Die Härte des Gesetzes: Sequenzen des Grauens
Gestern hat die Berufungsverhandlung des Polizisten Marcel B. begonnen – er hatte im 2013 einen Brasilianer brutal verprügelt und wurde 2015 verurteilt
Bei der jetzigen Berufungsverhandlung geht nun alles wieder von vorn los: Täter und Opfer müssen den Tathergang nochmals in aller Ausführlichkeit schildern, Sachverständige werden gehört und rund 20 Zeugen sind geladen, mehrere Verhandlungstage angesetzt. Für das Opfer V. de O., der auch als Nebenkläger auftritt und seit der Tat aufgrund vielfacher psychischer Traumata massiv in seiner Lebensqualität eingeschränkt ist, beginnt der ganze Alptraum also noch einmal von vorn.
Mehrfach bricht er bei der Befragung durch die Richterin in Tränen aus, muss zwischendurch einen Schluck Wasser trinken, braucht ein Taschentuch. Immer wieder fragt er: „Warum? Warum? Das hat mein Leben beendet, ich bin ein Mann, der Angst hat.“ Bei der Befragung von Marcel B., in der der Polizist seine Version des Geschehens erzählt, darf er den Saal verlassen.
Vom Tathergang in den frühen Morgenstunden des 21. Mai 2013 gibt es nach wie vor zwei völlig unterschiedliche Versionen: Während Marcel B. aussagt, V. de O. habe sich einer Polizeikontrolle entziehen wollen, sei vor ihm weggelaufen und habe sich schließlich gewehrt, wodurch der Polizist sich selbst massiv bedroht gefühlt hätte, schildert V. de O. den Vorgang als brutalen Angriff aus heiterem Himmel. Marcel B., der seit Ende 2015 vom Dienst suspendiert ist, wird zuerst befragt. Er spricht in bürokratisch-korrekter Polizei-Diktion und ordnet das Geschehen für sich in „Sequenzen“ ein: Als würde er ein Youtube-Video beschreiben, antwortet er auf Nachfragen der Richterin zum Tathergang, etwa ob V. de O. zu einem bestimmten Zeitpunkt etwas gerufen habe, so: „Also in der Sequenz nicht.“
Insgesamt fünf Verhandlungstage sind für den Berufungsprozess angesetzt, der Zeitplan aber kann schon am ersten Tag nicht eingehalten werden: Eine für 12 Uhr bestellte Zeugin wird gebeten um 14 Uhr wiederzukommen, aber auch dann kommt sie vergebens: Die Befragung von V. de O. ist immer noch nicht abgeschlossen. Das liegt zum einen an der eher defensiven Verhandlungsführung von Richterin Wilkens, aber auch an der Sprachbarriere, die präzise Antworten oftmals verhindert: Das Opfer ist Brasilianer und spricht nur schlecht Deutsch. So muss ein Dolmetscher die Fragen und Antworten übersetzen, Reibungsverluste sind dabei kaum zu vermeiden, präzisierende Nachfragen immer wieder nötig.
Kernpunkt der unterschiedlichen Tathergangsversionen ist die Frage, ob der Zivilfahnder Marcel B. für V. de O. als Polizist erkennbar war oder nicht. B. sagt aus, er habe sich sofort als Polizeibeamter zu erkennen gegeben und sogar seinen Dienstausweis gezeigt, V. de O. sei dann aber sofort geflüchtet. Als er und seine hinzugekommenen KollegInnen den inzwischen schwer Verletzten schließlich überwältigt und fixiert hatten, habe der Brasilianer angegeben, in seiner Heimat würde die Polizei sofort schießen und er habe deswegen versucht zu fliehen.
V de O. hingegen sagt aus, er habe B. für einen „Verrückten oder Betrunkenen“ gehalten und während der Prügelattacke laut um Hilfe gerufen – und zwar nach der Polizei. Als Marcel B.s Verteidiger Temba Hoch von ihm wissen will, ob er auf Deutsch oder auf Portugiesisch um Hilfe gerufen habe, sagt V. de O.: „Ich habe auf Deutsch gerufen: ‚Polizei, hilf mir!‘“ – denn das sei das Erste, was Ausländer in Deutschland lernten, wenn sie hier ankommen: dass die Polizei einem hier hilft.
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