Bund-Länder-Gipfel zu Coronamaßnahmen: Verbrauchte Gemeinsamkeiten
Stundenlang ringen die Regierungschefs der Länder mit der Kanzlerin über gemeinsame Wege in der Coronakrise. Es ist kompliziert geworden.
Immerhin haben sich fast alle Länder mit dem Bund auf den Vorschlag Merkels auf eine Bußgelduntergrenze bei Verstößen gegen die Maskenpflicht verständigen können. Mindestens 50 Euro soll die Missachtung der vorgeschriebenen Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes künftig kosten – außer in Sachsen-Anhalt. „Sachsen-Anhalt wird kein Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht einführen.“, gab Ministerpräsident Reiner Haseloff zu Protokoll.
Geeinigt haben sich die Ministerpräsident:innen mit der Kanzlerin, dass Reiserückkehrer:innen aus Risikogebieten ihre verpflichtende vierzehntätige Coronaquarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag beenden dürfen. Das soll ab dem 1. Oktober gelten. Zudem soll die Quarantäne schärfer kontrolliert werden. Wörtlich heißt es in dem Bund-Länder-Beschluss dazu: „Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass die Kontrolle Quarantänepflichten vor Ort intensiv wahrgenommen wird und bei Pflichtverstößen empfindliche Bußgelder verhängt werden.“
Um Trips in Risikogebiete zu minimieren, kündigte Merkel eine Gesetzesänderung an, mit der man ausschließen will, dass Rückkehrer:innen von einer „vermeidbaren Reise“ für die Zeit der Pflichtquarantäne einen Verdienstausfall gezahlt bekommen.
Keine Großveranstaltungen bis Ende 2020
Kostenlose Coronatests für Einreisende aus Nichtrisikogebieten sollen mit dem 15. September entfallen – außer in Bayern. Söder will an seinem Angebot für kostenlose Tests an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen festhalten. „Wir glauben, dass das ein wichtiges Serviceangebot des Staates ist“, sagte er.
In einem im Vorfeld hochumstrittenen Punkt gab es doch noch eine Verständigung: Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden dürfen. Für die Durchführung von bundesweiten Sportveranstaltungen wie Fußballbundesligaspielen soll allerdings eine Arbeitsgruppe bis zum 31. Oktober Vorschläge erarbeiten, wie eine Zuschauer:innenbeteiligung ermöglicht werden kann.
Hingegen gab es – anders als von Merkel gewünscht – keine Einigung auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmer:innenzahlen bei den ebenfalls umstrittenen Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis. Hier hätten die Länder „sehr unterschiedliche Vorstellungen“ gehabt, „die man am heutigen Tag nicht zusammenbringen konnte“, sagte Merkel.
So bleibt nur ein Appell: „Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind.“
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