DW Enteignen über Vergesellschaftung: „Man muss den Miethaien nicht noch ein Geschenk machen“
Nach fünf Jahren endlich beschlossen: Die Initiative freut sich über die Vergesellschaftung. Dennoch gibt es Kritik an dem Kompromiss mit der SPD.
taz: Bana Mahmood, seit Samstagnachmittag ist es offiziell: Wenn die Koalitionsverhandlungen erfolgreich sind, will Berlin vergesellschaften. Wie haben Sie auf das Ergebnis der Sondierungen reagiert?
Bana Mahmood: Viele von uns haben sich gefreut, dass die Vergesellschaftung endlich im Regierungsprogramm stehen soll, immerhin wurde der Volksentscheid jetzt fünf Jahre verschleppt. Aber gleichzeitig war es ernüchternd zu sehen, was ein politischer Kompromiss in einer Koalition letztendlich für den Volksentscheid bedeutet.
taz: Sie sprechen die Selbstbehaltsschwelle an? Die Sondierer:innen wollen Wohnungen erst über einem Bestand ab 10.000 Wohnungen vergesellschaften. DW Enteignen hatte eine deutlich niedrigere Grenze von 3.000 gefordert.
Mahmood: Ja, diese höhere Schwelle ist schwierig für uns. Einige von den Unternehmen, die wir mit unserem Vorschlag erfasst hätten, fallen jetzt aus der Vergesellschaftung raus. Damit werden auch einige Mietende durch den Kompromiss im Stich gelassen. Aus Sicht der Zivilbevölkerung und der politisch Aktiven, die seit Jahren kämpfen, ist das schwer nachvollziehbar.
taz: Wie sind Sie damals auf die 3.000er-Grenze gekommen?
Mahmood: Mit 3.000 hätten wir 10 bis 12 Unternehmen in Berlin vergesellschaften können. Und die Zahl der vergesellschafteten Wohnungen von über 200.000, hätte am Ende auch annähernd der Zahl der WBS-Berechtigten in Berlin entsprochen.
taz: Durch die höhere Schwelle werden nur noch etwa 160.000 statt 220.000 Wohnungen vergesellschaftet. Ist das noch ausreichend für einen wohnungspolitischen Effekt?
Mahmood: Alles was den Mietenmarkt in Berlin stabilisiert, ist gut für die Menschen, die hier leben. Aber es ist natürlich unter dem, was möglich gewesen wäre.
taz: Wie stehen Sie zur Obergrenze der Entschädigungssumme von 16 Milliarden Euro?
Mahmood: Bei einer Vergesellschaftungsschwelle von 220.000 bis 240.000 Wohnungen gehen wir als Initiative von einer Entschädigungssumme von 8 bis 18 Milliarden Euro aus. Wir sehen also keinen Grund, warum für eine reduzierte Anzahl an vergesellschafteten Wohnungen die Entschädigungssumme so hoch angesetzt werden sollte. Aber die 16 Milliarden sind eine Obergrenze, die hoffentlich nicht ausgeschöpft wird. Man muss Vonovia und den anderen Miethaien nicht noch ein Geschenk machen. Immerhin haben die Aktionäre in den letzten Jahren mehr als genug Gewinne auf Kosten der Berliner und Berlinerinnen gemacht.
taz: Jetzt wo die Vergesellschaftung auf dem Weg ist, was gibt es für die Initiative DW Enteignen noch zu tun?
Mahmood: Das ist eine große Frage, die die Kampagne gemeinsam entscheiden wird. Aus den politischen Erfahrungen der letzten Jahre wissen wir, dass gerade bei Koalitionsgesprächen der Teufel im Detail liegt. Deshalb werden wir den weiteren politischen Prozess sehr aufmerksam begleiten und genau darauf achten, dass die Vergesellschaftung nicht durch Ausnahmen und politische Zugeständnisse ausgehöhlt wird.
taz: Was ist, wenn der Bund wie angekündigt Vergesellschaftungen auf Landesebene verbietet?
Mahmood: Das Vorhaben ist gesetzeswidrig. Das können Justizministerin Hubig und die Bundesregierung probieren, aber es ist absehbar, dass ein Verbot juristisch scheitern wird. Wir berufen uns auf Artikel 15 des Grundgesetzes, den Artikel kann man nicht einfach aushebeln, weil einem das Ergebnis eines Volksentscheids politisch nicht passt. Auch abseits des Juristischen wäre ein Verbot fatal. Die Bundesregierung signalisiert den Menschen: Ihr könnt abstimmen und Mehrheiten organisieren, aber sobald ihr die Interessen großer Immobilienkonzerne antastet, ziehen wir euch die demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten wieder weg. Viele Menschen zweifeln ohnehin schon daran, dass sie politisch etwas verändern können. Wer dann selbst demokratische Mehrheiten ins Leere laufen lässt, verspielt weiteres Vertrauen.
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