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Blutspende und HomosexualitätDiskriminierung soll ein Ende haben

Noch immer werden queere Menschen beim Blutspenden benachteiligt. Der Gesundheitsminister will das nun ändern – und das Transfusionsgesetz anpassen.

Keine Frage der sexuellen Orientierung: Lauterbach will die Diskriminierung beim Blutspenden beenden Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Berlin epd | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Diskriminierung von queeren Männern bei der Blutspende beenden. Wie das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag bestätigte, soll das Transfusionsgesetz entsprechend geändert werden. Grund für eine Rückstellung von der Blutspende soll künftig nur das individuelle Risikoverhalten eines potenziellen Spenders sein, nicht jedoch wie bislang pauschal die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität.

„Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung“, sagte Lauterbach am Dienstag dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, das zuerst über die Pläne berichtet hatte. Versteckte Diskriminierung dürfe es auch bei diesem Thema nicht geben. Die Bundesärztekammer müsse endlich nachvollziehen, „was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist“.

Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes wird die Bundesärztekammer verpflichtet, die Blutspende-Richtlinie anzupassen, um den pauschalen Ausschluss queerer Männer und trans Personen zu beenden. Kommt sie dem nicht nach, soll das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Paul-Ehrlich-Institut den „allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen“ feststellen.

Im Änderungsantrag ist die Rede von einer „zeitnahen“ und „effektiven“ Umsetzung, wobei das konkrete Datum noch offen ist. Im Bericht des RedaktionsNetzwerks Deutschland heißt es, das geänderte Gesetz solle am 1. April in Kraft treten. Die Bundesärztekammer soll danach vier Monate Zeit für eine Änderung der Richtlinie haben.

Mit dem Änderungsantrag setzt Lauterbach eine Bestimmung aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aus 2021 um: „Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich“, heißt es darin.

Die Blutspende-Richtlinie der Bundesärztekammer sieht vor, dass Menschen mit einem Sexualverhalten, das ein höheres Risiko für die Übertragung schwerer Infektionskrankheiten birgt, zeitlich begrenzt von der Blutspende ausgeschlossen werden. Konkret ist von „Rückstellung“ die Rede. Zwar wurde für queere Männer und trans Personen diese Sperrfrist 2021 von zwölf auf vier Monate verkürzt. Gegenüber Heterosexuellen werden sie aber nach wie vor anders behandelt.

Während die Richtlinie bei Sex zwischen Mann und Frau bei „häufig wechselnden“ Part­ne­r:in­nen eine Rückstellung vorsieht, ist das bei Sexualverkehr zwischen Männern bereits bei „einem neuen“ oder „mehr als einem“ Sexualpartner der Fall.

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7 Kommentare

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  • "Da Homosexuelle deutlich öfter von HIV oder Hepathitis betroffen sind"



    Da fehlt der entscheidenden Zusatz: "statistisch im Durchschnitt" deutlich öfter. Die Annahme, dass Homosexuelle unabhängig von ihrem Risikoverhalten allein durch ihre sexuelle Orientierung ein erhöhtes Risiko hätten, ist falsch.



    Ginge man aber tatsächlich rein nach der Statistik über demographisch Gruppen, hätte man guten Grund, z.B. auch heterosexuelle Personen über 50 Jahre ausschließen: www.zeit.de/wissen...a-virus-gesundheit

    • @mats:

      ... war Antwort auf BENEDIKT BRÄUTIGAM

  • Wie geht es den Menschen damit, die auf Blutspenden angewiesen sind?

    • @shantivanille:

      Ja, das ist die Frage. Wie geht es den darauf Angewiesenen damit, dass schon bald die gleiche Sicherheit von Blutkonserven gewährleistet wird wie bisher, nun aber ohne bestimmte Gruppen von Spendern pauschal zu stigmatisieren?

      Eine andere Frage ... Wie ging es den darauf Angewiesenen bisher mit Blut von Heteros, die sich noch nie in ihrem Leben haben testen lassen, geschweige denn jemals über den Status ihrer Sexualpartnerinnen Bescheid wussten? Und die darüber auch in Fragebögen zu keinem Zeitpunkt jemals Rechenschaft ablegen mussten?

  • Benedikt, gar nicht bürgerlich besorgt homophob, was?

    Hätte gerne mal ne seriöse Quelle die beweist was du behauptest. Viel Glück beim suchen.

  • Ein Blick auf die Seiten des DRK: seit 2021 gelten neue Regeln, die auf dem individuellen Risikoverhalten basieren. Das mag nicht überall so sein, aber das DRK ist doch wohl am bedeutendsten bei den unentgeldlichen Blutspenden. Das konkrete Verhalten muss dann natürlich erfragt werden und die Fragen zutreffend beantwortet werden. Letzeres möchte man glauben, soweit es um altruistisches Blutspenden geht. Generell gilt aber natürlich, dass Diskriminierung nur dann vorliegt, wenn sie aus sachfremden Gründen erfolgt. Da Homosexuelle deutlich öfter von HIV oder Hepathitis betroffen sind, könnte man ihren Ausschluss auch durchaus verteidigen. Die verbleibende Frage ist so oder so die, was die notwenigen Tests des Blutes kisten und ob man sie sich leisten kann oder muss. Im Übrigen gibt es noch eine ganze Menge weiterer Kriterien, nach den von der Blutspende ausgeschlossen wird, zum Beispiel Reisen in Malaria- Risikogebiete. Einschränkungen gelten auch für Obdachlose oder Flüchtlinge, das hat aber alles auch Gründe. Es ist nicht immer alles böser Wille.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Deutschland geht doch hier nur nach Best Practice vor. In anderen westlichen Ländern wurde dies auch bereits angepasst. Da keine negativen Erfahrungen vorliegen, wird hier nun auch eine Anpassung vorgenommen.