Bundesrat stimmt 200-Milliarden-Topf zu: Grünes Licht für Doppelwumms
Im Vorfeld haben Bund und Länder um die Finanzierung gerungen. Am Freitag stimmte der Bundesrat nun einstimmig für den 200-Milliarden-Abwehrschirm.
dpa | Der Bund darf 200 Milliarden Euro neue Schulden zur Dämpfung der Gas- und Strompreise aufnehmen. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für entsprechende Pläne der Ampel-Regierung. Die Kredite sollen genutzt werden, um eine Gas- und eine Strompreisbremse sowie Hilfen für Unternehmen zu finanzieren. Die Schulden sollen außerhalb des normalen Bundeshaushalts über ein sogenanntes Sondervermögen aufgenommen werden. Dafür hat der Bundestag bereits erneut eine Ausnahme von der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse genehmigt.
Details zu den geplanten Energiepreisbremsen sind allerdings noch offen. Bisher hat die Bundesregierung eine Einmalzahlung auf den Weg gebracht: Im Dezember sollen die Gas-Abschlagszahlungen übernommen werden. Eine Expertenkommission hat zudem vorgeschlagen, dass für Unternehmen im Januar und private Haushalte ab März oder April eine Preisbremse gelten soll. Zu deren Ausgestaltung ist noch nichts bekannt.
Zuvor hatte Finanzminister Christian Lindner bei den Bundesländern für Zustimmung zum 200 Milliarden Euro schweren Sondertopf zur Dämpfung der Gas- und Strompreise geworben. Denn im Vorfeld hatte es Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung gegeben. „Damit federn wir die schwersten Belastungen für Verbraucher und Unternehmen ab“, sagte der FDP-Politiker vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat am Freitag.
Die aktuelle Ausnahmesituation erfordere außergewöhnliche Maßnahmen. „Würde dieser Schritt an den Ländern scheitern, so stünden Deutschlands wirtschaftliche Perspektiven auf dem Spiel“, warnte er im Vorfeld und ergänzte: „Ich bin mir sicher, dass die Länder sich dieser Verantwortung bewusst sind.“
Die Bundesregierung will Kredite über bis zu 200 Milliarden Euro nutzen, um eine Gas- und eine Strompreisbremse sowie Hilfen für Unternehmen zu finanzieren. Die Schulden sollen außerhalb des normalen Bundeshaushalts über ein sogenanntes Sondervermögen aufgenommen werden. Dafür hat der Bundestag bereits erneut eine Ausnahme von der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse genehmigt.
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