Maskenpflicht im ÖPNV: Gesicht zeigen verboten

Ab Montag gilt: Maske auf in Bus und Bahn in Berlin. Allerdings gibt es dafür recht dehnbare Ausnahmen – und Bußgelder werden auch nicht fällig.

Schon vor dem Start der Maskenpflicht dabei: BVG-Nutzerin Foto: imago / Rolf Kremming

Zuallererst eine Prophezeiung: Spätestens in einer Woche gilt auch an der Spree eine Maskenpflicht im Einzelhandel. Warum? Weil Berlin im Moment als einziges Bundesland glaubt, darauf verzichten zu können. Aber der rot-rot-grüne Senat kann sich diese selbst verschuldete offene Flanke nicht leisten. Spätestens wenn die Fallzahlen wieder steigen sollten, müsste er nachziehen, und das sähe aus wie das Eingestehen eines Fehlers.

Ganz real gilt dagegen ab diesem Montag die Pflicht zum Tragen einer „textilen Mund-Nasen-Bedeckung“ im öffentlichen Nahverkehr – so formuliert es die am Dienstag beschlossene jüngste Version der Coronavirus-Eindämmungsverordnung. Ob Bus, Tram, U-, S- oder Regionalbahn: In allen Fahrzeugen müssen die PassagierInnen sich etwas über das untere Gesicht ziehen, und sei es ein Schal oder ein Seidentuch von Gucci.

Ausnahmen gibt es allerdings etliche, und zwar ziemlich dehnbare: So sind „Kleinstkinder“ und Menschen, die gesundheitlich bedingt schwer Luft bekommen, von der Regelung ausgenommen. Beide Informationen stammen vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) persönlich. Seine Antwort auf eine entsprechende Frage bei der Senats-Pressekonferenz wirkte dabei eher improvisiert. In der Eindämmungsverordnung ist die Pflicht dagegen ganz pauschal niedergelegt, Ausnahmen werden nicht definiert.

Das könnte ein Grund sein, warum es die BVG weit von sich weist, die Einhaltung der Pflicht zu kontrollieren oder gar zu sanktionieren. „Wenn ein Kontrolleur jemanden ohne Maske in der Bahn antrifft, wird er natürlich auf die Pflicht hinweisen“, so Sprecherin Petra Nelken am Sonntag zur taz. Im Übrigen gelte: „Ich kann kein Hausrecht wegen etwas durchsetzen, das meine Beförderungsbedingungen nicht enthalten.“ Diese anzupassen, wäre, wenn überhaupt, nur in einer konzertierten Aktion des Verkehrsverbunds Berlin Brandenburg (VBB) möglich.

Auch ein DB-Sprecher äußerte sich entsprechend: „Die Ahndung von Verstößen gegen staatlich verordnete Maßnahmen ist eine Aufgabe der jeweils zuständigen Behörden.“ Man werde lediglich auf die Tragepflicht hinweisen.

Erst mal beobachten

Selbst die Polizei würde es wohl bei einer mündlichen Ermahnung belassen: Im Gegensatz etwa zu einer Verletzung der Abstandsregeln auf dem Gehweg ist ein Ignorieren der Maskenpflicht nicht mit einem Bußgeld bewehrt – noch nicht. Man werde „beobachten“, ob sich die BürgerInnen in ausreichendem Maße an die Vorgabe hielten, hatte Müller am Dienstag gesagt.

Schon hier gab es erwartbaren Gegenwind von der Opposition: „Eine Maskenpflicht, die nicht kontrolliert wird, ist ein zahnloser Tiger“, sagte CDU-Landeschef Kai Wegner. Er verwies auf das Diktum der Bundeskanzlerin, man solle sich nicht in falscher Sicherheit wiegen.

Innerhalb der Landesregierung hatten Grüne und Linke die Vorstöße in Richtung Maskenpflicht gebremst. Ihr Argument: Solange nicht ausreichende Mengen an Mund-Nase-Schutz verfügbar seien, könne man niemanden zu dessen Tragen verpflichten. Abgesehen davon, dass so gut wie jeder einen Schal oder ein Tuch besitzt, hat sich nun auch der Nachschub an einfachen Masken fast normalisiert. Aus diesem Grund kann das Land in der kommenden Woche fast 150.000 Stück an die Bezirksämter weiterreichen, die diese an Bedürftige ausgeben können. Wie und wo das vonstattengeht, ist noch offen.

Übrigens: Wer auf der Fahrt zur Arbeit dann doch mal ein bisschen frische Luft schnappen muss, kann sich aufs Umsteigen freuen. Laut BVG gilt die Maskenpflicht nur in den Fahrzeugen, aber nicht auf den Bahnhöfen.

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