Bundesschiedsgericht zu AfD-Parteimitgliedschaft: Ausschluss von Kalbitz bestätigt
Das Bundesschiedsgericht hat den Ausschluss von Andreas Kalbitz aus der AfD bestätigt. Die Entscheidung des Bundesvorstands der Partei ist damit rechtsgültig.
Das Bundesschiedsgericht war am Mittag in einem Industriegebiet im Stuttgarter Süden zusammengetreten, um über die Zukunft des umstrittenen Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag zu beraten. Kalbitz erschien persönlich zu der Sitzung, außerdem rund ein Dutzend Anhänger des rechtsextremen Politikers.
Auch Parteichef Jörg Meuthen nahm an der Sitzung teil. Der AfD-Vorsitzende bekräftige danach seine Auffassung, dass Rechtsaußen Andreas Kalbitz keine Zukunft in der AfD hat: „Wir sind uns unserer Rechtsposition sehr sicher“, sagte er am Samstag in Stuttgart.
Kalbitz sagte dagegen zuvor, er werde zivilgerichtlich weiterkämpfen, wenn das Bundesschiedsgericht seinen Parteiausschluss bestätigen sollte. „Inhaltlich halte ich das für unrechtmäßig.“ Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts sei eine „hochpolitische Angelegenheit“, betonte er. „Das ist ein Stellvertreterkrieg, da bin ich ja nur eine Figur. Die Frage ist dann: Wer ist der Nächste?“
Im Mai hatte der AfD-Bundesvorstand Kalbitz aus der Partei geworfen. Als Grund gab er an, Kalbitz habe bei seinem Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben. Kalbitz bestreitet die Mitgliedschaft in der HDJ.
Meuthen sagte, seine Position zu Kalbitz sei weiterhin, dass dieser eine verfestigte rechtsextreme Vorvita gebe. „Wenn er sich davon nicht hinlänglich distanziert, glaube ich, ist das eine sehr klare Aussage.“ Diese könne in der AfD keinen Platz haben.
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