Umgang mit der Corona-Pandemie: Kiel will Corona-Regeln lockern

Die Isolationspflicht bei einer Erkrankung soll aufgehoben werden. Ende des Jahres soll die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen enden.

Pressekonferenz der Landesregierung Schleswig-Holstein: Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU), Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und Finanzministerin Monika Heinold (Die Grünen)

Verkündeten eine Lockerung der Corona-Regeln: Ministerpräsident Günther und Kabinettskolleginnen Foto: Frank Molter/dpa

HAMBURG taz | Schleswig-Holsteins Ministerin für Justiz und Gesundheit Kerstin von der Decken (CDU) hat am Freitagvormittag die Aufhebung der Corona-Isolationspflicht angekündigt. Die weltweite Pandemie sei im Begriff, sich in eine Epidemie zu verwandeln, die auf bestimmte Bevölkerungsgruppen und Regionen begrenzt ist.

„Maßnahmen, die zur Hochzeit richtig und wichtig waren, sind heute nicht mehr unbedingt nötig“, sagte die Ministerin. Deshalb gelte es, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen stärker zu berücksichtigen. Die Landesregierungen von Hessen, Bayern und Baden Würtemberg die Landesregierungen haben Ähnliches beschlossen. Im Januar würden die Länder gerne die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen aufheben.

Nach dem Willen der schwarz-grünen Kieler Regierung soll in Zukunft Eigenverantwortung im Umgang mit dem Coronavirus im Vordergrund stehen. Am Mittwoch nächster Woche soll das durch ein neues Maßnahmenpaket mit Pflichten und Empfehlungen gewährleistet werden, das die Isolationspflicht ersetzt.

Für positiv getestete Menschen gilt dann ab dem Verlassen ihrer Wohnung eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, sowie Betretungs- und Betätigungsverbote für fünf Tage in manchen Einrichtungen. Außerdem wird empfohlen bei einer Erkrankung zuhause zu bleiben, wenn möglich das Homeoffice in Anspruch zu nehmen, draußen eine Maske zu tragen und auf die Hygiene zu achten. Darüber hinaus wird empfohlen überall, wo es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, auf das anlasslose Testen zu verzichten.

Entscheidung auf wissenschaftlicher Grundlage

Das Betretungsverbot gilt für positiv getestete Be­su­che­r*in­nen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das Betätigungsverbot soll jedoch nur für pflegerische Einrichtungen gelten. So dürften unter anderem Kran­ken­haus­mit­ar­bei­te­r*In­nen trotz positiven Coronatests zur Arbeit erscheinen

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte, dass diese Schritte dank der hohen Impfbereitschaft und Immunisierung nun angemessen seien und lobte in diesem Zusammenhang die Arbeit der Impfzentren und -teams. Die Landesregierung betonte, dass die Entscheidung auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhe, die unter anderem bei einer Ex­per­t*In­nen­an­hö­rung am 3. November erörtert worden seien.

Günther hofft, dass sich viele Bundesländer anschließen und dass im Januar die Maskenpflicht im ÖPNV aufgehoben werden kann. Das Bundesgesundheitsministerium sei nicht zu Gesprächen bereit gewesen, weshalb Günther nun eine Entscheidung auf Länderebene herbeizuführen versucht.

Mit gemischten Gefühlen sieht der Sozialverband VdK Nord die angekündigten Maßnahmen. „Ein Wahr und Falsch gibt es nicht. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass Mindestmaßnahmen zum Schutz von Risikogruppen aufrechterhalten bleiben sollen.“, sagte Landesverbandsgeschäftsführer Ronald Manzke der taz.

Sozialverband pocht auf Gesundheitsschutz

Außerdem verstehe er, dass es in medizinischen Einrichtungen kein Betätigungsverbot mehr geben solle. Andernfalls könne nicht gewährleistet werden, dass genügend Pflegekräfte zur Verfügung stünden. „Hier muss die Landesregierung endlich nachhaltige Verbesserungen auf den Weg bringen“, findet Manzke.

Eine Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV sieht der Verband dagegen kritischer. Er habe große Bedenken bei Menschen, die geschützt werden müssten und auf den ÖPNV angewiesen seien. Der Gesundheitsschutz sei hier höher zu bewerten, als neue Freiheiten.

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