Corona und die Wirtschaft: Bald weniger Coronahilfen
Die„Novemberhilfen“ soll zum Jahresende auslaufen. Kritik kommt von der Linken. Wirtschaftsminister Altmaier ist für Steuererleichterungen.
Durch diese sogenannten Novemberhilfen, die auch für den Dezember weitergewährt werden, sollen 75 Prozent der Umsatzausfälle infolge der Schließungen während der Coronapandemie kompensiert werden. Insgesamt sind für November und Dezember rund 30 Milliarden Euro an Kompensationszahlungen im Bundeshaushalt eingeplant. Empfänger sind vor allem Unternehmen aus der Gaststättenbranche und dem Kulturbereich.
In einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) angekündigt, dass diese Hilfen mit der Kompensation der Umsatzausfälle zum Jahresende „auslaufen“ sollen. Ab Januar gelte dann nur noch die sogenannte „Überbrückungshilfe III“, obwohl der Teillockdown bis zum 10. Januar verlängert wurde.
Durch die Überbrückungshilfe III werden nur Fixkosten wie Miete oder Personalausgaben ausgeglichen. Für Soloselbstständige mit Umsatzrückgängen gibt es eine einmalige Kompensationszahlung von 5.000 Euro, die aber den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 abdecken soll.
Pleitewelle befürchtet
Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch warnte vor einer Pleitewelle ab Januar. Die Kürzung der Hilfen ab Januar werde „viele Gastronomen und Selbstständige in Existenznot stürzen, weil nur noch anteilig die Fixkosten beglichen werden. Davon kann sich kein Selbstständiger ernähren“, sagte Bartsch.
Allerdings gibt es auch Kritik an den „Novemberhilfen“. Da die KleinunternehmerInnen generell 75 Prozent der Umsatzausfälle im Vergleich zum Vorjahr erstattet bekommen, verdienen Selbstständige in Einzelfällen sogar mehr als in normalen Zeiten, denn sie sparen in der Zeit der Schließung variable Kosten beispielsweise für Lebensmittel oder für Aushilfskräfte.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dringt unterdessen auf weitere Steuererleichterungen für notleidende Unternehmen. Er sprach sich für die Ausweitung des sogenannten Verlustrücktrags aus, durch den Firmen aktuelle Verluste in der Coronapandemie mit früheren Gewinnen verrechnen könnten und dadurch gezahlte Steuern sogar zurückbekämen.
Der Minister lehnte Steuererhöhungen zur Bewältigung der Pandemiekosten ab. „Weder eine Vermögensteuer noch eine andere Verbrauchsteuer darf die Last der Unternehmen erhöhen“, sagte Altmaier der Wirtschaftswoche. (mit dpa und reuters)
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