Debatte Frauenanteil in der Politik: Lernen durch sanften Zwang
Wahlberechtigt sind mehrheitlich Frauen – doch in den Parlamenten sind sie unterrepräsentiert. Zeit, Parteien den Geldhahn zuzudrehen.
I n den letzten Wochen kamen zwei bemerkenswerte geschlechterpolitische Nachrichten zusammen. Da war zuerst die Rede von Angela Merkel bei der Jubiläumsveranstaltung der Frauen-Union zum 70-jährigen Bestehen. Merkels Kernaussage war, dass die CDU nicht den „Ansprüchen einer Volkspartei genüge“, weil sie nicht genug Frauen in ihren Reihen habe.
Diese für die sonst nie feministisch auftretende Kanzlerin erstaunliche Einsicht wurde zu einem Zeitpunkt geäußert, zu dem ihre Partei als einzige wenigstens von der Größe her noch den Titel Volkspartei verdient hätte. Da sieht offensichtlich jemand über den Tellerrand der nächsten Wahl weit hinaus.
Im Südwesten Deutschlands passierte derweil etwas ganz anderes, etwas Rückwärtsgewandtes. In Baden-Württemberg hatten Grüne und CDU fest verabredet, im Rahmen ihrer gemeinsamen Regierung auch das Landtagswahlrecht zu ändern. Das Bundesland ist hier etwas speziell: EinE WählerIn kann nur eine Stimme in regionalen Wahlkreisen vergeben.
Dieses System führte dazu, dass weniger Frauen im Parlament sind, als rein rechnerisch zu erwarten wäre. Baden-Württemberg trägt deshalb, was den Frauenanteil in den Landtagen angeht, die rote Laterne. Kein Wunder also, dass hier viele Handlungsbedarf sahen.
Allein, es kam anders. Obwohl fest vereinbart, kippte die Landtagsfraktion der CDU jetzt das Vorhaben. Zu stark war wohl die Angst der überwiegend männlichen Platzhirsche dort, sich weiblicher Konkurrenz (auch noch mit Erfolgschancen) stellen zu müssen. Die Grünen und auch die baden-württembergische Frauen-Union der CDU maulten darob ein wenig, aber die Machtfrage wollte deshalb dann doch niemand stellen.
Klassisches Mittel für „sanften Zwang“: Geld
Dabei gäbe es durchaus Handlungsbedarf: Parteien sollten, da ist Angela Merkel zuzustimmen, die Wählerschaft auch in ihrer Zusammensetzung repräsentieren, sonst wird es, laut Kanzlerin „natürlich immer schwieriger, die Wünsche einer Mehrheit der Bevölkerung auszudrücken, zu artikulieren und zu erkämpfen“.
Unter den Wahlberechtigten stellen Frauen seit Langem die Mehrheit, in den Landtagen liegt zurzeit der Frauenanteil jedoch nur zwischen 25 und 41 Prozent und im Bundestag bei 31 Prozent, mit wenig Veränderung in den letzten Wahlperioden.
Wenn es aber so schwierig ist, wie Baden-Württemberg erneut gezeigt hat, weibliche Repräsentanz über eine Änderung des Wahlrechts zu erreichen, vielleicht geht es dann besser mit anderen Mitteln, die mehr einem „sanften Zwang“ gleichen? Ein solcher bedeutet, dass eine Partei nicht zwingend der Wunschvorgabe einer Geschlechterparität folgen muss. Aber wenn sie sich verweigert, erleidet sie gewisse Nachteile.
Das klassische Mittel für einen sanften Zwang ist Geld. Und das ist im politischen Bereich ein durchaus starker Hebel. Die Parteien in Deutschland sind von der öffentlichen Wahlkampffinanzierung abhängig. Für das aktuelle sogenannte Wählerstimmenkonto haben die Parteien für die jeweils letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen Ansprüche an staatliche Zuflüsse im Umfang von 112 Millionen Euro akquiriert.
Eine einfache Rechnung für die Männer
Man könnte hier nun die zusätzliche Vorschrift einführen, dass künftig die Mittel nur dann in voller Höhe ausgezahlt werden, wenn mindestens die Hälfte der so erzielten Parlamentssitze weiblich besetzt ist. Sind es weniger, kommt es zu entsprechenden Abschlägen. Wenn etwa eine Fraktion nur ein Zehntel weibliche Abgeordnete aufweist, dann müsste die Partei entsprechend auf 80 Prozent der ihr zustehenden staatlichen Mittel verzichten, bei zwei Zehnteln auf immer noch 60 Prozent.
Solche finanziellen Einbußen würden die Chancen bei der nächsten Wahl erheblich mindern wegen geschrumpfter Budgets für Plakate, Flyer, Veranstaltungen, Anzeigen. Eine solch einfache Rechnung dürften auch die Männer verstehen, die sich sonst automatisch nach vorne drängeln würden.
Die Verfassung steht der Einführung einer solchen zusätzlichen Bedingung nicht entgegen. Artikel 3 des Grundgesetzes besagt in Absatz 2 durchaus handlungsorientiert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Und dass die Wahlkampffinanzierung nicht blind gegenüber den Aktivitäten von Parteien sein muss, sondern an Bedingungen geknüpft werden kann, darauf hat das Verfassungsgericht in seinem Urteil zum NPD-Verbot explizit hingewiesen. Bundestag und Bundesrat haben das aufgegriffen und werden der rechtsradikalen Partei die öffentlichen Zuschüsse entziehen.
Ein schönes schwarz-grünes Projekt
Jetzt könnte die Zeit gekommen sein, auch gegenüber der zählebigen Geschlechtsdiskriminierung auf dieses Mittel zu setzen, um Parteien zu einer aktiven Gleichstellungspolitik zu animieren. Es hätte noch dazu den angenehmen Nebeneffekt, dass die rechtspopulistische AfD davon besonders betroffen wäre. Denn diese sich neuerdings gern als Frauenrechte-Partei gerierende Partei ist letztlich eine recht männliche Angelegenheit.
Das gilt nicht nur für ihre Wählerschaft, sondern auch für ihre Repräsentanten. Der Frauenanteil unter den AfD-Abgeordneten liegt in ihrer Hochburg Sachsen bei 22 Prozent und im Bundestag bei gerade mal 11 Prozent, also erheblich unter den Durchschnittswerten.
Nach der baden-württembergischen Klatsche könnten es gut die Grünen sein, die den Vorstoß versuchen, die öffentliche Parteienfinanzierung an eine angemessene weibliche Repräsentanz in den Parlamenten zu koppeln. Vielleicht bemühen sich Annalena Baerbock und Robert Habeck mal um einen Termin bei der Kanzlerin, die ja neuerdings eine gewisse Sympathie für Geschlechtergerechtigkeit im politischen Raum zeigt.
Und auch wenn man zunächst sicher mit Übergangsfristen und anderen Abfederungen rechnen muss: Gelänge es, wäre das doch mal ein schwarz-grünes Projekt, das vielen gefiele!
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