Bündnis für Wohnen in Berlin: Ab diesem Jahr aber zack zack!
Im Bündnis mit landeseigenen und privaten Wohnungsunternehmen hat SPD-Bausenator Gaebler sein Schneller-Bauen-Gesetz vorgestellt. 2024 soll es kommen.
Bereits im März soll ein Referentenentwurf vorliegen, der dann in die Abstimmung mit den Verbänden geht, kündigte Gaebler am Freitag im Anschluss an die siebte Sitzung des Berliner Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen an. Darin enthalten sollen dann auch einheitliche und verbindliche Fristen und Genehmigungsfiktionen sein. Soll heißen: Befasst sich ein Amt nicht innerhalb der Frist mit einem Antrag, gilt dieser als genehmigt.
Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz soll, der Name sagt es schon, der Neubau in Berlin vorangetrieben werden. So einfach der Name des Gesetzes, so kompliziert ist seine Ausgestaltung. „Aus 700 Vorschlägen haben wir 70 Einzelmaßnahmen formuliert“, so Gaebler. Diese betreffen sowohl „gesetzliche Maßnahmen“ als auch Vorschriften. „Oft ist nicht eine einzige Maßnahme das Problem, sondern der Prozess“, sagt der Senator zur Begründung.
Das Schneller-Bauen-Gesetz ist ein Schlüsselvorhaben nicht nur der Bauverwaltung, sondern der Koalition aus CDU und SPD insgesamt. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) spricht bereits von einem „großen Wurf“, den es deutschlandweit so bisher noch nicht gegeben habe. „Damit kommen wir beim Wohnungsbau einen großen Schritt voran“, so Wegner.
222.000 neue Wohnungen gebraucht
Das muss der Senat auch, wie ein Lagebericht ergibt, die Gaeblers Verwaltung den Mitgliedern des Bündnisses am Freitag vorgelegt hat. Von den 20.000 Wohnungen im Jahr, deren Bau sich die Koalition zum Ziel gesetzt hat, sind 2022 nur 17.310 fertiggestellt worden. So zumindest die offizielle Statistik. Für das Jahr 2023 schätzt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, dass 15.000 bis 16.000 Wohnungen fertiggestellt werden. Von veränderten Rahmenbedingungen und „einer Welt in Krisen und Kriegen“ spricht der Regierende Bürgermeister.
Den Optimismus des Senats kann der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen BBU deshalb nicht ganz teilen. „Das Schneller-Bauen-Gesetz ist wichtig, kann aber keine Wunder bewirken“, dämpft BBU-Vorständin Maren Kern die Erwartungen. „Ohne eine umfangreiche und flexible Förderung sowie verlässliche Rahmenbedingungen des Bundes wird bezahlbares Bauen weiterhin kaum möglich sein.“ Sowohl die Zinsen als auch die Baukosten „sind dramatisch teurer geworden“, so Kern.
Dennoch lobt die Vorständin, in deren Verband sowohl landeseigene als auch private Wohnungsunternehmen organisiert sind, das Gesetzesvorhaben. „Bisher lautete das Berliner Mindset immer, zu betonen, was alles nicht geht.“ Nun stehe man vor dem Wandel zu einer „Ermöglichungskultur“.
Die Berliner Mieterinnen und Mieter werden von dieser so schnell aber nichts haben. Noch immer gibt es mehr Pläne als Umsetzungen. Und der Bedarf an neuen Wohnungen steigt, wie der Entwurf des neuen „Stadtentwicklungsplans Wohnen 2040“ zeigt. 222.000 neue Wohnungen braucht Berlin im Planungszeitraum von 2022 bis 2040.
Solange die nicht fertig sind, gibt es auch keine Entlastung auf dem Wohnungsmarkt. Zumindest eine gute Nachricht hat Maren Kern am Freitag aber verkünden können. „Keine Mieterin und kein Mieter soll wegen der Nachzahlungen der Betriebskosten ihre oder seine Wohnung verlieren.“ Das gelte sowohl für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als auch für private Aktiengesellschaften wie die Vonovia.
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