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Corona-Schutz in der BVGMaske vertraglich vereinbart

Die Pflicht, in Bus und Bahn einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wird in die BVG-Nutzungsordnung aufgenommen. Bei Verstößen winkt die Einmalmaske.

Fahrgäste in einer U-Bahn, eine Frau trägt Mundschutz Foto: dpa/Christoph Soeder

Aus Berlin

Claudius Prößer

Manchmal macht schon ein erhobener Zeigefinger den Unterschied: Seit auf die Missachtung der Maskenpflicht in Bus und Bahn ein Bußgeld von 50 Euro steht, hat sich die Mund-Nasen-Schutz-Dichte wieder deutlich erhöht – auf rund 95 Prozent, wie man bei der BVG schätzt. Nur in den Abend- und Nachtstunden würden insbesondere junge Männer weiterhin gerne auf das Gebot pfeifen, das dem Coronavirus den Nährboden in öffentlichen Verkehrsmitteln entziehen soll.

Das ist grundsätzlich erstaunlich, weil es zur Erhebung solcher Bußgelder praktisch nie kommt: Die BVG-MitarbeiterInnen dürfen sie gar nicht erheben, und die – Pi mal Daumen – fünf PolizistInnen, die in deren Anlagen und Fahrzeugen unterwegs sind, können angesichts der gewaltigen Masse an Beförderten herzlich wenig ausrichten.

Bevor das auch das Gros der NutzerInnen merkt und die Masken wieder aus den Gesichtern verschwinden, aber auch um den harten Kern von Verweigerern endlich zum Mitmachen zu bewegen, werden nun die Verkehrsbetriebe doch selbst in Aktion treten, allerdings auf leicht abgewandelte Art. Nach taz-Informationen soll das am Dienstag im Senat beschlossen werden.

50 Euro Vertragsstrafe

Funktionieren wird das so: Angepasst wird die Nutzungsordnung der BVG – in der auch steht, dass man in Fahrzeugen oder Bahnhöfen nicht zu rauchen, zu dealen, E-Scooter zu fahren oder einfach rumzuhängen hat. Künftig und „bis auf Weiteres“ ist dann ein Mund-Nase-Schutz zu tragen, was auch noch mit einer Vertragsstrafe von 50 Euro belegt wird. So wie auch jetzt schon eine qualmende Kippe 15 Euro oder ein zurückgelassenes Leihrad 100 Euro kosten.

Unklar ist, warum das nicht schon längst möglich war – vor etlichen Wochen berief sich das landeseigene Unternehmen noch darauf, dass ein solcher Punkt in die Beförderungsbedingungen gehöre. Die wären aber langwierig mit dem gesamten Verkehrsverbund VBB abzustimmen. In jedem Fall wird das strafbewehrte Einfordern der Maskenpflicht künftig allein Sache des betrieblichen Sicherheitsdienstes (rund 300 MitarbeiterInnen) sein. KontrolleurInnen oder FahrerInnen halten sich weiterhin raus.

Ausweg Einwegmaske

Wie man hört, geht es der BVG gar nicht um unverhältnismäßige Strenge – eher hält man mal eine Einwegmaske bereit, um den Vergesslichen einen Ausweg aus ihrer peinlichen Lage zu ermöglichen. Wer dagegen bockt, den erwartet schlimmstenfalls der doppelte Fuffi: Dann nämlich, wenn die Polizei hinzugezogen werden muss, die auch noch einen Bußgeldbescheid im Ärmel hat.

Bei der S-Bahn wartet man offenbar erst mal, was der BVG-Move bewirkt: Ob das private Unternehmen auch noch auf den Anti-Corona-Zug aufspringt, ist offen.

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