspartner FDP. Hier will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die echte Gleichstellung: „Mein Modell lautet: Überall, wo in Gesetzen von der Ehe die Rede ist, nehmen wir einfach die Lebenspartnerschaft dazu“, teilte sie der Passauer Neuen Presse mit. Und weiter, in starker Differenz zur Union: „Und dazu gehört auch die gemeinsame Adoption, ohne Wenn und Aber.“ Eine Gleichstellung der Homoehe mit der traditionellen Ehe nehme niemandem etwas weg: „Im Gegenteil: Die eingetragene Partnerschaft ist eine Bereicherung für unsere moderne Gesellschaft.“

Tatsächlich wäre dies rechtlich möglich: In einem anderen Verfassungsurteil aus Karlsruhe, das im Hinblick auf die Grundgesetzverträglichkeit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft schlechthin im Sommer des Jahres 2002 erging, hieß es, wenn der Gesetzgeber dies wolle, könne er die „Ehen“ Homosexueller vollständig denen von Heterosexuellen angleichen.

Der Fraktionschef der CDU in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, appellierte an seine eigene Partei, in der Frage der Gleichstellung der Homehe ohnehin „abzurüsten“. Die aktuelle Intervention der Grundgesetzhüter beschädige das System Ehegattensplitting nicht, sagte er gegenüber der Neuen Westfälischen, nur weil künftig neben 13 Millionen Ehepaaren auch 20.000 Eingetragene Lebenspartnerschaften davon profitieren könnten.

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6 Kommentare

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  • H
    Hans

    @Bätschi ätschi:

    Und Sie meinen zu wissen, was die Natur intendiert?

    Der Natur, werteR KommentatorIn ist das mal völlig egal. Die Natur plant nicht, die Natur hatte nie einen Plan. Sie ist Evolution und Veränderung. Try and Error.

     

    Sie meinen die Natur mit Gott und "Intelligent Design" zu verwechseln.

  • M
    martin

    Sinnvoller wärs, antiquierte Steuervorteile für die Ehe endlich abzuschaffen. Mir ist völlig unklar, warum Familien ohne Ehe steuerlich benachteiligt werden, während bei den Sozialleistungen jede noch so vielfältige Kombination von Menschen zur "Einstehungsgemeinschaft" oder zur "Bedarfsgemeinschaft" zusammengekleistert wird.

    Und wieso gleichgeschlechtliche Paare schlechter für Kinder sorgen können, soll die CDU noch mal genau erklären.

  • S
    Sören

    Die Strategie der Kanzlerin ist offensichtlich, sich solche Entscheidungen vom Verfassungsgericht vorschreiben zu lassen, aus Sorge um ihr konservatives Stammklientel und Teile ihrer Partei.

     

    Das ist durchaus nachvollziehbar, wenn man sich Reaktionen aus bürglich-konservativen Kreisen anschaut. Auf der Homepage der FAZ ist in Leserkommentaren ernsthaft die Rede von einem "gottlosen" Urteil, "Notstand" und dem "Abgleiten in die Dekadenz".

     

    Wir reden oft von Parallelgesellschaften von Einwanderern, es scheint aber auch eine konservative Parallelgesellschaft zu existieren, deren Mitglieder sich mental eher im Jahr 1953 als 2013 befinden.

     

    Trotzdem ist es aus meiner Sicht sehr problematisch, dass die Kanzlerin das Gestaltungsrecht der Politik praktisch abgibt. Außerdem glaube ich, dass ein konsequenter Modernisierungskurs ihr mehr nützen als schaden würde.

  • R
    rolff

    Gleiche Pflichten - dann also bitte auch gleiche Rechte.

    Was ist daran nicht zu verstehen?

    Die Umkehrung, den Steuervorteil nicht ans verheiratet sein, sondern ans Kinder erziehen zu knüpfen, wollten die Herrschaften ja auch nicht.

  • B
    Bätschi ätschi

    Ein X ist eben nicht U.

     

    Um ein wenig Essig in den Wein zu gießen, den man nun eifrig in der Runde meinte austeilen zu können, sei festgestellt, der Gesetzgeber mag homosexuelle Lebenspartnerschaften und Ehen gleichstellen können, die Natur hingegen vermag es nicht.

     

    Das aber vergessen machen zu wollen nervt, gerade auch dann, wenn man sich mit der Übernahme von Begriffen glaubt eine Gleichheit überstülpen zu können, die weder Ausdruck von Emanzipation noch ein berechtigter Kampf gegen Diskriminierung darstellt.

  • C
    Celsus

    Eiliger Verfassungsgehorsam? Ist die Überschrift nicht eher von schwarzem Humor geprägt?

     

    Schon vor dem Urteil wussten CDU und CSU doch, was da rauskommen musste. Aber sie wollten dei Entscheidung dse Bundesverfassugnsgerichtes abwarten und nur unter Zwang und Druck handeln. Druck sit jetzt da, weil selbst Stammwähler_innen der Unionsparteien ihnen in Massen weggelaufen wären, wenn sie gegenüber dem Bundesverfassungsgericht nach Art der CSU beim Kurzifixurteil mal wieder den Gehorsam verweigert hätten.

     

    Und jetzt kommen ja Wahlen und da geht so ein Verhalten nicht durch. Aber sei werden weiter mauern und zögern, wenn es um die nächsten Entscheidugnen geht. Längst hat sich zum Beispiel herausgestellt, dass homosexuelle Paare eben nicht den Kindern bei der Erziehung schaden. Denn es gibt einige, die aus einer anderen Beziehung oder einem anderweitigen Kontakt Kinder haben.

     

    Wie banal jetzt einzuwenden, dass Homosexuelle nicht die Eltern der Kinder sein könnten. Bei Adoptionen leben Kinder schließlich nie bei den leiblichen Eltern.