Belege für NPD-Verbot: Die Gewalt spricht für sich
Die NPD hetzt gegen Flüchtlinge und greift sie an. Die Innenminister beobachten das und sammeln Material für ein Verbot der Partei.
Die Kundgebung dürfte für die NPD noch ein ernstes Nachspiel haben. Denn der Vorfall wurde genau beobachtet – vom sächsischen Innenministerium. Dort und in den anderen Ländern werden noch immer Belege für ein NPD-Verbot gesammelt. Für Ende August ist eine Nachlieferung an das Bundesverfassungsgericht geplant. Und die Randale von Dresden ist dafür gefundenes Futter.
„Wir werden uns den Vorfall in Dresden sehr genau anschauen“, heißt es von Verantwortlichen für die Materialsammlung. Vieles spreche dafür, dass der Fall noch aufgenommen werde.
Auch im sächsischen Innenministerium betont ein Sprecher, dass die Belege für den Verbotsantrag „natürlich“ fortlaufend „aktualisiert“ werden. Schon jetzt aber habe man eine „fundierte Darstellung“, die „einzelne Vorkommnisse nicht grundsätzlich neu qualifizieren“.
Auch andernorts schauen die Sicherheitsbehörden derzeit genau hin, wie die NPD bei Anti-Asyl-Protesten auftritt. Geprüft werde eine „Scharnier- und Bündelungsfunktion“ der Partei bei den Kundgebungen, heißt es.
Anheizer der Anti-Asyl-Proteste
So zählt etwa zu den Verdächtigen eines Brandanschlags im brandenburgischen Zossen ein NPD-Wahlkampfhelfer. In Tröglitz, Sachsen-Anhalt, organisierte ein NPD-Kreisrat Kundgebungen gegen eine Flüchtlingsunterkunft – auf die später ein bisher nicht aufgeklärter Brandanschlag verübt wurde. Zuvor schon trat der Bürgermeister zurück, als der NPD-Mann auch vor dessen Haus ziehen wollte.
Empfohlener externer Inhalt
Der Rücktritt wäre ein Beleg dafür, wie die NPD ein „Klima der Angst“ schafft – ein weiterer Vorwurf im Verbotsantrag. Die Gutachter schauen hier besonders nach Mecklenburg-Vorpommern, wo die NPD noch im Landtag sitzt und in einigen Dörfern fest verankert ist.
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sieht die Partei auch hier als Anheizer der Anti-Asyl-Proteste. Die Partei „agitiert im Landtag permanent gegen Flüchtlinge“ und versuche so eine „fremdenfeindliche Stimmung in der Bevölkerung zu erzeugen“. Damit, so Caffier, sei die NPD „ein noch dazu zum Teil staatlich finanzierter Kristallisationspunkt rassistischer und damit eindeutig demokratiefeindlicher Bestrebungen“ – und gehöre deshalb verboten.
Eine klare Ansage - welche die NPD in eine kniffelige Lage bringt. Einerseits will sich die Partei derzeit nicht angreifbar machen. Andererseits kämpft sie um Aufmerksamkeit. Denn bisher profitiert die NPD nur wenig von der Anti-Asyl-Stimmung, obwohl sie seit Monaten gegen Unterkünfte mobilmacht. Hinter der Pegida-Bewegung versammelten sich dagegen Tausende.
Keine Zurückhaltung
In Sachsen forderte NPD-Landeschef Jens Baur daher auf der Dresden-Kundgebung markig, künftig nicht nur „im Kreis zu spazieren, bis einem schwindlig wird“, sondern „laut zu protestieren“. Bei den Materialsammlern für das NPD-Verbot beobachtet man solche Aussagen aufmerksam. „Man hätte es auch anders erwarten können“, heißt es dort. „Aber die NPD hält sich nicht sonderlich zurück.“
Ob die Beweise vor dem Bundesverfassungsgericht tragen, ist dennoch unklar. Schon 2003 scheiterte ein erster Verbotsanlauf – damals weil zu viele Belege von V-Leuten stammten. Diesmal mehren sich Zweifel, ob eine Gefährlichkeit der NPD noch nachzuweisen ist. Die Partei befindet sich im Niedergang: Sie flog in ihrem Stammland Sachsen aus dem Landtag, verliert Mitglieder, die Parteikasse ist leer.
Zuletzt geriet auch die Materialsammlung ins Stocken. Eigentlich wollten die Länder ihren Nachschub bereits Ende Juni abliefern. Sie erbaten sich aber mehr Zeit, um Bürgermeister und zivilgesellschaftliche Gruppen zu befragen, die unter der NPD leiden. NPD-Anwalt Peter Richter jubilierte bereits über die „Beweisnot“ des Bundesrats.
Die Länder sehen dagegen genug Stoff. Sie verweisen auch auf andere Orte, wo die NPD mit Gewalt auffiel: So attackierten Parteimitglieder am 1. Mai in Weimar eine Gewerkschaftskundgebung. Darunter sollen ein Kreisvorsitzender, mehrere Abgeordnete oder der Bundesvize der Parteijugend gewesen sein.
„Schwer erträglich“, nennt den Angriff Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). „Ich hoffe auf eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“ Bei den Anfeindungen gegen Asylunterkünfte sei der Verbotsantrag aber „nur ein kleiner Baustein“, so Ramelow. Hier brauche es „dringend eine gesellschaftliche Auseinandersetzung“.
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