Bundestag zur Ehe für alle: Gleichstellung auf der Tagesordnung
Nach einer Erweiterung der Tagesordnung wird noch am Freitagmorgen über die Ehe für alle abgestimmt. Die Zustimmung gilt als wahrscheinlich.
dpa | Der Bundestag hat am Freitagmorgen mit einer Debatte über die Ehe für alle begonnen. Danach soll auf Basis eines Gesetzentwurfs aus dem Bundesrat über die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare abgestimmt werden. Zuvor hatte eine Mehrheit der Abgeordneten gegen den erklärten Willen der Unionsfraktion dafür votiert, die Tagesordnung entsprechend zu erweitern.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte das Thema der völligen rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare zum Wochenanfang in die politische Debatte gebracht und sich für eine Abstimmung ohne sogenannten Fraktionszwang ausgesprochen. Daraufhin hatte sich die SPD für eine Abstimmung noch in dieser Woche und vor der Bundestagswahl stark gemacht. CDU und CSU sehen darin einen Vertrauensbruch des sozialdemokratischen Koalitionspartners.
Grüne und Linke unterstützen die Ehe für alle schon lange. An einer Mehrheit dafür im Bundestag wird kaum gezweifelt, zumal auch Unionsabgeordnete zustimmen wollen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) forderte von den Abgeordneten vor der Debatte „wechselseitigen Respekt, den beide Positionen zweifellos verdienen“.
Bislang dürfen Homosexuelle eine Lebenspartnerschaft amtlich eintragen lassen, aber nicht heiraten. Der wichtigste Unterschied ist, dass Lebenspartner gemeinsam keine Kinder adoptieren dürfen.
Klage wird geprüft
Das Nein zur Ehe für Homosexuelle gilt als letzte konservative Bastion der Union. Unter Merkel als Parteivorsitzender hat die CDU schon mehrere Positionen geräumt, für die es in der Gesellschaft keine Mehrheit mehr gab wie das Festhalten an der Atomenergie und der Wehrpflicht.
Sollte eine Mehrheit im Plenum für die Reform stimmen, wäre der Streit damit aber noch nicht vom Tisch: Unions-Abgeordnete prüfen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Ehe für alle sei grundgesetzwidrig und bedürfe einer Verfassungsänderung, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, der Passauer Neuen Presse. „Das Bundesverfassungsgericht knüpft die Ehe an zwei Bedingungen“, sagte der CSU-Politiker: „Sie ist eine dauerhafte Verantwortungsgemeinschaft. Und sie ist darauf ausgerichtet, Kinder hervorzubringen. Das geht nur mit Mann und Frau.“
Justizminister Heiko Maas hält eine Grundgesetzänderung hingegen für unnötig. „Wir sehen einen Wandel des traditionellen Eheverständnisses, der angesichts der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers die Einführung der Ehe für alle verfassungsrechtlich zulässt“, sagte der SPD-Politiker der Bild-Zeitung. „Die Zeit ist längst mehr als reif für diesen Fortschritt.“
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