Betrugsvorwüfe gegen Beatrix von Storch: Absolut reines Gewissen
Der AfD-Politikerin von Storch wird Wahlmanipulation vorgeworfen. Dann eskaliert es im Berliner Landesverband.
Hintergrund des Konflikts ist ein mutmaßlicher Wahlbetrug im Juni bei der Wahl der Delegierten für den anstehenden Bundesparteitag im Dezember. Per einstweiliger Anordnung hatte das Landesschiedsgericht Anfang November aufgrund von Ungereimtheiten beschlossen, dass die AfD Berlin ihre 25 gewählten Delegierten nicht zum Bundesparteitag in Wiesbaden schicken darf, weil ansonsten die Parteitagsbeschlüsse anfechtbar seien.
Im Zentrum der Vorwürfe steht von Storch, Berlins prominentestes AfD-Mitglied und gut vernetzte Antifeministin. Sie soll hinter den Kulissen der Delegiertenwahl „im Back-Office“ auf Zuruf Namen auf die Liste der Delegierten setzen haben lassen. Belastet wurde von Storch offenbar durch eine eidesstattliche Versicherung eines Zeugen.
Pikant: Von Storch hatte bereits 2016 bei ihrer zwischenzeitlichen Wahl zur Berliner AfD-Chefin mit Betrugsvorwürfen zu kämpfen. Nach den jüngsten Vorwürfen griff von Storch das Landesschiedsgericht vergangene Woche öffentlich an. Sie unterstellte einem Richter einen persönlichen Rachefeldzug – weil dieser selbst nicht gewählt worden sei. Die Wahl sei rechtmäßig abgelaufen, behauptet von Storch.
Der Landesvorstand um die Vorsitzende Kristin Brinker legte unterdessen Rechtsmittel gegen den Beschluss ein. Nun muss das Bundesschiedsgericht prüfen – mit einer Entscheidung vor dem Parteitag ist aber eher nicht zu rechnen. So lange gilt die einstweilige Anordnung. Der Sprecher der AfD Berlin, Ronald Gläser, erklärte der taz, dass der Landesverband nun die 2019 gewählten Delegierten entsenden will.
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