Crashkurs Grundgesetz: Das passiert, wenn die SPD Nein sagt
Lehnen die SPD-Mitglieder die Groko ab, beginnt am Sonntag ein komplizierter Prozess. Neuwahlen sind dann möglich – aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Das Ende naht: In der Nacht zu Sonntag zählen Freiwillige in der SPD-Zentrale die Stimmzettel des Mitgliederentscheids zur Großen Koalition aus. Am Vormittag verkündet die Parteispitze dann voraussichtlich das Ergebnis. Hat die Mehrheit der SPD-Mitglieder dem Koalitionsvertrag zugestimmt, könnte danach alles ganz schnell gehen – der Bundespräsident schlägt Angela Merkel als Kanzlerin vor, der Bundestag wählt sie womöglich schon in seiner nächsten Sitzung am 12. März erneut zur Regierungschefin. Haben die SPD-Mitglieder dagegen mit Nein gestimmt, beginnt ein komplizierter Prozess.
Gibt es dann Neuwahlen?
Nein, zumindest nicht sofort. Der Ball liegt in diesem Fall erst mal beim Bundespräsidenten. Frank-Walter Steinmeier kann noch einmal die Vorsitzenden der verschiedenen Parteien ins Schloss Bellevue laden und ausloten, ob diese doch noch irgendwie eine Koalition bilden könnten. Wenn das nicht klappt, muss er dem Bundestag trotzdem einen Kandidaten oder eine Kandidatin für die Kanzlerwahl vorschlagen. Eine Frist schreibt das Grundgesetz dafür nicht vor, wahrscheinlich wird Steinmeier aber nicht lange warten und dem Bundestag trotz allem vorschlagen, wieder Merkel zu wählen.
Und wenn Merkel im Bundestag keine Mehrheit bekommt? Gibt es dann Neuwahlen?
Nein, zumindest nicht sofort. Bekommt Merkel im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit, bekommt sie also nur die Hälfte der Stimmen oder weniger, beginnt die zweite Wahlphase. Sie dauert 14 Tage. In dieser Zeit darf das Parlament beliebig viele Wahlgänge durchführen – mit Kandidaten, die es selber vorschlägt. Wer als erster eine absolute Mehrheit bekommt, wird Kanzler.
Und wenn auch dann niemand eine absolute Mehrheit bekommt? Gibt es dann Neuwahlen?
Nein, zumindest nicht sofort. Erst steht der letzte Wahlgang an. Der Bundestag darf die Kandidaten wieder selbst bestimmen. Bekommt Merkel oder jemand anderes jetzt die absolute Mehrheit, ist die Sache gelaufen – der Bundespräsident muss die Person binnen sieben Tagen zum Kanzler ernennen. Ansonsten wird die Sache noch ein bisschen komplizierter.
Wieso? Gibt es dann immer noch keine Neuwahlen?
Nein, zumindest nicht unbedingt. Erst ist wieder der Bundespräsident am Zug. Bekommt zum Beispiel Merkel im letzten Wahlgang eine relative Mehrheit – mehr Stimmen als alle anderen Kandidaten, aber auch nicht mehr als 50 Prozent der Stimmen – hat Steinmeier sieben Tage Bedenkzeit. Dann kann er entweder den Bundestag auflösen. In dem Fall gibt es innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen (voraussichtlich Ende Mai oder Anfang Juni). Oder er kann Merkel trotz allem zur Kanzlerin ernennen. Dann regiert sie mit einer Minderheitsregierung.
Und dann gibt es keine Neuwahlen?
So definitiv kann man das nicht sagen. Möchte Merkel nicht ohne Parlamentsmehrheit regieren, kann sie sofort oder nach einigen Monaten die Vertrauensfrage stellen. Spricht ihr dann nur eine Minderheit der Abgeordneten das Vertrauen aus (also zum Beispiel nur die Unionsfraktion, sonst aber niemand), kann sie dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.
Und dann gibt es Neuwahlen?
Nein, zumindest nicht unbedingt. Steinmeier darf dann noch mal drei Wochen überlegen. Anschließend kann er den Vorschlag annehmen, das Parlament auflösen und das Volk wiederum binnen 60 Tagen einen neuen Bundestag wählen lassen. Er kann den Vorschlag aber auch ablehnen. Und dann gibt es eben keine Neuwahlen.
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