Berliner Wohnungspolitik: Senat beschließt Mietendeckel

Am Freitag hatte sich der rot-rot-grüne Senat auf den Mietendeckel geeinigt, nun ist er auf den Weg gebracht. Der Mieterverein spricht von einer historischen Chance.

Altbaufassaden in Berlin

Das Gesetz soll rückwirkend ab dem 18. Juni 2019 gelten Foto: dpa

BERLIN dpa | Der rot-rot-grüne Berliner Senat hat am Dienstag einen bundesweit einmaligen Mietendeckel auf den Weg gebracht. Weil die Wohnkosten in der Hauptstadt in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, will Rot-Rot-Grün die Mieten für 1,5 Millionen vor dem Jahr 2014 gebaute Wohnungen für fünf Jahre einfrieren.

Hinzu kommen Obergrenzen von maximal 9,80 Euro Kaltmiete je Quadratmeter, die sich nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung richten und bei Neuvermietungen nicht überschritten werden dürfen. Bestandsmieten dürfen in Zukunft um nicht mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen. Andernfalls sollen Mieter eine Absenkung fordern können.

Das Gesetz zum Mietendeckel mit diversen flankierenden Regelungen soll bis Anfang 2020 endgültig vom Abgeordnetenhaus beschlossen sein und rückwirkend ab 18. Juni 2019 gelten. Die Mietsenkungsregel soll neun Monate später kommen, also voraussichtlich Ende 2020. So soll Zeit bleiben, die Umsetzung vorzubereiten und in der Verwaltung dafür bis zu 250 zusätzliche Mitarbeiter einzustellen.

Die Immobilienwirtschaft kritisiert die Pläne und befürchtet unter anderem anderem negative Auswirkungen auf den Wohnungsbau und auf Investitionen etwa in die Modernisierung. Der Mieterverein spricht von einer historischen Chance, bezahlbare Mieten für die breite Masse der Bevölkerung zu sichern.

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