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Das warSpur zur Tatwaffe

Die Tatwaffe könnte von der Terrorgruppe „Combat 18 Pinneberg“ kommen

Wo genau die Waffe herkommt, mit der der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke am 2. Juni 2019 auf seiner Terrasse erschossen wurde, ist noch nicht klar. Seit der vergangenen Woche geht die Bundesanwaltschaft aber einer neuen Spur nach und die führt nach Schleswig-Holstein: Die Tatwaffe der Marke Rossi könnte von der rechtsextremen Terrorgruppe „Combat 18 Pinneberg“ kommen.

Die „Combat 18“-Gruppen gelten als bewaffnete Sparten des im Jahr 2000 verbotenen internationalen rechten Netzwerkes „Blood & Honour“. Die Bundesanwaltschaft hat die schleswig-holsteinischen Behörden um die Akten zur aufgelösten Gruppe mit dem programmatischen Namen „Kampfverbund Heil Hitler“ gebeten und will prüfen, ob die brasilianische Tatwaffe Kaliber 38 zu jenen gehört, die der frühere schleswig-holsteinische NPD-Landesvorsitzende Peter Borchert für „Combat 18 Pinneberg“ besorgt haben soll. Zwei Aktenvermerke brachten die Ermittler auf diese Spur .

Aktenvermerk Nummer 1: Der mutmaßliche Mörder Lübckes, Stephan Ernst, hatte am 5. April 2003 in Neumünster an einem Aufmarsch gegen die Wehrmachtsausstellung teilgenommen. Bei diesem Marsch griff er eine Frau an. Er wurde wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Angemeldet hatte diesen Marsch Peter Borchert. Der damalige NPD-Vorsitzende soll zu der Zeit schon lange für „Combat 18 Pinneberg“ Waffen besorgt haben.

Aktenvermerk Nummer 2: In der Region Kassel war Stephan Ernst in einer weiteren Sektion von „Combat 18“ aktiv, und zwar im „Sturm 18“. Im Oktober 2003 durchsuchten Beamte rund 50 Wohnungen und Treffpunkte dieser Gruppe. Sie stellten eine „Anti-Antifa-Liste“ mit Namen, Fotos und Adres­sen politischer Gegner sicher und fanden sechs Waffen: eine Pumpgun, eine Schrotflinte und vier Rossi-Revolver.

Borchert gehörte zu den fünf Hauptverdächtigen. Der Razzia folgte aber kein großes Verfahren. Ein Deal des Landgerichts Kiel mit den Angeklagten verhinderte, dass die Öffentlichkeit Hintergründe über möglicherweise geplante Anschläge oder die Herkunft der Waffen erfuhr. Am 27. April 2004 verurteilte das Landgericht Borchert zu drei Jahren und zwei Monaten Haft.

Bis heute ist unklar, ob die Polizei damals alle Waffen fand. Andreas Speit

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