Demokratischer Umgang mit Rechten: Meinungsfreiheit ist nicht beliebig
Die Politikwissenschaft hat die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus vernachlässigt. Das zeigt sich im Umgang mit AfD und Pediga.
Die Demokratie: 1955 beschrieb sie Ernst Fraenkel in einem Vortrag nicht nur als „die komplizierteste“, sondern auch als „die gefährdetste aller Regierungsmethoden“. Damals hatte der Politikwissenschaftler mehrere Jahre im amerikanischen Exil verbracht und war nach Deutschland zurückgekehrt, auch um eine demokratische Politikwissenschaft zu etablieren. Als Grund für seine Diagnose der gefährdeten Demokratie argumentierte Fraenkel mit der Notwendigkeit in eine Einsicht: die Einsicht in die „Bewegungsgesetze des demokratischen Willensbildungsprozesses“, ohne die die Demokratie sich selbst dahinmorde.
Fraenkel hatte während des Nationalsozialismus eine der zwei fulminanten politikwissenschaftlichen Analysen über das NS-System vorgelegt: Neben dem „Behemoth“ (engl. zuerst 1942) von Franz L. Neumann war Fraenkels „Doppelstaat“ (engl. zuerst 1941) eine systematische Analyse der Funktionsweisen des NS-Politik- und Rechtssystems, das auf einer Doppelstruktur von „Normenstaat“ und „Maßnahmenstaat“ beruhte. Vereinfacht gesagt: einer Parallelstruktur, bei der sich die Nazis der rechtlichen Normen bedienten, wo sie ihnen nutzten, und ansonsten einer institutionellen Parallelstruktur den Vorzug gaben, in der der Ausnahmezustand und damit Gewalt und Willkür auf Dauer gestellt waren. Recht wurde damit vom politischen Willen gebrochen, Letzterer erhielt im Zweifel stets den Vorzug, sodass immer durchsetzbar war, was die NS-Bewegung wollte.
Wirft man einen Blick auf die aktuellen Strategien der extremen Rechten, dann ist diese Erkenntnis erschreckend aktuell: AfD, Pegida und Co. nutzen das demokratische Recht der Meinungsfreiheit, wo immer es ihren Zielen nutzt, und verwerfen es dort, wo es ihrem politischen Willen zuwiderläuft.
Zugleich eiern die demokratischen Parteien, mehr noch die demokratischen Medien dieser rhetorischen Strategie hinterher und reproduzieren den – falschen – Glauben, rassistische und völkische Positionen würden aufgrund der Meinungsfreiheit zu Unrecht ausgegrenzt. Statt zu erkennen, dass die Meinungsfreiheit aufgrund zahlreicher Grundgesetzartikel, aber auch strafrechtlicher Regelungen mitnichten ein Beliebigkeitsrecht ist, nachdem nach Herzenslust diskriminiert werden dürfe, begreift man nicht die strategische Nutzung eben einer Doppelstruktur: Recht immer nur dann zu nutzen, wenn es einem nutzt.
ist Politikwissenschaftler und Gastprofessor für Antisemitismusforschung am Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin.
Die Falle
Damit tappt die Demokratie in genau jene Falle, vor der Fraenkel 1955 warnte. Sie verkennt ihre eigenen Willensbildungsprozesse – und ignoriert, dass es zu ihrem Wesenskern gehört, Positionen, die den demokratischen Grundkonsens bekämpfen, nicht nur als solche zu benennen, sondern konsequent auszugrenzen. Und zwar aus Verantwortung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch als substanzieller Demokratieschutz.
Dass es heute eine öffentliche Minderheitenposition ist, antidemokratischen Vorstellungen wie Rassismus, völkischen Nationalismus und Antisemitismus nicht in jeder Fernsehtalkshow eine Werbebühne bieten zu wollen, hat auch mit einer schleichenden Entantwortung der Politikwissenschaft in Deutschland zu tun. Erst kürzlich hat der Politikdidaktiker Joachim Detjen in einem Mammutwerk auf den genuinen Zusammenhang von Politikwissenschaft und politischer Bildung hingewiesen – es ist vielleicht die wichtigste, zugleich aber auch vom Fach am sträflichsten vernachlässigte Aufgabe, das Wissen über politische Strukturen und ihre Geschichte denen zu vermitteln, die sie über Generationen weitervermitteln sollen: angehenden Lehrerinnen und Lehrern.
Die Aufgabenfelder der politischen Bildung gelten aber in der Politikwissenschaft nicht selten als wenig attraktiv. Politische Bildung wird gern auf eine reine Vermittlung von Didaktik reduziert, statt zu sehen, dass der Aufstieg von AfD und Pegida nicht nur, aber auch auf die schleichende Ignoranz gegenüber einer der politikwissenschaftlichen Kernaufgaben zurückzuführen ist.
Wer sich das Jahr 1969 anschaut und den drohenden Einzug der NPD in den Deutschen Bundestag, sieht nicht nur die umfangreichen außerparlamentarischen Aktivitäten, sondern auch, dass im Vorfeld der Wahl ein dicker Band mit Analysen zur NPD erschienen war. Er war entstanden unter Federführung des Politologen Reinhard Kühnl, stellte zahlreiche Bezüge zum Nationalsozialismus her und schuf damit wissenschaftliche Grundlagen für die politische Kritik. Auch wenn man mit den heutigen Erkenntnissen vieles von dem, was Kühnl historisch argumentiert hat, revidieren muss, lag er mit einem Grundansatz für den letztlich erfolgreichen Kampf gegen die NPD zweifelsfrei richtig: Wer Politikwissenschaft betreibt, muss dies unter Einbeziehung einer Herrschaftsanalyse des Nationalsozialismus tun, um Ziele, Strategien und Taktiken der extremen Rechten der Gegenwart zu verstehen.
Dass die geschichtswissenschaftliche Forschung heute allein aufgrund ihrer Methoden deutlich mehr Erkenntnisse zum Nationalsozialismus zu bieten hat als die politikwissenschaftliche, ist offenkundig. Die Politikwissenschaft hat aber in dem Moment, als sie irgendwann in den 1990er Jahren das Forschungsfeld Zeitgeschichte geräumt hat, ihren demokratischen Grundauftrag entkernt: Dass der Nationalsozialismus heute nicht mehr zum Kerncurriculum politikwissenschaftlicher Lehre gehört und bestenfalls hier und da noch von engagierten Lehrbeauftragten in Einzelveranstaltungen angeboten wird, ist Teil des Problems, das jetzt mit 12,6 Prozent im Bundestag sitzt.
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