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Beschluss des KabinettsKlimagesetz für Klimaverschmutzer

Der lang angekündigte Abschied von den konkreten Klimazielen für jeden Wirtschaftssektor steht an. Jetzt muss aber noch der Bundestag mitmachen.

Deutschland bekommt ein Klima­­sch(m)utz­­­gesetz Foto: imago stock & people

Berlin taz | Die Ampelregierung hat am Mittwoch ihre umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Das regelt Deutschlands Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045. Künftig soll nicht mehr je­de:r Mi­nis­te­r:in dafür verantwortlich sein, die Emissionen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu senken. Geht das Gesetz ohne weitere Veränderungen durch den Bundestag, ist die Bundesregierung als Ganzes verantwortlich.

Bislang setzt das Klimaschutzgesetz den verschiedenen Wirtschaftssektoren – zum Beispiel Energie, Verkehr oder Landwirtschaft – konkrete CO2-Grenzen für jedes Jahr. In Zukunft soll es stattdessen eine mehrjährige Gesamtrechnung geben. Die Emissionen der Sektoren können also untereinander verrechnet werden.

„So können wir besser prüfen als bisher, ob Deutschland auf dem richtigen Transformationspfad ist“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Das sehen Kli­ma­schüt­ze­r:in­nen ganz anders. „Mit dem Streichen der verbindlichen Sektorziele kauft die FDP ihren Verkehrsminister davon frei, seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten – auf Kosten kommender Generationen und all jener, die schon heute unter der Klimakrise leiden“, sagte Stefanie Langkamp von der Klima-Allianz Deutschland.

Im Verkehrssektor sind die CO2-Emissionen seit 1990 praktisch nicht gesunken, zuletzt sind sie sogar wieder angestiegen. Die CO2-Grenzwerte aus dem Klimaschutzgesetz hat der Sektor zwei Jahre in Folge gesprengt. Im Jahr zuvor, also 2020, war das nur nicht der Fall gewesen, weil durch die Coronapandemie viel weniger Menschen und Güter unterwegs waren.

Klimaschutzprogramm reicht nicht ganz

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte zwar im vergangenen Jahr ein Sofortprogramm mit Gegenmaßnahmen abgegeben, wozu er laut Klimaschutzgesetz verpflichtet war. Die Wis­sen­schaft­le­r:in­nen aus dem Expertenrat für Klimafragen, die solche Programme laut dem Gesetz prüfen, befanden das Papier allerdings nicht ansatzweise für ausreichend.

Eigentlich muss Wissing spätestens am 15. Juli ein neues Sofortprogramm abgeben – zumindest nach dem bisherigen Klimaschutzgesetz. Die Causa hatte im Frühjahr für Aufregung gesorgt, als die Sprecher von Wissing sowie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Aussicht stellten, dass das Verkehrsministerium kein Sofortprogramm mehr abgeben werde.

Damals hatte sich die Ampel schon in einem Koalitionsausschuss auf die Reform geeinigt. „Es gibt jetzt eine andere Beschlusslage“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner. Selbst aus Kreisen der Regierungsfraktionen kam Kritik, weil die Reform ja noch nicht in Kraft ist. Wissing lenkte schließlich ein.

Nun hat das Kabinett zusammen mit dem Klimaschutzgesetz auch ein gemeinsames Klimaschutzprogramm aller Ministerien verabschiedet, mit dem das Klimaziel für 2030 erreicht werden soll. Das besteht darin, die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent zu senken. Laut Habeck ist das mit dem Programm nicht ganz gelungen, es bleibt eine Lücke – vor allem mangels Maßnahmen im Verkehrswesen.

Das neue Klimaschutzgesetz sieht nur noch Sofortprogramme der ganzen Bundesregierung vor, nicht mehr der einzelnen Ministerien. Die werden erst fällig, wenn Prognosen zwei Jahre infolge ergeben, dass Deutschland sein Klimaziel für 2030 nicht erreichen wird.

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3 Kommentare

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  • Typisch Politiker. Grenzen festsetzen, Verträge aufsetzen - sonst können sie wenig bis nichts.



    Wo ist die Umsetzung von CCS? Habeck spricht doch davon. Luftblase?

  • Wissing hat geliefert.

    Wann bekommen wir ein Verkehrsministerium, das nicht von der Autolobby unterwandert ist?

  • Vielen Dank, Herr Scholz.



    Daran, dass er sich mal "Klimakanzler" nennen ließ, kann er sich offensichtlich auch nicht mehr erinnern.