Beschwerden über Zoophilen-Sprecher: Personalgespräch wegen Hundeliebe

In der taz bekannte sich der Sprecher des Zoophilen-Verbands Zeta offen zu seiner Neigung. An seinem Arbeitsort, der Uni Münster, gab es deshalb Beschwerden.

Nein, das ist auch nicht Cessie. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Liebe zu seiner Hündin Cessie hat einem zoophilen Bibliotheksmitarbeiter der Uni Münster nun kritische Nachfragen des Arbeitgebers eingebracht: Nach einem Interview in der taz, in dem sich Michael Kiok offen dazu bekannte, sich sexuell zu Tieren hingezogen zu fühlen, hat das Rektorat anonyme Beschwerdemails bekommen.

Wegen seiner „furchtbaren Machenschaften“ sei der Mann für die Universität „nicht (er)tragbar“, zitiert die Münstersche Zeitung aus dem Schreiben. Mehrere Meldungen seien bei der Universitätsleitung eingegangen, erklärte ein Sprecher der taz – darunter auch Mails, die den zoophilen Mitarbeiter ausdrücklich in Schutz nahmen. Die Uni hat den Fall inzwischen geprüft. Der Mitarbeiter sei zu seinen zoophilen Neigungen und ihren möglichen Auswirkungen auf die Arbeit befragt worden, so der Sprecher. „Die Prüfung hat ergeben, dass ihm zurzeit kein arbeitsrechtlich relevanter Vorwurf zu machen ist.“

Der Diplom-Bibliothekar arbeitet seit neun Jahren im EDV-Bereich der Uni-Bibliothek. In seiner Freizeit engagiert er sich im Verein „Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung“ (Zeta), einer Lobbygruppe für die Rechte derjenigen, die sich zu Tieren hingezogen fühlen.

Die schwarz-gelbe Koalition hat sich kürzlich auf eine Novelle des Tierschutzgesetzes geeinigt, wonach Sex mit Tieren künftig verboten sein soll und mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. „Ein solches Verbot ist in keiner Weise erforderlich und damit unverhältnismäßig“, meinte der Bibliothekar im taz-Interview. „Es kann doch nicht sein, dass jede sexuelle Handlung von Menschen mit Tieren als artwidrig sanktioniert wird – ohne dass irgendein Schaden nachgewiesen werden muss.“

Nach jetzigem Rechtsstand ist Sex mit Tieren nicht strafbar. Ob dem Mitarbeiter allerdings nach einer Gesetzesänderung Konsequenzen drohen könnten, konnte der Sprecher der Uni Münster nicht beantworten. „Wir behalten das in jedem Fall weiter im Auge.“

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