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Bremer Staatsräte-AffäreGoldene Handschläge, gelöschte Chats und verlegte Akten

Ein Untersuchungsausschuss in Bremen soll Unregelmäßigkeiten bei Entlassung von Staatsräten aufdecken. Er sorgt aber vor allem für Politikverdrossenheit.

Lief immer alles korrekt, wenn im Bremer Senat in den vergangenen elf Jahren Staats­rä­t*in­nen entlassen wurden? Und könnte man die Entlassung von Staats­rä­t*in­nen vielleicht grundsätzlich besser regeln? Diese beiden Fragen soll ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) klären, den die Bremische Bürgerschaft im November 2025 eingesetzt hat. Am Dienstag traf sich der Ausschuss wieder. Wer ihn verfolgt, erfährt inhaltlich viel über Beamtenrecht – und bekommt in der Berichterstattung einige Anlässe, an „denen da oben“ zu zweifeln. Mehrere Fälle von Intransparenz haben zuletzt weder Opposition noch Regierung in einem guten Licht dastehen lassen.

Bereits in der vergangenen Woche wurde über einen gelöschten Chatverlauf zwischen zwei Staats­rä­t*in­nen und über spät eingereichte Unterlagen der Staatskanzlei debattiert. Schon zuvor hatte eine anonyme Anzeige der CDU mehr Fragen aufgeworfen, als sie beantworten konnte.

Die Opposition unterstellt im Untersuchungsausschuss das Verteilen „Goldener Handschläge“ – konkret: eine Überversorgung entlassener Staatsräte zulasten des Steuerzahlers. Denn politische Beamte können jederzeit und ohne Angabe von Gründen entlassen werden, fallen dann aber in eine finanziell vorteilhafte Ruhestandsregelung. Im Raum steht die Frage, ob einzelne Staats­rä­t*in­nen sich deshalb auf eigenen Wunsch hin haben entlassen lassen.

Irgendwie in einer falschen Akte gelegen

Der Untersuchungsausschuss hat ein Recht auf alle relevanten Unterlagen. Doch die scheint der Senat zumindest in einem Fall nicht eingereicht zu haben, das zeigte eine Zeugenbefragung in der vergangenen Woche.

Es ging um Regine Komoss, Staatsrätin bei der Bildungsbehörde. Sie war im März 2022 nach nur einem Monat im Amt in den einstweiligen Ruhestand entlassen worden. Komoss berief sich auf eine Weiterverwendungszusage, die sie bei Dienstantritt erhalten hatte: Sollte ihr gekündigt werden, müsste eine angemessene neue Stelle gefunden werden. Bis es so weit war, dauerte es über ein Jahr – die ganze Zeit über erhielt sie Dienstbezüge. Wie es dazu kommen konnte, wurde in der Ausschusssitzung am Dienstag geklärt.

Beamte des Finanzressorts hatten schon bei Einstellung von Komoss Bedenken, die Weiterverwendungszusage auszusprechen, reichten das auch schriftlich ein. Remonstration heißt ein solcher, förmlicher Einwand im Beamtenrecht. Bei der Zeugenbefragung in der vergangenen Woche erwähnte eine Beamtin der Behörde diese Remonstration; sie sei Teil der Akten – doch der Untersuchungsausschuss fand sie nicht in seinen Unterlagen. Dabei hatte der Senat zuvor dreimal versichert, alle Unterlagen eingereicht zu haben.

Erst am nächsten Morgen, kurz vor Beginn der nächsten Sitzung, lieferte der das Dokument nach. Die Senatskanzlei verteidigt den Vorgang – es heißt, es gehe ja nur um ein einziges Dokument aus einer Fülle von korrekt eingereichten Dokumenten, irgendwie habe es zunächst in einer falschen Akte gelegen. Jedenfalls aber wäre die Remonstration ohne die Zeugenaussage wohl untergegangen. Der Vorgang ist Futter für den Verdacht der Opposition, vom Senat nie alle angeforderten Unterlagen zu bekommen.

Gelöschte Signal-Chats kein Beweis für irgendwas

In derselben Woche fiel noch ein Beweisstück auf, das unvollständig wirkte: Im Signal-Chat zwischen Irene Strebl und ihrem Staatsratskollegen Jan Fries, ebenfalls aus dem Umweltressort, waren fünf Nachrichten gelöscht worden. Im Untersuchungsausschuss vermutete die Opposition, hier sollten rechtswidrige Absprachen verschleiert werden.

Strebl war bis Ende September 2025 Staatsrätin bei der Umweltsenatorin. Ihre Entlassung aus dem Amt hatte im Herbst zum Rücktritt der Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne) geführt und die ganze Staatsräteaffäre ausgelöst – es war der Eindruck entstanden, dass Strebl sich auf eigenen Wunsch in den (finanziell vorteilhaften) einstweiligen Ruhestand hatte versetzen lassen. Dafür ist das Instrument jedoch nicht gedacht.

Der Weser-Kurier behauptete, „wenn zwei Staatsräte Kurznachrichten auf Messengerdiensten austauschen, gilt auch dies als dienstlicher Schriftverkehr und gehört deshalb zum digitalen Aktenbestand einer Behörde“.

Aber: Nicht jeder Chat zwischen Staats­rä­t*in­nen gehört nach Paragraf 3 der Geschäftsordnung der Bremer Verwaltung in die elektronische Akte. Offenbar wurden die Nachrichten auch nicht erst gelöscht, als die Umstände der Entlassung öffentlich kritisiert wurden: Bei Signal funktioniert eine Löschung für alle Teilnehmer einer Chatnachricht nur 24 Stunden nach dem Verfassen. Dass fünf Nachrichten an einem Tag gelöscht wurden, bleibt irritierend – ein Beweis für irgendetwas ist es jedoch nicht.

Der Weser-Kurier spekulierte weiter, ob angesichts der gelöschten Chats nicht doch etwas dran sei am Vorwurf des CDU-Geschäftsführers Tobias Hentze: Der hatte bei der Staatsanwaltschaft im Herbst 2025 einen anonymen Hinweis an die Staatsanwaltschaft gegeben und behauptet, in zwei Behörden seien Mails rund um die Staatsratsaffäre gelöscht worden.

Schmu auch bei der CDU

Die Geschichte rund um jene Anzeige ist ebenfalls geeignet, Politikverdrossenheit hervorzurufen – auch hier stapeln sich die Ungereimtheiten.

Im Herbst 2025 ermittelte die Staatsanwaltschaft bereits gegen Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) und Ex-Umweltsenatorin Moosdorf wegen des Verdachts auf Untreue, als ein anonymer Hinweis einging. Viel stand nicht drin: Man habe Hinweise, dass in den beiden Behörden Mails in Bezug auf die Staatsräte gelöscht worden seien, steht dort – nichts zu Zeitraum, Urhebern oder Inhalten. Ein Recherchetipp folgt noch: Bei Dataport seien solche Mails eventuell noch gespeichert. Nichts, was der Staatsanwaltschaft unbekannt ist. „So unterschätzen sollte man uns vielleicht auch nicht“, sagt Frank Passade, Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft.

Der anonyme Verfasser, das ermittelte die Staatsanwaltschaft, war CDU-Fraktionsgeschäftsführer Tobias Hentze. Der wurde vorgeladen, sagte aus und behauptete, der Hinweis habe ihn anonym erreicht, er kenne den Urheber gar nicht.

Als Monate später bekannt wurde, dass die CDU anonym Anzeige erstattet hatte, gab sich der Rest der Fraktion überrascht: Niemand wollte etwas von dem anonymen Hinweis oder der Anzeige gewusst haben – obwohl die Information über gelöschte Mails ja womöglich auch für den Untersuchungsausschuss der CDU selbst nicht ganz unwichtig sein könnte.

Einige Aussagen bleiben rätselhaft

Hatte es tatsächlich einen Hinweis gegeben? Die Versuche der Bürgerschaft, im Untersuchungsausschuss mehr zum Inhalt zu erfahren, verliefen im Sande – alle Befragten der CDU im Ausschuss beriefen sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht, in jedem Satz, auf jede Frage hin. Man wolle die Person des Hinweisgebers schützen, hieß es zur Erklärung. Doch als die Staatsanwaltschaft dann erzählte, dass der Hinweisgeber laut Hentzes Aussage dort ja anonym gewesen sein soll, geriet die Begründung ins Wackeln. Die Bürgerschaftskanzlei prüfte, ob die CDU unter dieser Bedingung überhaupt ein Recht auf Zeugnisverweigerung hat.

Während die Prüfung lief, ging Tobias Hentze daraufhin in sich – und änderte seine Aussage vor der Staatsanwaltschaft: Der Hinweisgeber sei doch nicht anonym gewesen, nur der Hinweis (der ja keine konkreten Inhalte hatte) sei vertraulich gewesen. Die erste Aussage des Fraktionsgeschäftsführers gegenüber der Staatsanwaltschaft wäre demnach falsch gewesen.

Nun ist eine Falschaussage vor der Staatsanwaltschaft nicht gleich strafbar. Verleumdung aber ist es sehr wohl. Die Motive für den fast inhaltslosen Hinweis auf Mail-Löschungen als anonymen Hinweis, auch die Motive für die spätere Falschbehauptung, der Hinweisgeber sei anonym, und für die Zeugnisverweigerung vor dem Untersuchungsausschuss bleiben mindestens rätselhaft.

Am Mittwoch trifft sich der Ausschuss erneut und dann wird unter anderem Ex-Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD) als Zeugin aussagen.

Hinweis der Redaktion: In der Ausgabe im E-Paper hieß es missverständlich, die Staatsanwaltschaft wisse von gelöschten Mails in den senatorischen Behörden. Das ist falsch: Bisher gibt es keine öffentlich bekannten Hinweise auf gelöschte Mails. Das Zitat des Staatsanwalts bezog sich auf die Info, dass Dataport Mails länger sichert. Wir haben den korrekten Kontext hier online wieder hergestellt.

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