Debatte Grundeinkommen für Eltern: Bedingungslos für Kinder
Ein bedingungsloses Grundeinkommen für Eltern würde ärmere Familien nicht nur entlasten. Sie hätten dann auch mehr Zeit für den Nachwuchs.
L assen Sie uns ein – vielleicht utopisches – Gedankenexperiment wagen. Wie wäre es, wenn Eltern hierzulande ein bedingungsloses Elterngrundeinkommen (BEGE) erhielten, das sie in die Lage versetzte, optimale Kinderbetreuung zu organisieren oder schlicht von Sozialtransfers wie Hartz IV unabhängig zu sein? Ein solches Grundeinkommen könnte Kinderarmut beseitigen helfen – denn es muss klar sein: Kinderarmut ist Familienarmut.
Gründe für Familienarmut sind vielfältig. Geringverdiener verdienen schlicht nicht genug, um eine Familie versorgen zu können. Alleinerziehende Elternteile können nicht oder nur stundenweise einer Beschäftigung nachgehen. Und selbst mit zwei Einkommen sind Kosten für steigende Mieten und Kinderbetreuung häufig nur schwer zu stemmen.
Jede Familie steht vor dem Dilemma, dass die Sorge für Kinder viel Zeit beansprucht, die jedoch in Erwerbsarbeit investiert werden muss, um den erhöhten finanziellen Bedarf zu decken. Eine Krux, die der Staat in den letzten Jahren durch Kinderbetreuung zu kompensieren suchte.
Der Mangel an qualifizierten Erzieher*innen macht aus diesem Anspruch aber einen Wunschtraum. Zumal sich dieser Lösungsweg eher an den Interessen der Wirtschaft und weniger an denen der Familien orientiert: Die meisten jungen Familien wünschen sich nämlich mehr Zeit für den Nachwuchs und eine bessere Work-Life-Balance.
Für einen Sozialstaat, der fundamental auf einer nachwachsenden Generation zur Versorgung älterer Generationen beruht, sind Kinder unerlässlich. Warum sollten Eltern, die durch Zeit und Mühe den Sozialstaat am Leben erhalten, nicht teilweise für Verdienstausfälle und die zusätzliche Lebensleistung kompensiert werden?
Eine solche Kompensation über Steuern oder Rente zu organisieren birgt den fundamentalen Nachteil, dass nicht alle Eltern staatliche Renten beziehen oder von Steuernachlässen profitieren. Ein Elterngrundeinkommen wäre sinnvoller.
Die Ausgestaltung eines solchen BEGE sollte sich an drei grundlegenden Zielsetzungen orientieren: 1. Eltern für Verdienstausfälle zu kompensieren und ihnen damit Zeit für ihre Kinder zu „erkaufen“. 2. Elterliche Erziehungsleistung zu honorieren. 3. Eltern und Kinder weitestgehend von ergänzenden Sozialleistungen und den damit verbundenen Stigmata zu befreien.
Darüber hinaus sollte die fundamentale Ungleichbehandlung armer und reicher Familien, wie sie beispielsweise im Elterngeld oder durch die Anrechnung von Betreuungs- und Kindergeld auf Hartz-IV-Sätze gegeben ist, beendet werden.
Anreiz für Arbeit, nicht für mehr Kinder
Auf Basis dieser Prämissen könnte ein BEGE so aussehen: Es hat tatsächlich nur eine Vorbedingung, nämlich die Elternschaft. Weil Erziehungsleistung honoriert wird, erhalten alle Eltern das BEGE, ob arbeitslos oder erwerbstätig. Auch die Inanspruchnahme von Kinderbetreuung schließt den Bezug des BEGE nicht aus.
Das mag kontraintuitiv wirken, ist aber entscheidend: Derzeit bestehen für geringqualifizierte Eltern wenig Anreize, eine Erwerbsarbeit anzunehmen, weil diese Kosten für Kinderbetreuung einschließt und so vom Einkommen häufig nicht mehr als ein Hartz-IV-Satz übrig bleibt. Mit dem BEGE hätten erwerbstätige Geringverdiener in jedem Fall mehr Geld in der Tasche.
Und es würden auch keine Anreize geschaffen, Kinder von Kindergärten fernzuhalten, um den Anspruch auf das BEGE nicht zu verlieren. Eltern könnten entscheiden, ob sie lieber ein höheres Einkommen durch Erwerbsarbeit plus BEGE generieren wollen oder durch das BEGE Verdienstausfälle aufgrund verringerter Arbeitszeit kompensieren wollen.
Da die Betreuung von Kleinkindern zeitintensiver ist und Verdienstausfälle für einen Elternteil oder beide bedeutet, könnte das BEGE nach Alter des Kindes gestaffelt werden. Von einem Höchstsatz für Eltern von Kleinkindern bis zum niedrigsten Satz für Eltern von über Zwölfjährigen. Denkbar wäre ein monatlicher Satz von 900 Euro für Eltern unter Einjähriger und ein Mindestsatz von 200 Euro für Eltern von über Zwölfjährigen mit entsprechenden Zwischenstufen.
Keine Änderungen im Kindergeld
Im Falle von mehreren Kindern bestimmt das Alter des jüngsten Kindes die Höhe des BEGE. Das BEGE wird nicht vervielfacht mit steigender Kinderzahl, so entsteht kein Anreiz, möglichst viele Kinder zu bekommen, um ein möglichst hohes BEGE zu erhalten.
Für das Kindergeld sowie den Kindesunterhalt ergeben sich keine Veränderungen; dagegen werden das Elterngeld, das arme und reiche Eltern massiv ungleich behandelt, sowie das Betreuungsgeld abgeschafft. Azubis und Studenten mit Kind erhalten das BEGE zusätzlich zum BAföG, da die Bedarfssätze lediglich den Unterhalt für einen Single-Studenten decken.
Das BEGE sollte zu gleichen Teilen an beide Elternteile ausgezahlt werden – auch wenn beide gemeinsam wirtschaften. So würde zumindest auf symbolischer Ebene die Bedeutung beider Elternteile für die Erziehung honoriert und der Wirklichkeit getrenntlebender Elternpaare, die sich die elterliche Sorge teilen, Rechnung getragen.
Und wie finanziert man das?
Ein so ausgestaltetes BEGE könnte andere Sozialleistungen nicht komplett ersetzen: Sind beide Elternteile arbeitslos, so wird das BEGE allein deren Lebensunterhalt nicht decken können. Es soll jedoch dabei helfen, Familien, bei denen zumindest ein Elternteil erwerbstätig ist, und speziell Familien mit Kleinkindern von ergänzenden Sozialleistungen unabhängig machen.
Ist all das überhaupt finanzierbar? Nur dann, wenn das BEGE Sozialleistungen wie den Kinderzuschlag sowie das Betreuungs- und Elterngeld vollständig ersetzt. Für Gutverdiener könnten steuerliche Vorteile, zum Beispiel für die Absetzung haushaltsnaher Dienstleistungen, abgeschmolzen werden, die durch das BEGE kompensiert würden. All das aber setzt den Willen voraus, die gesellschaftliche und ökonomische Bedeutung von Elternschaft anzuerkennen.
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