Berliner Landesregierung entscheidet: Messer dabei, Lappen weg
Der schwarz-rote Senat beschließt ein Waffenverbot für Bus und Bahn – und verbindet damit nicht nur eine Geldbuße.

Wer mehrfach mit einem Messer erwischt wird, muss nicht nur bis zu 10.000 Euro Geldbuße zahlen, sondern riskiert auch den Führerschein. Das gilt auch für Minderjährige: Sie könnten Spranger zufolge dann nicht zur Führerscheinausbildung zugelassen werden. „Waffen haben im öffentlichen Nahverkehr nichts verloren“, sagte sie am Dienstag nach der Senatssitzung.
Das Verbot gilt für ganz Berlin und tritt voraussichtlich am 17. Juli in Kraft. Das Messerverbot schließt nach Senatsangaben auch Taschenmesser egal welcher Größe ein. Ausnahmen sollen tief im Gepäck verstaute Messer sein, etwa direkt nach einem Kauf, an die sich erst mit mindestens drei Handgriffen herankommen lässt.
Die Polizei hat erweiterte Möglichkeiten durch den Senatsbeschluss – der kein Gesetz ist, das nur im Abgeordnetenhaus beschlossen werden könnte, sondern eine sogenannte Rechtsverordnung. Sie kann auf dieser Grundlage auf einem U-Bahnsteig oder in einem Bus ohne einen konkreten Verdacht kontrollieren, ob jemand eine Waffe bei sich hat.
Im DB-Bereich schon zulässig
In der S-Bahn und in Regionalzügen, für die nicht die landeseigene BVG, sondern die Deutsche Bahn und ihre Tochterunternehmen zuständig sind, ist das schon seit 2024 zulässig und ermöglicht der Bundespolizei solche Kontrollen. Man gehe nicht über das Bundesrecht hinaus, sagte Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU), die das Messerverbot zusammen mit Spranger präsentierte.
Außerhalb der öffentlichen Verkehrsmittel und der Bahnhöfe und Bahnsteige gilt das Verbot bereits im Görlitzer Park und am Kottbusser Tor in Kreuzberg sowie am Leopoldplatz im Wedding. Hintergrund der Ausweitung des Verbots war nach Darstellung von Spranger eine tödlich endende Messerattacke in einer U-Bahn im April.
Nach dem Zusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Messerverbot und dem Führerscheinentzug als Konsequenz gefragt, verwies die Innensenatorin darauf, dass für den Führerschein eine „charakterliche Eignung“ nötig sei, an der es in solchen Fällen Zweifel gebe. Nach ihren Worten sollen Wiederholungstäter aber nicht automatisch auf diese Weise bestraft werden: Es werde jeweils eine Einzelfallentscheidung sein, kündigte Spranger an. Das soll auch für die Länge des Führerscheinentzugs gelten oder für die Sperre für eine Führerscheinausbildung.
Die angestrebte zusätzliche abschreckende Wirkung für potenzielle Messerträger erläuterte die Innensenatorin so: „Da kriegt man sie auch am empfindlichsten, weil die Leute meistens auch sehr gerne Auto fahren – meistens dann sogar noch zu schnell.“
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