: Der Kampfum die Hauptstadt
Das Gespenst der Enteignung geistert auch in diesem Jahr durch den Berliner Wahlkampf. Entscheidet es gar, wer künftig die Hauptstadt regiert?
Foto: M. Golejewski/Adora Press
Von Erik Peter und Timm Kühn
Der Mann, der sich als Peter vorstellt, ist nicht gerade einer, den man für einen typischen Enteignungsaktivisten halten könnte: Er ist weder jung noch international, noch sonst der linken Szene zuzuordnen. Stattdessen berlinert der vielleicht 60-Jährige Urspandauer deutlich und trägt ein knallgelbes Bienenhemd samt Hosenträgern. Seit über sechs Jahren ist er Aktivist in der Spandauer Ortsgruppe von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE). Er findet, gerade das Milieuübergreifende sei das Besondere an dem Volksentscheid, „dass wir gezeigt haben, dass es für soziale Anliegen deutliche Mehrheiten gibt, wenn wir nur jenseits von Parteipolitik schauen“.
An einem Juliabend hat die Spandauer Ortsgruppe in den Treffpunkt Regenbogen unweit der Spandauer Altstadt eingeladen, um das von der Initiative verfasste Vergesellschaftungsgesetz vorzustellen. Gekommen sind ein Dutzend Leute, auch hier entsprechen viele nicht dem Klischee: Kaum einer ist unter 60, getragen werden Jack-Wolfskin-Regenjacken und Strickpullis. Viele hier sind seit Jahren für die Vergesellschaftung aktiv, haben Unterschriften gesammelt und Plakate geklebt. „Dass wir am Ende selbst im als konservativ geltenden Spandau eine Mehrheit erkämpfen konnten, macht mich richtig stolz“, sagt Peter.
Es ist keine Frage, das Gespenst der Enteignung hat Berlin verändert, seit 2021 knapp 58 Prozent der Berliner:innen für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne gestimmt hatten. Eine Mehrheit gab es damals in elf von zwölf Bezirken, Unterstützer:innen kamen längst nicht nur aus linken Parteien. Seither wird die Umsetzung zwar blockiert, doch die Politik steht angesichts des nicht umgesetzten Volkswillens weiter unter Druck. Nun, fünf Wochen vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus, entwickelt sich das Thema erneut zur Gretchenfrage: Gelingt ein mögliches Linksbündnis aus der Linken, den Grünen und der SPD, oder scheitert es?
Grund dafür sind SPD und Linke, die beide jeweils die Enteignungsfrage zur roten Linie erklärt haben, allerdings aus unterschiedlichen Perspektiven. „Dann muss die Linke wohl allein regieren“, twitterte der Spitzenkandidat der SPD, Steffen Krach, nachdem die Linke-Chefin auf Bundesebene, Ines Schwerdtner, klargestellt hatte: „Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden.“ Krach erklärte, er werde keiner Koalition beitreten, die die Enteignung zur Bedingung macht. Die Spitzenkandidatin der Berliner Linkspartei, Elif Eralp, wiederum vermied in ihrer Reaktion auf die Debatte, die rote Linie von Schwerdtner noch dicker zu ziehen. Sie sagte lediglich, bei Koalitionsgesprächen würde „auch die Vergesellschaftung auf dem Tisch liegen“.
Konzernkampagnen gegen Vergesellschaftung
Die Drohung von SPD-Mann Krach ist durchaus ernst zu nehmen. Bereits nach der Wiederholungswahl 2023 ließ die damalige Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) ein neues rot-grün-rotes Bündnis platzen, für das es damals wie heute eine stabile Mehrheit gab. Sie entschied sich damit gegen die eigene Regierungsführung und für eine Juniorpartnerschaft mit der CDU. Nicht wenige in der Berliner Landespolitik vermuten, dass ein wichtiger Grund für diese Entscheidung die Enteignungsfrage war.
Seit 2023 haben sich allerdings die Mehrheitsverhältnisse geändert. Die SPD führt das Mitte-links-Lager nicht mehr an, sondern hängt in den Umfragen weit abgeschlagen mit 12 Prozent fast zehn Prozentpunkte hinter der Linken, die derzeit stärkste Kraft ist. Schwarz-Rot, die amtierende Koalition, hat ihre Mehrheit verloren. Die Linke würde Koalitionsverhandlungen deshalb wohl aus einer starken Position heraus anführen – wäre aber weiterhin auf die SPD angewiesen.
Es dürfte diesen guten Aussichten der Berliner Linken geschuldet sein, dass auch Wirtschafts- und Immobilienverbände derzeit mobilmachen. In einer Kampagne mit Werbung im öffentlichen Raum und auf Social Media warnen Lobbyverbände vor den Folgen der Vergesellschaftungspläne. Diese würden Berlin von internationalen Investoren abschneiden und in die Pleite führen. So heißt es auf einer Werbetafel etwa: „Für 36 Milliarden Euro kann man 225.000 bestehende Wohnungen verstaatlichen. Oder einfach 150.000 neue bauen.“
Im Kern geht es „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ darum, die Bestände der großen privaten Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin in Gemeineigentum zu überführen – insgesamt etwa 220.000 Wohnungen von etwa einem Dutzend Konzernen. Rechtlich ist das möglich, wie eine Expertenkommission des Senats festgestellt hat. Während der Marktwert der Immobilien auf 36 Milliarden Euro geschätzt wird, rechnet DWE mit Entschädigungskosten von 8 bis 17 Milliarden Euro. Laut Grundgesetz muss bei der Ermittlung der Kosten das Interesse der Allgemeinheit berücksichtigt werden. Finanziert werden soll die Vergesellschaftung nicht aus dem Landeshaushalt, sondern über 100-jährige Schuldverschreibungen, die aus den Mieteinnahmen getilgt werden könnten.
Wie weit weg die privaten Konzerne mit ihren Kampagnen von den Nöten der Berliner:innen sind, die zu 80 Prozent zur Miete wohnen, zeigt eine aktuelle Posse. Vonovia, der größte private Immobilienbesitzer der Stadt, gab eine Umfrage zur Enteignung des eigenen Wohnungsbestands in Auftrag, um zu zeigen, dass sich die Stimmung in der Stadt inzwischen gedreht hat. Ergebnis: Die Mehrheit der Berliner:innen will den Konzern immer noch aus der Stadt jagen. Vonovia versuchte die Veröffentlichung der Studie zurückhalten, allerdings vergeblich.
Hektisch tätig geworden sind auch die Enteignungsgegner:innen in der Politik. Stefan Evers, der seit dem Rückzug von Kai Wegner Spitzenkandidat der CDU ist, brachte auf der Finanzministerkonferenz Ende Juni Vorschläge ein, wie Vergesellschaftungen nach Artikel 15 Grundgesetz durch ein Bundesgesetz verhindert werden könnten. Der Antrag wurde schließlich als Brief an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) weitergeleitet. Anfang Juli einigte sich das Bundeskabinett darauf, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen – allen verfassungsrechtlichen Bedenken, jüngst sogar formuliert von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), zum Trotz.
Ein Deckel gegen Enteignung
Die Aktivist:innen von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ finden sich mit ihrem Anliegen so unverhofft im Mittelpunkt des Berliner Wahlkampfes wieder. Auf einem über und über grün bewachsenen Balkon in einer Seitenstraße in Nord-Neukölln sitzt an einem Dienstagvormittag bei mehr als 30 Grad Ralf Hoffrogge. Er ist Historiker, Mietenaktivist bei DWE seit ihren Anfängen 2017 und mit seinem Buch „Das laute Berlin“ Chronist der Bewegung. Im schwarzen Shirt und mit schwarzer Basecap sieht er aus wie ein Altautonomer, doch Hoffrogge will keine Häuser besetzen, sondern das System auf legalem Weg verändern.
„Wir sind im Aufwind durch deren schrille Reaktion“, sagt er über die Kampagnen seiner Gegner. Auch das „Bundessperrgesetz“, wie Hoffrogge das angekündigte Bundesgesetz nennt, entmutigt ihn nicht. Er glaube nicht, dass es rechtlich umsetzbar ist. Und doch bereite ihm Bauchschmerzen, dass der Rechtsstreit über das Gesetz die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne erneut um Jahre verzögern könnte.
Dass der Berliner Senat die Umsetzung des Volksentscheids bereits jahrelang verschleppt hat, scheint Hoffrogge mit Gleichmut zu ertragen. Er sagt: „In der Zeit wurden viele Forderungen erfüllt, die wir nie gefordert haben.“ Er nennt an erster Stelle den Berliner Mietendeckel, mit dem der damals rot-rot-grüne Senat 2020 weltweit Schlagzeilen machte. Der Mietendeckel stoppte die Mieterhöhungsspirale und führte sogar dazu, dass überhöhte Mieten wieder abgesenkt werden mussten – damals ein Novum der Mietenpolitik unter kapitalistischen Bedingungen. Der Deckel wurde zwar ein Jahr darauf vom Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Landeskompetenz wieder gekippt. Der Eindruck, was möglich ist, wenn die Politik nur will, blieb jedoch.
Ein weiterer Erfolg der letzten Jahre sei die Vergrößerung der Wohnungsbestände der landeseigenen Wohnungsunternehmen. Auf 270.000 Wohnungen war der Bestand infolge der Privatisierungspolitik geschrumpft, die alle Parteien, auch die PDS, bis Anfang der 2000er Jahre mitgetragen hatten. Inzwischen gehören den sechs landeseigenen Gesellschaften durch Neubau und Zukäufe wieder mehr als 400.000 Wohnungen. Teilweise wurden dafür große Bestände, auch von Vonovia, übernommen, es wurden aber auch einzelne Häuser im Rahmen des Vorkaufsrechts erworben.
Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik
Und auch die aktuelle Debatte über wohnungspolitische Maßnahmen sieht Hoffrogge in einem deutlichen Aufschwung. Linke und Grüne werben im Wahlkampf jeweils mit Gesetzesinitiativen, mit denen sie private Vermieter:innen dazu zwingen wollen, einen Teil ihrer Wohnungen zu festgelegten Miethöhen an Menschen mit geringem Einkommen zu vermieten. Dabei soll dieser Anteil steigen, je mehr Wohnungen ein Vermieter besitzt. Im Konzept der Linken müssten die großen Vermieter mit mehr als 1.000 Wohnungen jede zweite frei gewordene Wohnung bezahlbar vermieten. 17.000 erschwingliche Wohnungen sollen so pro Jahr hinzukommen.
Ralf Hoffrogge spricht angesichts dieser Gesetzesinitiativen von einer „Wende“, die der Debatte über Mietpreisregulierung neuen Schwung verleihe. Nach dem Urteil zum Mietendeckel habe sich dagegen jahrelang nichts bewegt, während die Mieten in Berlin so stark gestiegen seien wie in keiner anderen deutschen Stadt.
Angesichts der bevorstehenden Wahl scheinen gerade Dinge möglich, mit denen noch vor nicht allzu langer Zeit kaum jemand gerechnet hätte. Kürzlich begann etwa der Senat damit, aus eigener Initiative heraus Wohnungsangebote auf großen Portalen nach ihrer Miethöhe auszuwerten. Ergebnis: Bei der Hälfte lag eine überhöhte Miete vor, oft um mehr als 50 Prozent und damit im Bereich des strafbaren Mietwuchers. Gleichzeitig wurden Stellen auf Landesebene und in den Bezirken geschaffen, um Mietwucher zu verfolgen.
Ebenso hat sich der schwarz-rote Senat auf ein Mietenkataster geeinigt. Dieses soll Vermieter:innen künftig verpflichten, detaillierte Angaben über Wohnungen und Mietverhältnisse auf einer zentralen Plattform einzutragen. Somit sollen auch in bestehenden Mietverhältnissen überhöhte Mieten herausgefiltert werden. Zwar müssten Mieter:innen dann immer noch selbst tätig werden, um ihre Mieten abzusenken. Und doch stehen beide Maßnahmen für ein neues, aktives Eingreifen der Politik in den Berliner Wohnungsmarkt. Insbesondere für eine CDU-geführte Regierung ist das ein Paradigmenwechsel nach Jahren, in denen die zuständigen Senatsparteien auf Forderungen nach neuen Schutzmechanismen für Mieter:innen hin stets nur die Hände hoben und auf den Bund zeigten.
Ralf Hoffrogge, Historiker und Mietenaktivist bei „Deutsche Wohnen & Co enteignen“
Doch ruhigstellen lassen sich die Aktivist:innen von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ durch die neue Mietenpolitik nicht. Angesichts der politischen Blockade des Volksentscheids haben sie viele Spendengelder gesammelt und in Zusammenarbeit mit einer Kanzlei selbst ein Vergesellschaftungsgesetz erarbeitet. An einem zweiten Gesetz wird gerade noch gefeilt. Darin soll ausbuchstabiert sein, wie die vergesellschafteten Wohnungen verwaltet werden sollen. Die Drohung, die DWE so mit Substanz unterfüttert: Wenn die Politik nicht endlich selbst zur Umsetzung schreitet, gehen wir in ein neues Volksbegehren. Mit einem positiven Entscheid würden die Gesetze sofort in Kraft treten.
Hoffrogge sagt: „Die fertigen Gesetze werden in einigen Monaten auf dem Tisch liegen.“ DWE sei auch nach all den Jahren voll handlungsfähig. Es gebe Kiezteams, Arbeitsgemeinschaften, regelmäßige Veranstaltungen. Die „Zähigkeit des Misserfolgs“, nennt Hoffrogge das. Auf das erneute Erzwingen eines Volksentscheids sei die Initiative vorbereitet. „Viele Leute warten nur darauf, dass sie wieder Unterschriften sammeln können.“
Auch die SPD brachte vor einigen Monaten einen Vorschlag zur Umsetzung des bestehenden Volksentscheids ins Spiel; maßgeblich aus der Feder des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg stammt ein Vergesellschaftungskonzept, mit dem dieser sich an dem Kunststück versuchen will, ihn zu verwirklichen – ohne die Immobilienkonzerne tatsächlich zu enteignen. Schlüsselburg bezeichnet sich als „demokratischen Sozialisten“ und gehört zum linken Parteiflügel der SPD. Erst Anfang vergangenen Jahres ist er aus der Linkspartei ausgetreten. An einem heißen Julitag sitzt er vor einem Spätkauf in Marienfelde, seinem Wahlbezirk, und erklärt sein Modell.
Vergesellschaften, ohne zu enteignen – wie soll das gehen? Schlüsselburg beruft sich auf die genaue Formulierung des Vergesellschaftungsartikels 15 im Grundgesetz. Nach dieser kann der Wohnungsmarkt entweder „in Gemeineigentum“ oder aber auch „in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ überführt werden. „In Gemeineigentum“, das bedeute dann Enteignung, erklärt Schlüsselburg. Mit „anderen Formen der Gemeinwirtschaft“ könnte dagegen auch ein stark reglementierter Wohnungsmarkt gemeint sein, in dem das Privateigentum fortbesteht. Unter anderem soll so ein neuer Mietendeckel möglich werden. DWE hält das Vorhaben für eine „Nebelkerze“, das die Vergesellschaftung aushöhlen soll.
Danach gefragt, warum er das Eigentum der Konzerne für so schützenswert hält, spricht Schlüsselburg von der großen Krise der Demokratie. „Wir haben es doch mit dem Mietendeckel verkackt“, sagt er. Dieser sei zwar „mutig“ gewesen, doch man habe den Berliner:innen Hoffnungen gemacht, die sich am Ende nicht erfüllt hätten. „Das können wir uns nicht noch einmal leisten. Deshalb müssen wir uns ganz sicher sein, wenn wir Artikel 15 anwenden“, sagt er. „Rechtssicherer und günstiger“ sei es, auf seine Weise interpretiert zu vergesellschaften.
Ein weiterer Grund für dieses Konzept dürfte allerdings sein, dass der SPD-Linke so versucht hat, die Vergesellschaftung nicht den anderen Parteien zu überlassen. Doch Schlüsselburgs eigene Partei wollte nicht mitspielen – und macht nun Politik gegen die Vergesellschaftung. Er habe „im Strahl gekotzt“, als Bundesfinanzminister Klingbeil das Vorhaben verkündete, die Vergesellschaftung auf Landesebene verbieten zu wollen, erzählt Schlüsselburg.
Wie rot ist die Linie der Linken?
Ein rot-rot-grünes Bündnis, für das es in Berlin seit 1990 schon immer Mehrheiten gab, könnte an der Enteignungsfrage scheitern. Sebastian Schlüsselburg will das verhindern und sieht die Linkspartei in der Verantwortung. Er verweist auf den drohenden AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt und den globalen Rechtsruck. „Wenn die Linke in dieser Situation sich die Möglichkeit einer Mitte-links-Landesregierung entgehen lässt, wäre das Wahnsinn“, sagt er. Das „Hoffnungsprojekt Rot-Rot-Grün“ dürfe man in diesen Zeiten nicht wegen verschiedener Auffassungen, wie die Vergesellschaftung auszusehen habe, scheitern lassen.
Foto: Stefan Boness
In der Linken sieht man dagegen die SPD als die Blockiererpartei, die eine Umsetzung der Vergesellschaftung verhindere – und für die Interessen der Immobilienkonzerne auch ein Linksbündnis platzen zu lassen bereit sei. „Wenn Herr Krach sagt, enteignen gehe nur ohne ihn, dann, bitte, machen wir es ohne ihn. Der Weg nach Hannover ist frei“, sagt etwa Rouzbeh Taheri, Direktkandidat der Linken im Bezirk Neukölln. Krach ist derzeit als Regionspräsident von Hannover beurlaubt. Taheri steht vor einem Neuköllner Mietshaus und hält zwei Plastikstühle unter dem Arm. Gerade baut er eine Mieter:innenversammlung ab, die seine Partei hier abgehalten hat.
Der Grund: Seit 19 Tagen leben die Mieter:innen des Hauses ohne Strom. Etwa 50 Bewohner:innen in Flip-Flops waren gekommen, darunter auch Kinder. In seiner Rede sagte Taheri: „Das Haus gehört einer amerikanischen Investmentfirma, die interessieren sich nicht für einfache Mieter.“ Applaus aus dem Publikum. Und weiter: „Wir wollen das Thema grundsätzlich angehen, dazu gehört auch die Vergesellschaftung.“ Anschließend riefen Aktivist:innen der Linkspartei in roten Westen die Mieter:innen dazu auf, einen kollektiven Mängelbescheid auszufüllen, den die Partei dem Vermieter per Gerichtsvollzieher zustellen will.
Dass die Linkspartei im Mietenwahlkampf inzwischen so stark auf Basisarbeit setzt, ist auch Taheri zu verdanken. Seit 20 Jahren ist er Mietenaktivist, jahrelang war er der Sprecher und das Gesicht von DWE. Dass er bei der Linken gelandet sei, habe er sich vor einigen Jahren noch nicht vorstellen können, sagt er im Anschluss an die Mieter:innenversammlung. „Aber die Partei ist nach links gerutscht, sie hat nicht nur Praktiken aus der Bewegung übernommen, sondern auch die Leute.“ Nach dem Bekanntwerden des rechtsextremen „Remigrations“-Geheimtreffen in Potsdam Anfang 2024 sei er der Partei beigetreten wie viele Tausend andere auch. Darunter nicht wenige, die zuvor bei DWE aktiv waren.
Das hat auch die Position der Linken in der Enteignungsfrage unnachgiebiger gemacht. 2021 hieß es im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag lediglich, man „respektiere“ den Volksentscheid und werde „verantwortungsbewusst damit umgehen“. Eine Formulierung, die heute nicht mehr möglich wäre, sagt Taheri: „Die Vergesellschaftung ist eine rote Linie. Ohne Umsetzung des Volksentscheids wird es keine Koalition mit der Linkspartei geben.“ Parteiintern sei ein anderslautender Koalitionsvertrag inzwischen nicht mehr durchzubekommen. „Wir würden schlicht implodieren“, glaubt Taheri.
Am 20. September wählen die Berliner:innen ihr neues Landesparlament. Spätestens im Zuge darauffolgender Koalitionsverhandlungen wird sich zeigen, ob bezahlbares Wohnen in der Hauptstadt wieder für alle möglich werden könnte und ob Berlin sich daran wagt, Eigentumsverhältnisse zu verändern. Oder ob es dafür erst einen erneuten Vergesellschaftungsvolksentscheid braucht.
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