Bundestag entscheidet über Biopatente: Keine Schutzrechte für Rassekatzen
Der Bundestag verbietet Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht. Das gilt nicht für Lebewesen, die gentechnisch verändert wurden.
BERLIN taz | Das Deutsche Patent- und Markenamt darf künftig keine Patente auf Tiere und Pflanzen aus konventioneller Zucht mehr erteilen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. „Damit wird eine zentrale Forderung der Zivilgesellschaft erfüllt“, erklärte die Initiative „Keine Patente auf Saatgut!“, die von Organisationen wie Greenpeace und Misereor getragen wird. Patentierbar bleiben jedoch Lebewesen, die durch gentechnische Veränderung erzeugt wurden.
Die Kritiker lehnen Patente auf Lebewesen jeglicher Herkunft aus moralischen Gründen ab. Sie befürchten aber auch, dass diese exklusiven Nutzungsrechte Monopole beispielsweise in der Saatgutbranche fördern. Denn patentgeschützte Lebewesen dürfen nur weitergezüchtet werden, wenn die Hersteller einverstanden sind.
Der US-Konzern Monsanto zum Beispiel kann dafür so hohe Gebühren verlangen, dass es sich vor allem für kleine Zuchtfirmen nicht lohnt, die Pflanzen weiterzuentwickeln. Dabei müsste eigentlich dringend Saatgut an den Klimawandel angepasst werden, um Hunger in Entwicklungsländern zu verhindern.
Kritiker hoffen auf europäische Gesetze
Dennoch hat das Europäische Patentamt (EPA) den Aktivisten zufolge bereits Patente auf rund 100 Lebewesen erteilt, die ohne Genmanipulation erzeugt wurden. Aufsehen erregte zuletzt das Schutzrecht für Monsanto auf einen biologisch gezüchteten Brokkoli, der wegen seiner Form besonders leicht zu ernten sein soll. Daran wird die jetzt vom Bundestag beschlossene Änderung des Patentgesetzes nichts ändern.
Denn das EPA unterliegt europäischen Gesetzen. Das Deutsche Patent- und Markenamt dagegen hat bisher kaum solche Anträge erhalten. Die praktische Bedeutung des Bundestagsbeschlusses ist also gering. „Aber von der Abstimmung geht ein wichtiges Signal aus“, sagte Christoph Then von „Keine Patente auf Lebewesen!“
Schließlich zeige sie: „Es herrscht bei allen Parteien im Bundestag Einigkeit darüber, dass wir dem Zugriff der Konzerne auf unsere Lebensgrundlagen klare Grenzen setzen müssen.“ Das sei wichtig für das politische Ziel, nun auch die Vorschriften für das EPA zu ändern.
Zugriff der Konzerne beschränken
Doch das Signal fällt schwächer aus, als es beispielweise die Fraktionen von SPD und Grüne sich wünschen. Sie hatten beantragt, auch die Patentierung von Erzeugnissen aus konventionell gezüchteten Tieren und Pflanzen zu untersagen.
„Wir müssen nicht nur das Patent etwa auf Sonnenblumen verbieten, sondern auch auf das Öl, das aus der Pflanze gewonnen wird“, sagt der Agrogentechnik-Experte der Grünen, Harald Ebner. Sonst könne durch Ansprüche auf Produkte das Patentierungsverbot für konventionell gezüchtete Lebewesen umgangen werden.
Die FDP, die bei der Diskussion um die Gesetzesänderung innerhalb der schwarz-gelben Koalition den Ton angegeben hat, sieht das anders. Würde der Bundestag auch Nutzungsrechte auf die Produkte aus den Pflanzen oder Tieren verbieten, „würde das deutsche Patentgesetz in Widerspruch zur europäischen Biopatentrichtlinie“ stehen, argumentiert die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christel Happach-Kasan. Eine „Sonderregelung für Deutschland“ brächte „Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen“.
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