Berliner Wochenkommentar II: Tafelsilber verhökern? Erst fragen!
Linken-Landesvorsitzenden Katina Schubert hat vorgeschlagen, eine Privatisierungsbremse in der Berliner Landesverfassung zu installieren.
DDR light durch die Hintertür“ nennt Sebastian Czaja, Chef der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, den Vorschlag der Linken-Landesvorsitzenden Katina Schubert. Sie hatte angeregt, in der Berliner Landesverfassung eine „Privatisierungsbremse“ zu installieren. Die eher beiläufig – sicher auch zur Beruhigung parteiinterner KritikerInnen vorgebrachte Idee – war Teil der Debatte auf dem Landesparteitag der Linken am letzten November-Wochenende um geplante privatrechtliche Schulbauträger zur Umgehung der Schuldenbremse. Kern des Vorschlags ist eine verpflichtende Volksabstimmung bei Privatisierungsvorhaben des Landes.
Rot-Rot-Grün hat keine verfassungsändernde Mehrheit im Abgeordnetenhaus. Und so äußerte Schubert, man könne ja stattdessen über ein Volksbegehren in der Sache „nachdenken“. Die Hürden für ein solches Begehren sind jedoch fast unerreichbar hoch. Die Hälfte aller Wahlberechtigten müssten der Änderung zustimmen und dazu eine Zweidrittelmehrheit aller Abstimmenden stellen. So bleibt die Frage, ob Schuberts Vorschlag wirklich durchdacht oder überhaupt ernst gemeint war.
Die Oppositionsparteien haben offenbar trotzdem Sorge, dass der Wunsch der BerlinerInnen doch recht groß sein könnte, wenigstens dann befragt zu werden, wenn das Tafelsilber der Stadt verhökert werden soll. Denn darum würde es gehen, nicht etwa um das Verbot von Privatisierung, sondern um eine Abstimmungspflicht mit den Betroffenen, den Menschen in der Stadt.
Was Czaja nun ausgerechnet an der demokratischen Befragung der Bevölkerung an die DDR erinnert, bleibt sein Geheimnis.
Warum dann aber nicht mal die Möglichkeiten ausloten, die Landesverfassung anzupassen? Wenn die Landesspitze der Linken das nicht zeitnah anstößt, einfach selber anfangen. Einen Koordinierungskreis gründen, der die Frage aus dem Wahlkampf auch an Schuberts Partei zurückspielt: „Wem gehört die Stadt?“ Einen sauberen Textvorschlag entwerfen, der vielleicht sogar einen Zustimmungsvorbehalt erzwingt. Was bedeutet: Ein Privatisierungsvorhaben kann nur dann durchgeführt werden, wenn ein bestimmtes Quorum dafür stimmt.
Die Einholung der für die Durchführung des Begehrens nötigen 50.000 Unterschriften wäre dann der Test, ob es wirklich eine realistische Chance gäbe, die nötigen Mehrheiten zu beschaffen. Nicht zuletzt könnte so der Widerspruch zwischen öffentlicher Daseinsvorsorge und privatem Profitstreben in der Stadt in der Diskussion gehalten werden. Egal also, wie ernst es Katina Schubert mit dem Vorschlag war: Versuch macht klug.
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