Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt: Abschiebung aussetzen
Opfer rechter Gewalt in Brandenburg sollen nicht abgeschoben werden. Auch wenn ihr Asylantrag abgelehnt worden ist.
Die Behörden sollen Gesetze anwenden, die eigentlich bereits bestehen. Schon jetzt dürfen abgelehnte Asylbewerber aus „humanitären oder persönlichen Gründen“ bleiben. Zu diesen Gründen zählt das Land Brandenburg künftig die Nachwirkungen rechter Straftaten. Das Opfer solle „eine Wiedergutmachung erfahren und es soll ihm Sicherheit und Schutz angeboten werden“, heißt es in dem Erlass.
Das „erhebliche öffentliche Interesse“ an solchen Fällen sei ein weiterer Grund, Opfer nicht abzuschieben. Täter sollen abgeschreckt werden, indem „ihrem Opfer durch eine Verfestigung des Aufenthalts Gerechtigkeit widerfährt“. Genau das wollen die Rechten vermutlich nicht.
Als „wichtiges Signal nicht nur an die Opfer, sondern auch an die Täter“ bezeichnete die Antifaschismus-Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag Martina Renner den Erlass. Immerhin seien die Betroffenen als Schutzsuchende hierher gekommen. „Wenn unser Land nicht in der Lage ist, sie zu schützen, haben sie auch eine Entschädigung verdient“, sagte Renner der taz. Sie hoffe, dass andere Bundesländer dem Beispiel folgten.
Profitieren sollen von dem Erlass nur Asylbewerber, die selbst noch nicht straffällig geworden sind. Zudem muss ein dringender Verdacht bestehen, dass der oder die Täter aus rechter Motivation gehandelt haben. Der Straftat muss „ein gewisses Gewicht zukommen“; konkret geht es laut dem Innenministerium um Körperverletzung, versuchte Tötungsdelikte, Brand- und Sprengstoffdelikte, Freiheitsberaubung, Erpressung, Einbruch und sexuelle Übergriffe. Um Missbrauch vorzubeugen, sollen Behörden und Staatsanwaltschaften prüfen, ob Betroffene die Tat vorgetäuscht oder selbst verursacht haben.
Im April hatte der Landtag das Ministerium aufgefordert, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Die Parlamentarier begründeten die Aufforderung damit, dass eine drohende Abschiebung die Betroffenen sowieso schon schwer belaste: Zu dieser schweren Situation „treten die physischen und psychischen Folgen einer Gewalttat“. Laut Innenministerium waren 2015 in Brandenburg 1.581 Straftaten politisch rechtsmotiviert.
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