Beschlusspaket des Bundesrats: Familiennachzug bleibt begrenzt
Der Bundesrat stimmt der Aussetzung des Familiennachzugs zu. Er beschließt Gesetzentwürfe zu Cyberkriminalität, Waffenkontrollen und Gaffern.
Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte dürfen seit März 2016 keine Angehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Die große Koalition hatte den Anspruch darauf damals angesichts sehr hoher Flüchtlingszahlen für zwei Jahre ausgesetzt: bis Mitte März 2018. Nun bleibt den Betroffenen dies auch für viereinhalb weitere Monate komplett verwehrt. Unter ihnen sind besonders viele Syrer.
Union und SPD hatten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen vorab auf den Kompromiss zum Familiennachzug verständigt, um kurz vor Ablauf der Frist Mitte März eine Übergangsregelung auf den Weg zu bringen. Ab 1. August soll einer begrenzten Zahl von bis zu 1.000 Familienangehörigen pro Monat der Nachzug wieder erlaubt werden, also maximal 12.000 pro Jahr. Wie genau sie ausgewählt werden, ist unklar. Zusätzlich sollen Härtefälle berücksichtigt werden. Außerdem haben die Bundesländer auch in Zukunft die Möglichkeit, aus humanitären Gründen zusätzlich Flüchtlinge aufzunehmen.
Menschenrechtsorganisationen und Sozialverbände verurteilen die Beschränkung des Familiennachzugs seit langem und reagierten enttäuscht auf die Bundesratsentscheidung. Sie halten die Regelung für unbarmherzig, familienfeindlich und unvereinbar mit Grundrechten.
Neuer Straftatbestand „digitaler Hausfriedensbruch“
Die Länderkammer beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf, mit dem der neue Straftatbestand „digitaler Hausfriedensbruch“ eingeführt werden soll. Mit der Vorschrift soll der unerlaubte Zugriff auf fremde Computer, Smartphones, Webcams und Navigationssysteme mit einem Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Die bestehenden Strafvorschriften sind nach Ansicht der Länderkammer nicht geeignet, die modernen Erscheinungsformen der Kriminalität in der digitalen Welt zu erfassen. So würden derzeit nur Daten geschützt, nicht aber IT-Systeme selbst. Gegen die massenhaften unbemerkten Infiltrationen durch Botnetze und Schadsoftware und das Ausspähen von Daten durch international agierende Cyber-Kriminelle könnten sich selbst aufmerksamste Nutzer nicht wehren. Bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme in Deutschland seien mit Schadsoftware verseucht, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Mit einer Gesetzesänderung will der Bundesrat dafür sorgen, dass Extremisten künftig nicht mehr so leicht an Waffen kommen. Ein am Freitag von der Länderkammer beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, dass die zuständigen Behörden vor der Erteilung eines Waffenscheins Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden einholen dürfen. Dies sei insbesondere dann sinnvoll, wenn der Antragsteller polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, aber die Verfassungsschützer schon Erkenntnisse über ihn haben.
Bislang prüfen die Waffenbehörden lediglich das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der örtlichen Polizeidienststellen. Die Ermittlungen gegen den rechtsextremen NSU hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstellt, hieß es zur Begründung des Gesetzentwurfes. Zudem hatten gewaltbereite „Reichsbürger“ für Aufsehen gesorgt, die über legale Waffenarsenale verfügen.
Beschlüsse zu Gaffern und Schweinepest
Die Länder wollen sensationsgierigem Fotografieren und Filmen von Todesopfern bei Unfällen Einhalt gebieten und dies zur Abschreckung unter Strafe stellen. Der Bundesrat beschloss am Freitag, einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen auch Aufnahmen von Toten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Bisher ist dies nur für lebende Menschen geregelt. Schon der Versuch, wenn Gaffer bei Unglücken zum Beispiel ihr Handy zücken, soll künftig strafbar sein.
Der Bundesrat stimmte außerdem stärkeren Schutzvorkehrungen gegen eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland mit einigen Änderungen zu. Um im Fall eines Ausbruchs der Tierseuche schnell reagieren zu können, werden damit EU-Vorschriften etwa zur Desinfektion von Viehtransportern national umgesetzt.
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