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Debatte um rechte Gruppe Combat 18Her mit dem Verbot!

Konrad Litschko
Kommentar von Konrad Litschko

Das Verbot von Combat 18 lässt auf sich warten. Dabei stellt sich die Frage, warum die rechtsextreme Gruppierung nicht längst verboten ist.

Die Verzögerung gibt den Neonazis Zeit, zur Seite zu schaffen, was ihnen brenzlig werden könnte Foto: imago images/blickwinkel

E igentlich gilt in den Sicherheitsbehörden bei Verboten eine eherne Regel: Nicht drüber reden, sondern machen. Im Fall Combat 18 läuft es diesmal anders. Da kündigte Bundesinnenminister Horst Seehofer bereits direkt nach dem Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke an, ein Verbot der rechtsextremen Truppe ins Auge zu fassen. Weil er Tatkraft zeigen wollte, Entschlossenheit. Mit der Folge nur, dass die Neonazis – wenn sie nicht noch bekloppter sind als ohnehin schon – seitdem alles zur Seite schaffen können, was ihnen brenzlig werden könnte.

Das tatsächlich Eigenartige aber ist, dass Combat 18 nicht längst verboten ist. Kaum eine Gruppe steht ideologisch dem zehnfach mordenden NSU so nahe wie diese, verherrlicht seit Jahren Terror und Untergrundkampf. Wurde das eng verbandelte „Blood & Honour“-Netzwerk bereits 2000 verboten, blieb Combat 18 – trotz seines Eigenverständnisses als militanter Ableger – seltsamerweise unangetastet.

Dabei gelten etliche Mitglieder bis heute als äußerst gewaltbereit, fuhren zu Schießtrainings, organisieren Rechtsrockkonzerte, veröffentlichten zuletzt eine CD mit Hassaufrufen und Hakenkreuz auf dem Cover. Was gibt es da noch zu überlegen? Wen soll man überhaupt verbieten, wenn nicht diese Truppe?

Sind es wieder mal V-Leute, welche die Behörden nicht gefährden wollen und sie zögern lassen? Will man die Gruppe lieber so im Blick behalten, statt sie zu zerschlagen? Das dürfen keine Argumente sein. Auch nicht, dass die Neonazis ja sowieso weitermachen würden. Ja, viele der Combat-18-Leute stecken seit Jahren tief in der Szene, sie werden wohl auch nach einem Verbot ihre rassistische Ideologie weiter ausleben.

Aber: Solch eine Truppe mit diesem unverhohlenen NS- und Gewaltkonzept gewähren zu lassen, sie nicht zu verbieten, wäre das weitaus fatalere Signal. Ein Verbot würde der Szene zumindest zeitweise einen Schlag versetzen. Es wäre die klare Botschaft, dass hier eine rote Linie überschritten wurde. Und das schon vor langer, langer Zeit.

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Konrad Litschko
Redaktion Inland
Seit 2010 bei der taz, erst im Berlin Ressort, ab 2014 Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Studium der Publizistik und Soziologie. Mitautor der Bücher "Staatsgewalt" (2023), "Fehlender Mindestabstand" (2021), "Extreme Sicherheit" (2019) und „Bürgerland Brandenburg" (2009).
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2 Kommentare

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  • "Ja, viele der Combat-18-Leute stecken seit Jahren tief in der Szene, sie werden wohl auch nach einem Verbot ihre rassistische Ideologie weiter ausleben."

    Ja, die Gruppe muss verboten werden. Aber wenn sie etwas rechtswidriges tut, tuen es ja die Mitglieder. D.h., nicht nur die Gruppe muss verboten werden, sondern auch die Mitglieder müssen vor Gericht gestellt werden. Oder?



    Wenn ich Mitgleid der Mafia bin und diese wird verboten weil sie Verbrechen begeht. Sollte ich dann nicht sowieso auch dran sein?



    Komische Politik.

  • Tja,wieso bloß?