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Machtkampf in der AfDKalbitz muss wieder gehen

Das AfD-Schiedsgericht hat laut Medienbericht beschlossen, dass Andreas Kalbitz seine Mitgliedschaft ruhen lassen muss – vorerst zumindest.

Rechtsextremist: Andreas Kalbitz Foto: Stefan Boness/ipon

Berlin/Potsdam dpa/taz | Der Brandenburger AfD-Politiker und Rechtsextremist Andreas Kalbitz soll die Partei nach Informationen der ARD vorerst wieder verlassen. Das habe das Bundesschiedsgericht in einem Eilverfahren entschieden, berichtete die ARD am Donnerstag unter Berufung auf Parteikreise und Kreise des Bundesschiedsgerichts. Das Hauptsacheverfahren stehe noch aus. Laut dem Bericht stimmten sieben Mitglieder des Parteigerichts für den vorläufigen Ausschluss, bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme.

Ein AfD-Sprecher bestätigte die Entscheidung am Donnerstag auf Anfrage zunächst nicht. Kalbitz erklärte, dass ihm die Eilentscheidung noch nicht zugegangen sei. Sie solle nach seinem Kenntnisstand erst am Freitag ausgefertigt werden.

Im Deutschlandfunk kritisierte Kalbitz allerdings die Bemühungen des AfD-Bundesvorstands zur Beendigung seiner Parteimitgliedschaft. Kalbitz sprach am Donnerstag von einem juristischen „Taschenspielertrick“, um ihn als politischen Kontrahenten loszuwerden. „Sachliche Diskussionen müssen sachlich geführt werden, das gehört zum Ideenwettbewerb in Parteien“, sagte Kalbitz. Seiner Meinung nach werde eine Spaltung betrieben, um dem politischen Gegner zu gefallen.

Das Landgericht Berlin hatte am vergangenen Freitag einen Beschluss des AfD-Bundesvorstands zur Beendigung der Parteimitgliedschaft von Kalbitz für unzulässig erklärt, nachdem dieser einen Eilantrag gestellt hatte.

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei ­Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen ­rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den „Republikanern“ 1993/94 nicht angegeben habe.

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