Debatte über Ende der Maskenpflicht: Im Bus bald oben ohne?
Schleswig-Holstein will die Maskenpflicht im ÖPNV zum Jahresende auslaufen lassen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hält das für unvorsichtig.
Schleswig-Holstein hatte am Freitag Gespräche mit anderen Bundesländern über die Maskenpflicht im ÖPNV angekündigt. Ziel ist es demnach laut Landesregierung, „die Maskenpflicht spätestens mit auslaufender Verordnung zum 1. Januar 2023 enden zu lassen“. Die Sprecherin des von Karl Lauterbach (SPD) geführten Gesundheitsministeriums hielt eine solche Ansage für verfrüht: „Wir haben jetzt Mitte November. Wie die Infektionslage dann Ende Dezember aussehen wird, wie die Lage auch in den Krankenhäusern sein wird, können wir alle noch nicht beurteilen – auch Schleswig-Holstein nicht.“
Gerade im Nahverkehr, wo sich Menschen auf dem Weg zur Arbeit „auf engstem Raum dicht gedrängt“ aufhielten, sei die Maskenpflicht sinnvoll. Ein Sprecher des FDP-geführten Bundesverkehrsministeriums sagte, sollte es eine Entspannung geben, wäre es aus Sicht seines Hauses „vertretbar, auf Freiwilligkeit zu setzen“. Darüber müssten aber die Experten entscheiden. „Wir müssen sehr genau beobachten, wie sich die Lage weiterentwickelt. Und dann sind die Länder in der Verantwortung, diese Verpflichtungen zurückzunehmen.“
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) forderte ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer. „Weil wir kennen die Diskussion bei den Bürgern. Sie verstehen nicht, wenn in einem Land es so ist, in dem anderen Land so“, sagte sie am Montag in Berlin. Daher sollten die Gesundheitsminister auf ihrer Konferenz sowohl die Frage der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr als auch die Frage der Quarantänepflicht gemeinsam beraten. Wichtig sei, dabei auch auf das Votum der Corona-Expertenkommission zu hören.
Die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums betonte, beim Nahverkehr sei es Sache der Länder, über die Maskenpflicht zu entscheiden. Auf Bundesebene mit Blick auf den Fernverkehr gebe es keine Überlegungen, an der geltenden Rechtslage etwas zu ändern. Das Infektionsschutzgesetz mit der entsprechenden Regelung sei beschlossen und gelte bis Ende April.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja
Umweltfolgen des Kriegs in Gaza
Eine Toilettenspülung Wasser pro Tag und Person
Stromversorgung im Krieg
Ukraine will Atomkraft um das Dreifache ausbauen