Deutsches Gemeinnützigkeitsrecht: Keine Konkurrenz für Parteien

Finanzminister Olaf Scholz will das Gemeinnützigkeitsrecht reformieren. Seine Vorschläge lassen Umweltverbände um ihre Existenz fürchten.

Frauen und Männer in pinker Kleidung laufen über eine Brücke in der Nähe des Kanzleramts.

Greenpeace-Aktion im Berliner Regierungsviertel: gemeinnützig, politisch oder beides? Foto: Christian Mang

BERLIN taz | Über 600.000 gemeinnützige Organisationen arbeiten in Deutschland – Sportvereine, Stiftungen, Umweltverbände, Genossenschaften. Manchen von ihnen könnte künftig die Neuregelung Probleme machen, die das Bundesfinanzministerium gerade mit den Ländern diskutiert. Die zentrale Frage lautet: Wie politisch dürfen gemeinnützige Organisationen handeln?

Der Status der Gemeinnützigkeit ist wichtig: Er garantiert die Befreiung von der Körperschaftsteuer, ermöglicht es Vereinen, Spendenbescheinigungen auszustellen, und erleichtert ihnen so die Finanzierung. Nun jedoch soll die Vergünstigung daran geknüpft werden, dass eine politische Betätigung gegenüber dem eigentlichen Satzungszweck der Organisation „weit in den Hintergrund tritt“, schlägt das Bundesfinanzministerium vor. Dürfte dann noch ein Sportverein in einem Bündnis gegen Neonazis mitwirken oder sich die Umweltorganisation Greenpeace zur Steuerpolitik äußern?

Dass Finanzminister Olaf Scholz (SPD) jetzt aktiv wird, hat mit dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs vom Januar 2019 zu tun. Die Richter*innen entschieden, dass die globalisierungskritische Organisation wegen ihrer politischen Arbeit nicht länger als gemeinnützig anerkannt werden könne. In der Folge entzog das zuständige Finanzamt den Unterschriftensammler*innen von Campact die Fördermöglichkeit.

Offiziell erweckte die Ministeriumsspitze daraufhin den Eindruck, die gemeinnützigen Organisationen absichern zu wollen. Aber sie verfolgt noch ein zweites Interesse: Gleichzeitig will sie verhindern, dass Verbände den Parteien zu ähnlich werden und dafür noch Steuervorteile in Anspruch nehmen – daher die eventuelle Beschränkung der politischen Tätigkeit. Nun läuft die Debatte – was dabei herauskommt, ist unklar.

Wie politisch darf Gemeinnützigkeit sein?

Deshalb intervenieren nun neun Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, darunter der Bund, die Umwelthilfe und der Verkehrsclub VCD. Es liege in der „Natur der Sache“, dass man Umwelt- und Klimapolitik nur politisch betreiben könne. Deshalb verlangen sie, die Abgabenordnung, die die Steuervergünstigung regelt, so zu ändern, dass „gemeinnützige Zwecke auch überwiegend oder sogar ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen“.

Der Umweltverband BUND schlägt darüber hinaus vor, den Katalog der förderungsfähigen Zwecke in der Abgabenordnung zu ergänzen. Beispielsweise solle das Finanzministerium „die nationale und internationale Durchsetzung der Menschenrechte“, „Gleichberechtigung der Geschlechter“ sowie „Rechts- und Sozialstaatlichkeit“ hinzunehmen. Organisationen wie Attac müssten sich, um ihre Gemeinnützigkeit zu begründen, nicht länger mit Hilfskonstruktionen wie „Förderung der Volksbindung“ behelfen, die heute in der Abgabenordnung stehen.

Die Verbände sprechen sich auch gegen die Idee des Finanzministeriums aus, den neuen Status einer „politischen Körperschaft“ ins Leben zu rufen, um Steuervorteile jenseits der Gemeinnützigkeit zu ermöglichen. Möglicherweise müsste Greenpeace sich dann in zwei Teile zerlegen. Der grüne Europaparlamentarier Sven Giegold sieht das ebenfalls kritisch: „Der politische Verein ist nicht die Lösung, sondern eine Verschärfung des Problems. Die Trennung in gemeinnützige und politische Vereine würde die Zivilgesellschaft aufspalten.“

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