Beschluss der EU: Recht auf Reparatur kommt
Verbraucher haben künftig ein Recht darauf, dass Hersteller Geräte auch nach Ablauf der Garantie reparieren. Das sieht ein neues EU-Gesetz vor.
Mit dem neuen EU-Gesetz müssen die Hersteller Produkte künftig auch nach Ablauf der Garantie reparieren. Für eine Reparatur sollen sich die Verbraucher direkt an den Hersteller wenden können, auch wenn sie das defekte Gerät bei einem Händler gekauft haben. Online sollen spezielle Regeln gelten.
Ein Problem bleiben die Ersatzteile und die Reparatur-Werkstätten. Davon gibt es nicht genug in Europa. Die EU-Kommission soll deshalb ein neues Onlineportal aufsetzen, um die Suche zu erleichtern. Außerdem sollen unabhängige Werkstätten gestärkt werden. Auf Dauer könnten Reparaturen damit günstiger werden.
„Mit den neuen Maßnahmen wird es gelingen, den Reparaturmarkt zu öffnen und einen echten Wettbewerb auf Basis von Qualität und Reparaturpreis zu ermöglichen“, sagt der SPD-Europaabgeordnete René Repasi, der das Gesetz mit ausgehandelt hat. „Wir können uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben.“
Druck auf Hersteller wächst
Nach Angaben des Europaparlaments produzieren die europäischen Verbraucher pro Jahr 35 Millionen Tonnen Müll nur deshalb, weil Produkte nicht repariert werden. Damit soll nun Schluss sein: Gemeinsam mit der ebenfalls zur Abstimmung stehenden neuen Ökodesign-Verordnung will das Parlament den Weg zur Kreislaufwirtschaft ebnen.
Der europäische Verbraucherverband BEUC ist begeistert. „Das sind großartige Nachrichten für die Verbraucher“, so BEUC-Generaldirektorin Monique Goyens. Mit den neuen Regeln wachse der Druck auf Hersteller, hochwertige und reparaturfähige Produkte anzubieten. Zufrieden sind auch die Grünen. „Heute haben wir das Ende der Wegwerfkultur eingeläutet“, so Anna Cavazzini, Chefin des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Allerdings wird es zwei Jahre dauern, bis die EU-Staaten die Regeln umgesetzt haben.
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