Bericht von Beratungsstelle: Reform im Antidiskriminierungsrecht zu mini
Immer mehr Menschen suchen Rat bei der Antidiskriminierungsstelle. Chefin Ferda Ataman kritisiert, die Bundesregierung drücke sich vor Verbesserungen.
Sexistische Sprüche am Arbeitsplatz, Wohnungsabsage wegen der Hautfarbe, kein Aufzug für den Rollstuhl. Zum fünften Mal in Folge stieg im letzten Jahr die Zahl der Beratungsfälle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Bei der Vorstellung des Jahresberichts am Dienstag sagte die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman: „Wir sind an der Belastungsgrenze.“ Sie kritisierte die jüngsten Reformpläne der Bundesregierung für das deutsche Antidiskriminierungsrecht als zu zaghaft.
Mit rund 13.000 Anfragen lag die Zahl der Fälle, die bei der Stelle im letzten Jahr eingingen, knapp 15 Prozent höher als im Vorjahr. Ähnlich wie damals ging es auch 2025 in fast der Hälfte der Fälle um rassistische Diskriminierung. Knapp ein Viertel drehten sich um Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, 20 Prozent betrafen Benachteiligung aufgrund des Geschlechts der Betroffenen.
Die Antidiskriminierungsstelle berät Betroffene auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dieses schützt seit 2006 Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, der Religion, der sexuellen Identität oder aus rassistischen oder antisemitischen Gründen. Es gilt am Arbeitsplatz, bei Alltagsgeschäften wie im Supermarkt oder bei Bankgeschäften und bei der Wohnungssuche.
Dass dies große Lücken lässt, zeigt sich im Jahresbericht allein schon daran, dass es in einem Viertel der registrierten Fälle um Vorwürfe gegen staatliche Stellen ging. In denen greift das AGG aber nicht und so muss auch die Antidiskriminierungsstelle untätig bleiben. Klagen können Betroffene in solchen Fällen ebenfalls nicht. Ataman, die eine Ausweitung des Gesetzes auf staatliche Stellen seit Jahren fordert, sagte: „Ich bin frustriert darüber, wie gleichgültig die Politik auf unsere Empfehlung reagiert.“
„Eine Überforderung der Bürger*innen“
Das zielt auch auf die Mini-Reform des AGG, die das Bundeskabinett vor einigen Wochen beschlossen hat. Die Bundesregierung will die Frist, in der von Diskriminierung Betroffene ihr Recht geltend machen können, leicht verlängern. Bislang beträgt diese gerade mal zwei Monate – künftig sollen es vier Monate sein. Auch soll der Schutz vor sexueller Belästigung ausgeweitet werden, der im Moment auf den Arbeitsplatz beschränkt ist. Weitere Änderungen sind nicht geplant.
Damit bleibt die Koalition weit hinter den Forderungen der Zivilgesellschaft und auch der Antidiskriminierungsbeauftragten zurück. Diese hatten neben der Ausweitung auf staatliche Stellen auch mehr Befugnisse für die Antidiskriminierungsstelle sowie ein Verbandsklagerecht gefordert, um Betroffene besser unterstützen zu können. Bisher können diese nur selbst klagen; auf eigene Kosten und eigenes Risiko. „Eine Überforderung der Bürger*innen“, nannte Ataman dies am Dienstag. Außerdem brauche es deutlich längere Fristen von mindestens 12 Monaten sowie klare Regelungen für Diskriminierung durch künstliche Intelligenz und andere Programme.
Die zuständigen Minister*innen verteidigten die Mini-Reformpläne dagegen zuletzt als wichtigen Schritt zum Schutz von Betroffenen. Es liegt aber nahe, dass die Reform einen weniger edlen Hintergrund hat: Mit seiner aktuellen Rechtslage hinkt Deutschland so weit hinter verschiedenen EU-Vorgaben her, dass bereits Vertragsverletzungsverfahren laufen. Am 19. Juni endet die Frist zur Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie. Das dürfte der eigentliche Grund sein, warum die schwarz-rote Koalition überhaupt Veränderungen beschlossen hat.
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