Beschluss des Kabinetts: Bundesregierung erhöht Rente
Die Renten sollen um rund 5 Prozent im Westen und 6 Prozent im Osten steigen. Auch Beziehende von Erwerbsminderungsrenten kriegen ab 2024 mehr Geld.
Der Rentenanstieg wäre wegen der 2021 deutlich gestiegenen Löhne noch höher ausgefallen. Es greift aber in diesem Jahr wieder der sogenannte Nachholfaktor. Dieser sorgt dafür, dass die Rente auch dann stabil bleibt, wenn es eigentlich wie 2021 rein rechnerisch eine Absenkung hätte geben müssen. Die vermiedene Rentenkürzung aus dem vergangenen Jahr wird nun vollständig nachgeholt.
„Die gesetzliche Rente funktioniert trotz der Herausforderungen, vor denen wir gerade stehen, sehr gut“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Gleichzeitig werde die Rente generationengerechter, betonte er mit Blick auf die Wiedereinführung des Nachholfaktors. „Gerechtigkeit ist auch das Stichwort für die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten, die Teil des Gesetzentwurfes sind“, so Heil weiter. Die davon betroffenen rund drei Millionen Menschen hätten von den gesetzlichen Verbesserungen der vergangenen Jahre „nicht oder nur teilweise profitiert“.
Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli schreitet nach Angaben des Ministeriums auch die vollständige Angleichung der Renten in Ost und West weiter voran. Der aktuelle Rentenwert (Ost) erreiche 98,6 Prozent seines Westwertes. Spätestens 2024 werde die Angleichung der Rentenwerte vollständig abgeschlossen sein.
Die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand sowie die Wiedereinführung des Nachholfaktors unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent sind auch Bestandteil des Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und FDP.
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