Senat: Da geht noch eine Bremse mehr
Regierungschef Michael Müller (SPD) lässt einen Gesetzentwurf zu einer Privatisierungsbremse für Landeseigentum erarbeiten.
Fast drei Jahre steht sie schon im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag, nun soll sie offenbar konkret werden: Regierungschef Michael Müller (SPD) hat die Finanz- und die Innenverwaltung des Senats beauftragt, ein Gesetz für eine Privatisierungsbremse vorzulegen. Ziel sind hohe Hürden für den Verkauf von Landeseigentum, das der Daseinsvorsorge dient: Betriebe wie die BSR oder die Wohnungsunternehmen, aber auch Boden im Besitz des Landes.
„Lasst uns eine Bremse einziehen“, sagte Müller nach der Senatssitzung am Dienstag vor Journalisten. Erste Überlegungen dazu hatte er schon am Vorabend bei einer Veranstaltung in der Urania geäußert. Basis dafür ist ein Satz auf Seite 155 des Koalitionsvertrags, den SPD, Linkspartei und Grüne bereits Ende 2016 unterzeichneten: „Die Koalition will nach dem Vorbild Bremens eine Privatisierungsbremse in die Berliner Verfassung aufnehmen, nach der öffentliche Unternehmen ganz oder in wesentlichen Teilen nur dann veräußert werden dürfen, wenn eine Mehrheit in einem Volksentscheid zustimmt.“
Das war allerdings schon vor drei Jahren nicht neu: So etwas hatte schon 2011 der damalige Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei) in der rot-roten Koalition gefordert, 2014 unter SPD-CDU-Regierung äußerte sich SPD-Fraktionschef Raed Saleh ähnlich, jeweils ohne messbaren Erfolg. Einen öffentlichen Vorstoß eines Regierenden Bürgermeisters wie jetzt durch Müller aber gab es bislang nicht.
Nach seinen Vorstellungen wäre ein Verkauf nur zulässig, wenn ein Volksentscheid zustimmt oder eine Zweidrittelmehrheit im Parlament dafür ist. Das ließe sich nach Müllers Darstellung auch ohne Verfassungsänderung festlegen, für die es eine Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus bräuchte. Dann wäre Rot-Rot-Grün nicht auf Unterstützung aus der Opposition angewiesen.
Das aber hält der Michael Efler, in der Linksfraktion Fachmann für solche Fragen, für nicht möglich: Ein Parlament kann nach seiner Auffassung nicht ohne eine ebensolche Mehrheit beschließen, dass ein künftiges Parlament für etwas eine Zweidrittelmehrheit braucht. „Ohne Verfassungsänderung geht das nicht“, sagte Efler der taz. Seine Fraktion habe im Frühjahr selbst einen Entwurf für eine Privatisierungsbremse formuliert und sie mit den anderen Fraktionschefs der Koalition sowie denen von CDU und FDP besprochen, dort aber keine Unterstützung für die nötige Zweidrittelmehrheit gefunden.
Bei ihrer Klausurtagung im März in Rheinsberg hatte die Linksfraktion zudem eine noch weiter gehende „Liegenschaftspolitische Positionierung“ beschlossen: Demnach wäre der Verkauf von Grundstücken in öffentlichem Eigentum über ein „Bodensicherungsgesetz“ grundsätzlich auszuschließen. Auf diese Forderung seines Koalitionspartners angesprochen, sagte Müller am Dienstag: „Wenn die da was beschlossen haben, dann habe ich davon nichts mitbekommen“, auch im Senat kam das nach seiner Darstellung nicht an.
Die Grünen als dritter Regierungspartner unterstützen Müllers Vorstoß. „Das war auch ein Schlüsselprojekt von uns im Wahlprogramm“, sagte die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger der taz. Bei den landeseigenen Wohnungen gebe es im Wohnraumversorgungsgesetz, das auf Druck des Mieten-Volksbegehrens von 2015 entstand, sogar schon eine kleine Privatisierungsbremse.
Klar dagegen sprach sich die FDP-Fraktion aus: „Statt über immer neue Bremsen nachzudenken, sollten Michael Müller und sein Senat lieber Bremsen in unserer Stadt lösen, die für eine lahme Verwaltung, stauende Straße und ausbleibenden Wohnungsbau sorgen.“
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