piwik no script img

Deutscher Gesetzentwurf zu Slapp-KlagenEinschüchterung oder rechtmäßige Verteidigung?

Die Bundesregierung muss eine EU-Richtlinie zu Einschüchterungsklagen umsetzen. Der Entwurf spaltet Ju­ris­t:in­nen und Presse-Ver­tre­te­r:in­nen.

Ein Referentenentwurf der Bundesregierung von Mitte Juni zur Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht spaltet aktuell die Rechtslandschaft und Ver­tre­te­r:in­nen der Pressefreiheit. Es geht um sogenannte „Slapps“, die im Entwurf mit der etwas komplizierten Formulierung „missbräuchliche Rechtsstreitigkeiten in Zivil- und Handelssachen, die gegen eine Person wegen ihrer Beteiligung am öffentlichen Meinungsbildungsprozess angestrengt werden“, definiert werden.

Gemeint sind sogenannte Einschüchterungsklagen, die unterschiedliche Tatbestände umfassen können, wie Abmahnungen, Vorwürfe der Rufschädigung oder Verstöße gegen Datenschutzrechte. Das Besondere an diesen Klagen ist, dass es den Klä­ge­r:in­nen oft nicht (nur) darum geht zu gewinnen, sondern die von der Klage Betroffenen etwa mit hohen Schadensersatzforderungen und drohenden Gerichtskosten unter Druck zu setzen.

Häufig sind die Klä­ge­r:in­nen finanzstarke Einzelpersonen und Unternehmen und die Angeklagten Journalist:innen, die von weiterer Berichterstattung abgehalten werden sollen. Und: Slapps werden europaweit zunehmend zum Problem.

2024 wurde daher eine EU-Richtlinie umgesetzt, die nun auch bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Der Entwurf geht sogar noch einen Schritt weiter als von der EU gefordert und bezieht sich auch auf nationale und nicht nur landesübergreifende Slapps.

DJV sieht wichtiges Signal für Pressefreiheit

Das begrüßt der Deutsche Journalistenverband (DJV), der sich im Vorfeld auch dafür eingesetzt hatte. Er sieht im Entwurf ein wichtiges Signal für die Pressefreiheit. Verbesserungsbedarf sieht der DJV darin, dass die Zahlung einer Sicherheitsleistung noch definiert werden müsse, schreibt der Verein in einer Stellungnahme.

Eine Sicherheitsleistung ist ein Geldbetrag oder eine Garantie, die etwa der Kläger beim Gericht hinterlegen muss. Damit könnten dann etwa die Gerichtskosten bezahlt werden, falls die Kläger das Verfahren verlieren. Außerdem fehle laut dem DJV-Bundesvorsitzenden Mika Beuster „eine klare Regelung, um offensichtlich unbegründete Klagen zum frühestmöglichen Zeitpunkt abzuweisen“.

Der Deutsche Richterbund (DRB) habe hingegen „erhebliche Bedenken“ gegen den Entwurf, schreibt er in einer Stellungnahme vom 25. Juli 2025. Würde er so umgesetzt, „hätte dies verheerende Auswirkungen für Rechtssuchende, die gerichtlichen Schutz gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen suchen“, so der DRB weiter.

Der DRB geht in der Kritik noch weiter: Er würde Missbrauch von Rechtsmitteln nicht verhindern, sondern erst ermöglichen. Und das läge auch daran, dass der Entwurf, wie vom DJV begrüßt, über die EU-Richtlinie hinausgehe, obwohl dies nicht notwendig sei. Das Problem an dem Entwurf sei, so der DRB, dass unklar sei, wann ein Gerichtsverfahren als missbräuchlich definiert werden könne und fordert, diese Definition im Entwurf enger zu fassen, damit nicht die Gefahr besteht, dass darunter auch Fälle fallen, die rechtmäßig sind.

In knapp zehn Monaten muss das Gesetz eingeführt werden. Bis dahin bleibt abzuwarten, auf welche Inhalte sich das Bundesjustizministerium einigen wird und wie sie es schaffen, gleichzeitig für mehr Fairness in (außer)gerichtlichen Streitigkeiten als auch für mehr Schutz von unter Beschuss geratenen Jour­na­lis­t:in­nen zu sorgen.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Das deutsche Recht erlaubt ja sogar Einschüchterungsklagen gegen Steuerfahnder und Steuerprüfer - wie man in der3-Sat-Doku zum Cum-Ex-Skandal sehr anschlaulich beobachten kann.

    Und nicht, dass der deutsche Gesetzgeber dieses Gesetz aus Überzeugung oder Einsicht auf den Weg gebracht hätte.

    Nein.



    Einmal mehr musste die EU dem deutschen Gesetzgeber seine Arbeit erklären ...

  • Wichtiger und richtiger Schritt, denn in der heutigen Denunziationskultur und mittlerweile gesellschaftlich etabliertem Victim Blaming muss den Goliaths das Handwerk gelegt werden, dass sie sich schlicht mit ihren Mitteln erkaufen und selten basierend auf gerechten Intentionen zum Einsatz bringen. Ich verstehe auch den Einwand des DRB, um kippenden Missbrauch vorzubeugen müssen halt von Fall zu Fall gutgeprüfte individuelle Entscheidungen getroffen werden, nur zurzeit findet der Missbrauch eben flächendeckend zu Lasten einzelner und der Meinungsfreiheut statt, und werden Klagen bewusst angestrebt, um den Diskurs zu verschieben und eigene moralische Insolvenz zu kaschieren. Im eigenen Umfeld sehe ich den Missbrauch justiziabler Mittel, wenn Gewalttäter die Opfer anzeigen oder eine schlichte Käuferbewertung auf Amazon zu anwaltlichen Einschüchterungsschreiben und Schadensersatzforderungen führen. Es scheint ein Konsens zu sein, das justiziable Wege schon lange nicht mehr der Gerechtigkeit dienen sondern je nach Finanzstärke Recht erkauft wird. Das muss aufhören!